Einbruch in Haveltherme: Anschuldigung von Bürgermeisterin könnte Folgen haben
Der Einbruch in die Haveltherme und die folgende Bezichtigung der Bürgermeisterin gegen einen politischen Kontrahenten lassen Werder (Havel) nicht zur Ruhe kommen.
Werder (Havel) - Kurz vor der Kommunalwahl geht der Streit zwischen der Werderaner Bürgermeisterin Manuela Saß (CDU) und dem Kandidaten für die Kommunalwahl Meiko Rachimow (Stadtmitgestalter) weiter. Mittlerweile liegt ein sogenanntes Identitätsgutachten vor, das Rachimow in Auftrag gegeben hat, und das bestätigt, dass es sich bei dem Verdächtigen aus dem Überwachungsvideo „höchstwahrscheinlich“ nicht um Rachimow handelt. Vor Gericht würde das Video laut Gutachter Martin Trautmann vom Institut für forensisches Sachverständigenwesen in München als Beweismittel für eine Verurteilung nicht ausreichen.
Wie berichtet hat Werders Bürgermeisterin Saß gegenüber der Presse Ermittlungen gegen Rachimow im Zuge des Thermeneinbruchs bestätigt und erklärt, ihn angezeigt zu haben. Rachimow zählt in Werder (Havel) zu den Kritikern des Thermenbaus. Im vergangenen November waren zwei Männer in die Haveltherme eingebrochen und hatten IT-Technik, Werkzeuge und Unterlagen gestohlen.
Der von Rachimow bestellte Gutachter erklärte nun, dass der Mann auf dem Video vom Gesamteindruck Rachimow zwar ähnele, bei genauerem Hinsehen sich aber deutliche Unterschiede zeigten. Das gelte vor allem für den Kopf- und Gesichtsbereich, sagte Traut gegenüber den PNN. Traut arbeitet als Gutachter normalerweise für Gerichte, Privatpersonen würden ihn selten beauftragen. Unterdessen hat sich ein Streit zwischen Saß und Rachimow vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht aufgelöst. Rachimow hatte zuvor beantragt, dass Saß es ab sofort unterlässt, ihn öffentlich im Zusammenhang mit dem Thermeneinbruch zu erwähnen.
Bürgermeisterin schweigt gegenüber der Presse
Saß jedoch hat die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt und ließ über ihre Anwälte erklären, dass eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben sei. Auch dem Verwaltungsgericht liegt auf Nachfrage eine solche Unterlassungserklärung nicht vor. „Ich erachte die Sache für abgeschlossen und habe deshalb auch nicht die Absicht, mich weiter dazu gegenüber der Presse zu äußern. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, den Täter zu ermitteln“, so Saß am Mittwoch. Rachimow hat daraufhin das Verfahren vor Gericht von seiner Seite aus für erledigt erklärt. Zuvor jedoch war in verschiedenen Medien die Nachricht kursiert, dass Saß eine Unterlassungserklärung abgegeben hätte.
Kritik an Saß übt nach den Linken jetzt auch die Werderaner SPD: „Konkrete Aussagen sind gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig und wichtig. In der Presse haben sie nichts zu suchen“, so Fraktionschefin Anja Spiegel. Saß hätte selbst auf Nachfrage der Presse nur bestätigen sollen, dass sie die Person auf dem Video erkannt hätte. „Was uns tief betroffen macht, sind die Auswirkungen, die das nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern vor allen Dingen auf seine Familie, seine Kinder hat.“
Strafrechtler sieht Probleme für Saß
Auch der Potsdamer Strafrechtler Uwe Hellmann hält das Vorgehen von Saß für riskant. „Es besteht immer ein gewisses Strafbarkeitsrisiko, wenn man jemanden öffentlich beschuldigt.“ Für Saß könnte es vor allem dann problematisch werden, „wenn der Beschuldigte nicht rechtskräftig verurteilt wird“. Dann könnte wegen übler Nachrede ermittelt werden, so Hellmann. Das Strafmaß dafür sei eher gering, oft gebe es eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Und selbst wenn Rachimow verurteilt werden sollte, könnten laut Hellmann beleidigende Umstände auch dann vorliegen, „wenn der Zeitpunkt der Bekanntgabe oder die Form der Veröffentlichung kompromittierend ist und sich deshalb zur Verletzung der Ehre des Betroffenen eignet“. Auch der Potsdamer Kommunalrechtler Torsten Ingo Schmidt betont, dass Bürgermeister sich bei öffentlichen Äußerungen dieser Art eigentlich zurückhalten müssten. Ob Rachimow und seine Anwälte Strafanzeige wegen übler Nachrede stellen werden, ist noch offen. Unklar ist auch, wie lange die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch andauern.
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