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Die Hauptangeklagten. Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop und Wilhelm Keitel am 13. Februar 1946. Foto: dpa
© picture alliance / dpa

70 Jahre Nürnberger Prozess: Der Anfang einer neuen Zeitordnung

Kriege gibt es immer wieder, aber der Blick auf Bücher zum Nürnberger Prozess vor 70 Jahren ist lehrreich bis heute.

Vor 70 Jahren. Das klingt wie sehr lange her. Und ist nur ein Wimpernschlag in der Weltgeschichte. Doch vor 70 Jahren wurde immerhin ein erster Versuch gemacht, den Krieg zu ächten. Den Krieg, der seit Menschheitsgedenken die meisten Seiten unserer Geschichtsbücher füllt. Den Krieg, der bei Heraklit einst als „Vater aller Dinge“ galt oder aber als „bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“ (so Clausewitz).

Natürlich ging es den Siegern des Zweiten Weltkriegs bei der Errichtung des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg nur um die bis dahin unbekannte Strafbarkeit eines „Angriffskrieges“, nicht um Widerstand oder Gegenwehr. Auch waren damals nur staatlich betriebene Aggressionen zwischen Nationen gemeint, nicht heutiger Terrorismus im Sinne „asymmetrischer“ Kriegsführung, ebenso wenig innerstaatliche Bürgerkriege.

Über Napoleon, einen großen Angriffskrieger, saß kein ausländischer Sieger zu Gericht

Aber es gab schon den Blick in die Zukunft. In seiner noch immer bewegend klugen, gut 65 Druckseiten langen Eröffnungsrede am 21. November 1945 hat der amerikanische Hauptankläger Robert H. Jackson am Ende gesagt: „... der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten, die bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich sind, ist, die Staatsmänner vor dem Gesetz verantwortlich zu machen. Und lassen Sie es mich deutlich aussprechen: Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein und muss, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen.“

Nachzulesen ist Jacksons Rede, die übrigens schon Anfang 1946 in deutscher Übersetzung in der Reihe „Dokumente der Zeit“ vom Frankfurter Verlag Das Forum ausdrücklich auch für den Gebrauch in Schulen und Universitäten verbreitet wurde, nun in dem neu kommentierten Band mit den „Reden der Hauptankläger“ (Europäische Verlagsanstalt).

Die nationalsozialistische Führung, die Wehrmacht, SS, SD und andere NS-Organisationen hatten spätestens ab 1939 gegen völkerrechtliche Grundsätze der Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konvention von 1864/1906 verstoßen, die vor allem den Schutz von Zivilisten und die schonende Behandlung von Kriegsgefangenen betraf. Dennoch galten die von Jackson apostrophierten „Staatsmänner“, nämlich Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder, noch als immun. Bei Revolutionen rollten auch hohe Köpfe, das war Bürgerkrieg. Doch über Napoleon, einen großen Angriffskrieger, saß kein ausländischer Sieger zu Gericht, er wurde nur aus Sicherheitsgründen ins Exil geschickt.

Die oberen Nazis fürchteten am Ende kein förmliches Gerichtsverfahren. Sondern angesichts ihrer Untaten: Rache statt Recht. Oder Rache als Recht des Stärkeren, das passte noch ins eigene Gewaltherrschaftsdenken. Hitler, Himmler und Goebbels hatten deshalb schon Selbstmord begangen. Hermann Göring jedoch, der barock-brutale Reichsmarschall, glaubte nach seiner Festnahme in Berchtesgaden, inmitten der Reste seines Hofstaats und zusammengeraubten Reichtums, noch ernstlich, von General Eisenhower als besiegter, doch persönlich unantastbarer Militär- und Staatsführer von gleich zu gleich empfangen zu werden.

Bis heute wird Saal 600 des Nürnberger Justizpalastes für Strafverfahren genutzt

Für die juristisch tatsächlich interessante Frage, inwiefern das in Nürnberg erstmals angewendete Völkerstrafrecht mit Maximen wie dem Rückwirkungsverbot und dem Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafbarkeit ohne vorheriges gesetzliches Verbot einer Tat) kollidierte, hat sich Göring nie interessiert. Das waren für ihn Finten der Juristen; dass Macht über Menschen und Verfahren sich bereits durch den Besitz der Macht legitimiere, war dem Verächter von Demokratie und Rechtsstaat ganz selbstverständlich. Die Gewaltherrschaft in Deutschland zwischen 1933 und ’39, die Morde, KZs, Verfolgungen politischer Gegner, die Nürnberger Gesetze gegen die Juden – „was geht Sie das an?“, herrschte Göring seine Ankläger, auch Jackson, immer wieder an. Das waren innerdeutsche Belange, zu denen sich der so bezeichnete „Nazi Nr. 2“ (die Nummer 1 wäre Adolf Hitler gewesen) meinte, nicht rechtfertigen zu müssen. Dies galt im Verständnis der NS-Elite auch für die eroberten und besetzten Gebiete, in denen dann eben „deutsches Recht“ geherrscht habe.

Das Neue, der als heilsam erhoffte Schock des Nürnberger Hauptkriegsverbrechertribunals war der hier erstmals postulierte Vorrang von Völker- und Menschenrechten gegenüber dem nationalen Rechts- und Gewaltmonopol. Es war der erste Schritt hin zum heutigen Verständnis, dass nationalstaatliche Souveränität beispielsweise einen Genozid im eigenen Land nicht rechtfertigen kann und sogar, wenn von Voten der UN gedeckt, Interventionen von außen legitimiert sind. Der Internationale Strafgerichtshof von Den Haag und seine Verfahren etwa gegen Machthaber aus Ex-Jugoslawien oder Afrika fußen letztlich auf Nürnberg. Allerdings hat die Siegermacht Nr. 1, die USA, das Haager Tribunal für sich bis jetzt noch nicht anerkannt.

Im bis heute für Strafverfahren genutzten Saal 600 des im Krieg unzerstört gebliebenen Nürnberger Justizpalastes hielten vom 20. November 1945 bis zur Urteilsverkündung am 1. Oktober 1946 die Rechtsvertreter aus den USA, der Sowjetunion, Frankreichs und Großbritanniens an 218 Prozesstagen Gericht über 23 Angeklagte, denen 27 Hauptverteidiger nebst Assistenten, Übersetzern, Sekretärinnen zur Verfügung standen. Hauptanklagepunkt war dabei die „Verschwörung“ zur Planung und Durchführung von Angriffskriegen als „Verbrechen gegen den Frieden“ sowie als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ („Crimes against Humanity“), die auch die Verfolgung und Ermordung von Juden und Kriegsgefangenen, Verschleppung und Zwangsarbeit mit einschlossen.

Mit bisher nie gekannten logistischen und investigativen Anstrengungen hatten vornehmlich die Amerikaner gut 4000 Dokumente, oft mit Unterschriften der Angeklagten, in Ruinen, Verstecken und Ablagen der NS-Bürokratie aufgespürt – und 270 Zeugen geladen. Unter ihnen zur Überraschung oder zum Erschrecken der Angeklagten den Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß, der den millionenfachen Mord an Juden penibel beschrieb, ebenso wie einige (persönlich völlig ungerührte) SS-Offiziere. Sie beglaubigten, was in Filmen aus den befreiten KZs angesichts der Leichenberge ohnehin kaum noch bestreitbar erschien.

Das Protokoll der Wannsee-Konferenz vom Januar 1942 wurde zwar erst 1947 aufgefunden, doch waren schon hier die Beweise erdrückend und durch Zeugenaussagen etwa die Funktion eines Adolf Eichmann im Detail bekannt. Ebenso lagen, mit Unterschriften oder Paraphen der Generäle Wilhelm Keitel und Alfred Jodl, die Befehle zur Ermordung russischer Kriegsgefangener und kommunistischer „Kommissare“ vor. Die Jahrzehnte später so heftig diskutierten „Verbrechen der Wehrmacht“ waren also schon in großen Zügen längst dokumentiert.

Gerade dies mit Belegen zu erfahren, ist für jüngere Leser der jetzt wieder aufgelegten Bücher zum Prozess oder der Neuerscheinung von Thomas Darnstädt „Nürnberg: Menschheitsverbrechen vor Gericht 1945“ interessant. Alle nachfolgend genannten Titel sind durchaus empfehlenswert. Joe Heydeckers und Johannes Leebs Klassiker „Der Nürnberger Prozess“ ist am breitesten angelegt und erzählt, ebenso wie knapper auch Klaus Kastner, sehr anschaulich, wie der Fall Katyn, die Ermordung der polnischen Offiziere durch Stalin, unverhofft und gegen den Protest der russischen Prozessvertreter zur Sprache kommt. Und durch die Findigkeit des deutschen Verteidigers Alfred Seidl geht am 25, März 1946 auch eine „Mine hoch“ (Heydecker/Leeb): gemeint ist das kurz zuvor aufgefundene geheime Zusatzprotokoll zum ohnehin ominösen Hitler-Stalin-Pakt von 1939. Plötzlich steht auch der Moskauer Diktator als Angriffskrieger da, aber die Westalliierten wollen den Prozess deswegen nicht platzen lassen und nehmen entsprechende Hinweise (die keinen der Angeklagten freisprechen) nur zu den Akten.

Darnstädts Buch, das sich mit jüngsten Aktenfunden nach der Wende auch in russischen Archiven brüstet, ist gut lesbar. Der ehemalige „Spiegel“-Journalist aber weist im Text meist keine Quellen aus, macht aus dem Führerbunker auch mal einen „Keller“ der Reichskanzlei oder schneidet ein Zitat Görings aus einem Hintergrundgespräch mit dem Nürnberger Gerichtspsychologen Gustave Gilbert ohne weitere Kennzeichnung mit einer zentralen Aussage im Prozess zusammen. Das ist denn doch zu salopp. Bei Heydecker/Leebs Standardwerk ist dagegen manchmal nicht ganz klar, wo noch der Prozess und wo allgemein die NS-Geschichte dokumentiert werden soll.

Leider nur noch antiquarisch ist das spannende, bei S. Fischer erschienene „Nürnberger Tagebuch“ des Gerichtspsychologen Gilbert zu haben und ein Reader mit damaligen Gerichtsreportagen („Der Nürnberger Lernprozess. Von Kriegsverbrechern und Starreportern“, in der Anderen Bibliothek herausgegeben von Steffen Radlmaier). Unter den 250 akkreditierten Prozessberichterstattern waren ja Erika Mann und Rebecca West, Willy Brandt, John Dos Passos oder der spätere Spionagechef Markus Wolf. Witzig ist in diesem Zusammenhang auch ein Radio-Interview, das der junge Golo Mann mit seiner berühmten älteren Schwester Erika 1945 führte („Miss Mann, sagen Sie uns bitte ...“). Es ist jetzt in der Edition des Audio Verlags „Im Namen des Volkes“ zu hören.

Thomas Darnstädt: Nürnberg. Menschheitsverbrechen vor Gericht 1945. Piper Verlag, München 2015. 416 Seiten, 24,99 Euro.

Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46. Die Reden der Hauptankläger. Hrsgg. vom Nürnberger Menschenrechtszentrum. Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 2015. 501 Seiten, 38 Euro.

Joe J. Heydecker/Johannes Leeb: Der Nürnberger Prozess. Vorwort Eugen Kogon und Robert M. W. Kempner. Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2015 (Neuauflage). 768 Seiten, 16,99 Euro.

Klaus Kastner: Die Völker klagen an. Der Nürnberger Prozess 1945–1946. Theiss Verlag/WBG, Darmstadt 2015 (Sonderausgabe). 170 Seiten, 19,95 Euro.

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