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Häftlinge in Auschwitz-Birkenau.
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Nürnberger Nachfolgeprozesse: Ärzte, Unternehmer und Juristen unter Anklage

Zwischen 1946 und 1949 wurden in Nürnberg zwölf „Nachfolgeprozesse“ verhandelt. Sie sollten das verbrecherische System des NS-Staates aufzeigen.

Zwischen Dezember 1946 und April 1949 wurden in Nürnberg insgesamt zwölf „Nachfolgeprozesse“ verhandelt. Wegen des einsetzenden Kalten Krieges fanden sie ausschließlich vor US-Militärgerichten statt. Angeklagt waren insgesamt 185 Juristen, Mediziner, Beamte, Militärs und Industrielle, die die Nazis gestützt hatten. Ziel war, das verbrecherische System des NS-Staates aufzuzeigen. 24 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, 35 freigesprochen. Von den restlichen zu Haftstrafen Verurteilten erhielten viele bereits in den 1950ern eine Begnadigung. Zwölf Todesurteile wurden vollstreckt.

Angeklagt wegen Menschenversuchen

Den Anfang machte der „Ärzte-Prozess“, in dem 23 Personen unter anderem wegen Menschenversuchen und der Tötung von Behinderten ("Aktion T4") angeklagt wurden. Der in der Folge entstandene „Nürnberger Kodex“, der Grenzen für medizinische Menschenversuche festlegte, wirkt bis heute nach. Der „Milch-Prozess“ wurde gegen den gleichnamigen Generalfeldmarschall geführt, der unter anderem wegen Mordes an Gefangenen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der „Juristen-Prozess“ dann drehte sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie die „Volksschädlingsverordnung“, die bereits für geringe Vergehen die Todesstrafe vorsah. 16 Angeklagte wurden zu Haftstrafen verurteilt, die einige Beobachter als zu gering kritisierten. Im „Prozess Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS“ mussten sich hohe SS-Funktionäre unter anderem wegen der Verfolgung und Ermordung von Juden verantworten. Der Prozess war der erste, der die Mitwirkung hoher Verwaltungsbeamter an Kriegsverbrechen strafrechtlich ahndete.

Zwangsarbeiter in Dachau.
Zwangsarbeiter in Dachau.
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In den drei Wirtschaftsverhandlungen, dem „Flick-“, dem „IG-Farben-“ und dem „Krupp-Prozess“, wurden Unternehmer und führende Manager unter anderem wegen des Einsatzes von Zwangsarbeitern oder der Produktion von Zyklon B zu Haftstrafen verurteilt. Im „Prozess Generäle in Südosteuropa“ mussten sich zwölf Offiziere wegen der Ermordung von Zivilisten verantworten, genau wie 24 Ex- SS-Männer im „Einsatzgruppen-Prozess“.

Sie befahlen die Erschießung von Gefangenen

Der „Prozess Rasse und Siedlungshauptamt der SS“ ahndete die Volkstumspolitik der Nazis, mit der etwa in Polen Sterilisationen erzwungen wurden. Im längsten Nachfolgeprozess, dem „Wilhelmstraßen-Prozess“, saßen 21 ehemalige Staatsbedienstete unter anderem wegen der Planung von Angriffskriegen auf der Anklagebank. Im „Prozess Oberkommando der Wehrmacht“ mussten sich 14 Militärs unter anderem wegen des „Kommandobefehls“ rechtfertigen, der die Erschießung von Mitgliedern gefangengenommener Spezialeinheiten vorsah.

Vier weitere Prozesse kamen wegen Budgetkürzungen nicht mehr zustande.

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