Unterschiedliche Beiträge möglich: Potsdam droht das Kita-Chaos
Nach Machtwort des Ministeriums: In Potsdam könnten zukünftig unterschiedliche unterschiedliche Kitabeiträge erhoben werden.
Potsdam - Ab dem Sommer könnten in Potsdam verschiedene Kitaträger unterschiedlich hohe Elternbeiträge verlangen. Das ist ein Ergebnis des Kita-Gipfels des Landesbildungsministeriums, der Stadt Potsdam und anderer märkischer Kommunen, denen ebenfalls ein solches Szenario droht. Die von der Stadt Potsdam geplante millionenschwere Rückzahlung von zu hoch angesetzten Kita-Elternbeiträgen ist von den Turbulenzen nicht betroffen.
Potsdams Jugenddezernentin Noosha Aubel (parteilos) bestätigte am Freitag auf PNN-Anfrage, dass das Landesbildungsministerium bei dem Kita-Gipfel an seiner Auffassung festgehalten habe, wonach die Stadtverwaltung die Bemessung der Elternbeiträge nicht aus den durchschnittlichen Betriebskosten aller Potsdamer Kitas herleiten dürfe, wie das über Jahre hinweg auch anderswo in Brandenburg praktiziert wurde. Dies bestätigte den PNN auch Volker-Gerd Westphal, der für die Kitas zuständige Abteilungsleiter im Bildungsministerium.
Die Stadt Potsdam rechnet durch
Stattdessen muss laut Ministerium nun entweder jeder Kitaträger für seine Einrichtungen eine Gebührenordnung aufstellen, oder die Stadt nimmt die Kita mit dem niedrigsten Betriebskostensatz als Bemessungsgrundlage, um weiterhin einheitliche Gebührensätze für alle Eltern erheben zu dürfen. „Wir rechnen gerade durch, was das die Stadt kosten würde“, so Aubel. Intern geht man nach PNN-Informationen von Mehrkosten in Millionenhöhe aus. „Wir wollen aber möglichst einheitliche Beiträge“, sagte Aubel.
Wie berichtet hatte das Ministerium schon Mitte Dezember darauf hingewiesen, dass die bisherige Regelung rechtswidrig sei. Die Stadt hatte das heftig kritisiert, weil das Ministerium diese Praxis vorher jahrelang nicht moniert habe. Das Ministerium als Rechtsaufsicht hatte erklärt, dass man nach Elternbeschwerden tätig geworden sei. Vorher habe es keinen Anlass zur Kontrolle gegeben.
Bisher hatte die Stadt stets vor unterschiedlichen Kitabeiträgen gewarnt, weil Preiskämpfe drohten. So könnten Träger mit vielen sanierungsbedürftigen Kitas günstigere Kitaplätze anbieten als Konkurrenten mit noch nicht abgeschriebenen Neubauten – weil eben das Solidarprinzip fehlen würde, bei dem der Durchschnitt der Kosten aller Einrichtungen als Berechnungsgrundlage fungiert.
Nach der Klarstellung durch das Ministerium müssen die Stadt und ihre Kitaträger nun neue Regelungen erarbeiten, die zum Beginn des Kitajahres Anfang August gelten sollen. Doch schon nächste Woche findet die vorerst letzte Sitzung der Stadtverordneten vor den Kommunalwahlen statt. Man prüfe nun unter anderem, ob man die neuen Regeln auch rückwirkend im August beschließen könne, so Aubel.
Hürde zur Rückzahlung aus dem Weg geräumt
Zugleich müssen in dem Regelwerk die neuen Vorgaben aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ der Bundesregierung beachtet werden, etwa eine Beitragsbefreiung für Wohngeldempfänger. Vom Tisch scheint die Sorge, dass die neuen Querelen auch die Pläne der Stadt Potsdam für eine freiwillige Rückzahlung von zu hohen Kita-Elternbeiträgen torpedieren könnten. Man könne im Ministerium nachvollziehen, dass die Stadt mit ihren Plänen eine Art freiwilligen Vergleich mit den Eltern schaffen wolle, so Westphal. Auch Aubel sagte, diese Hürde zur Rückzahlung sei aus dem Weg geräumt. Nun müssen die Stadtverordneten am Mittwoch die Rückzahlung absegnen, hier rechnet die Stadt mit Kosten von bis zu 45 Millionen Euro. Gibt dann die Kommunalaufsicht grünes Licht, könnten Eltern die Anträge auf Rückzahlung ab Sommer stellen. Sie können zum Teil mit vierstelligen Beträgen rechnen, wenn ihre Kinder zwischen 2015 und Mitte 2018 in Krippen, Kitas oder Horten betreut wurden.
Kita-Abteilungsleiter Westphal kündigte an, das über Jahre vielfach kritisierte Kitagesetz des Landes solle ab Ende 2019 reformiert werden. Angesichts von vielen Baustellen im Gesetz sei mit langwierigen Diskussionen zu rechnen. Eine Neufassung könne daher wohl erst Anfang 2022 in Kraft treten.
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