Berliner Kulturszene: Ab dem 28. Dezember gilt 2Gplus
Berlin lässt die Bühnen und Kinos offen. Aber Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen, wenn mehr als 200 Plätze verkauft werden.
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hat die Bedeutung der Kultur für das Ansehen von Berlin betont. Bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Senatssitzung vom Dienstag erklärte sie, dass es für die Kultur Ausnahmen von den aktuellen Regeln zu Kontaktbeschränkungen geben wird.
In Veranstaltungsräumen, die über eine Klimaanlage verfügen und dem Hygienerahmenplan der Kulturverwaltung folgen, dürfen sich noch bis zu 2000 Personen versammeln. Das gilt auch für Kinos.
Allerdings werden die Voraussetzungen für solche großen Räume und Säle verschärft: Eingelassen werden bei mehr als 200 Plätzen nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich zum Impfnachweis einen aktuellen negativen Schnelltest vorzeigen können. Auch muss während der Veranstaltung durchgängig eine FFP2-Maske getragen werden.
Um dem Publikum die Testnachweispflicht zu ersparen, beschränken zum Beispiel viele größere Kinos wie der Zoo Palast oder das International ihre Platzkapazitäten ohnehin auf maximal 200. So kann auch im Saal Abstand gehalten werden und wie für alle kleineren Säle gilt dort dann weiterhin 2G. Das heißt, ein aktueller Testnachweis ist nicht erforderlich. Das Tragen einer Maske während der Vorstellung ist nicht in allen Kinos obligatorisch, mancherorts nur optional. Die Regelung gilt vom 28. Dezember bis zum 22. Januar 2022.
Berlin respektiert die Sonderstellung der Kultur
Der Senat wolle mit der Kultur „maßvoll und verhältnismäßig“ umgehen, sagte Giffey, Besucher:innen aber auch „wirksam“ schützen. In Bezug auf die so genannten „Tanzlustbarkeiten“ wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dienstag umgesetzt: Clubs und Diskotheken in Berlin müssen ab dem 28. Dezember geschlossen bleiben.
Andere Bundesländer haben sich für deutlich härtere Maßnahmen entschieden. In Sachsen gilt ein Lockdown für alle Bühnen bis zum 9. Januar, in Bayern dürfen in Theatern und Opernhäusern nur 25 Prozent der Plätze belegt werden, obwohl auch dort eine 2Gplus-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt.
Frankfurter Oper darf nur 250 Gäste einlassen
Hessen hat die Mitte Dezember verfügten Vorschriften zur Reduzierung der Zuschauerkapazitäten jetzt ein weiteres Mal verschärft: Die Oper in Frankfurt/Main beispielsweise, die über 1370 Sitzplätze verfügt, darf aktuell nur 530 Tickets pro Vorstellung verkaufen. Ab dem 28. Dezember wird das Kontingent auf lediglich 250 Personen heruntergesetzt.
Die Berliner Regelung folgt nicht zuletzt den Bundes-Leitlinien. Kulturstaatsministerin Claudia Roth betonte nach dem Bund-Länder-Treffen am 21. Dezember, wie wichtig es ihr sei, dass Kultur als Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander begriffen wird und Kultureinrichtungen geöffnet bleiben können.
Dass Clubs und Diskotheken geschlossen werden müssen, bedauerte sie sehr. Roth bedankte sich für die politische Umsicht und Sorge für die Kultur sowie für den erneuten Konsens darüber, dass Kultur nicht als Freizeitaktivität eingestuft wird – dafür hatte bereits ihre Vorgängerin Monika Grütters erfolgreich gekämpft.
Roth erinnerte daran,dass die Hilfen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche erneuert wurden und über den Bundes-Sonderfonds auch freiwillige Absagen oder Verschiebungen abgesichert sind. Die Regelung ist befristet bis zum 28. Februar, wobei solche Beschlüsse bis zum 31. Januar angekündigt werden sollten.
Die Grünen-Politikerin sicherte zu, dass die neue Regierung sich wie im Koalitionsvertrag versprochen „nachhaltig um eine Verbesserung der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern bemühen“ wird. (Mitarbeit: Christane Peitz)