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"Verstoß“ gegen Kitagesetz: Neuer Streit um Potsdams Kitabeiträge

Das brandenburgische Bildungsministerium hält die Gebührenpraxis in Potsdam für unzulässig. Die Stadt Potsdam warnt vor landesweiten Folgen.

Potsdam - Neuer Ärger um Kitabeiträge in Potsdam: Die Zahlungen, die die Landeshauptstadt per Mitte 2018 beschlossener Empfehlung von den Eltern kassieren lässt, sind nach Ansicht des brandenburgischen Bildungsministeriums rechtswidrig. Das hat die Aufsichtsbehörde dem Potsdamer Jugendamt bereits im Dezember vergangenen Jahres mitgeteilt, wie es in einem den PNN vorliegenden Protokoll des damaligen Treffens heißt: Es liege „ein Verstoß“ gegen das Kitagesetz vor. Potsdams Stadtspitze um Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) ist wegen dieser Einschätzung verärgert.

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Das Ministerium begründet seine Haltung mit folgendem Sachverhalt: Die Stadt Potsdam geht für die Kalkulation ihrer Beitragsempfehlung von einem Durchschnittswert der Betriebskosten von Kitas in freier Trägerschaft aus. Nur so lässt sich eine einheitliche Gebührenempfehlung für alle Eltern schaffen – unabhängig davon, welche Kita das Kind besucht und welche Betriebskosten dort, je nach Größe und Bauart, tatsächlich entstehen. Diesen einheitlichen Berechnungsgrundsatz wenden viele Städte und Gemeinden in Brandenburg an – zu unrecht, meint jetzt das Bildungsministerium.

Es sei nicht zulässig, den Beitragshöchstsatz für die Eltern auf Basis der durchschnittlichen Betriebskosten aller Kitas einer Stadt zu bilden, bestätigte ein Ministeriumssprecher auf PNN-Anfrage. Denn damit bestehe die Gefahr, dass Kitaträger, deren Einrichtungen niedrigere Betriebskosten haben, höhere Elternbeiträge erheben als im Verhältnis zu den Kosten erlaubt.

Wenn in einer Gemeinde einheitliche Elternbeiträge möglich sein sollen, dann müsse man bei deren Berechnung von der Kita mit den niedrigsten Betriebskosten ausgehen, stellte der Sprecher klar. Wegen des Fehlers müsse die Landeshauptstadt handeln, und zwar auch rückwirkend, hatte das Ministerium der Stadt schon erklärt. Genau davor hatten bereits vergangenen Sommer auch Potsdamer Elternvertreter im Kitaelternbeirat die Stadt gewarnt.

Die Stadt Potsdam, die gerade freiwillig zu hoch angesetzte Kitagebühren in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro für die Jahre von 2015 bis Mitte 2018 an tausende Eltern zurückzahlen will, reagierte irritiert. Die Position des Bildungsministeriums widerspreche der „jahrzehntelangen fachaufsichtlichen Praxis des Jugendministeriums“, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow. Doch daran habe sich Potsdam bei der Neufassung der Kitabeiträge nach der fehlerhaften Berechnung zuvor gehalten – „wir verfahren hier wie andere kreisfreie Städte und Kommunen“.

Wenn das Ministerium seine Auffassung landesweit vertrete, würde es in allen Städten Brandenburgs keine einheitlichen Kitagebühren mehr geben, so Brunzlow. Dann wäre die Beitragshöhe abhängig vom jeweiligen Träger der Kita. Diese Ungleichheit könne nicht im Sinne des Gesetzgeber sein, so der Potsdamer Sprecher – das Landesministerium müsse schnell das Kitagesetz ändern.

Oberbürgermeister Schubert (SPD) hatte mehrfach ein rechtssicher formuliertes Kitagesetz verlangt. So setzt man im Rathaus nun nach PNN-Informationen auf ein konzertiertes Vorgehen im Städte- und Gemeindebund – gegen das Ministerium und in Sichtweite der Kommunal- und Landtagswahlen.

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