Verstöße gegen Corona-Regeln: Polizei untersagt „Zukunft Heimat“-Demo
Die Polizei Cottbus verbietet die Demo des rechtsgerichteten Vereins "Zukunft Heimat" wegen Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung bei der vorherigen Kundgebung.
Cottbus - Nach Verstößen gegen die Abstands- und Hygieneregeln hat die Polizei eine für Dienstag in Cottbus geplante Demonstration des rechtsgerichteten Vereins „Zukunft Heimat“ untersagt. Fotos von einer Kundgebung am vergangenen Dienstag, die von dem Verein selbst in sozialen Netzwerken verbreitet worden seien, zeigten, dass viele Teilnehmer und Ordner keine Masken getragen und auch den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht eingehalten hätten, sagte Polizeisprecherin Ines Filohn am Montag.
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Zudem hätten sich außerhalb der markierten Demonstrationsfläche zahlreiche Menschen versammelt. Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt habe die Polizei daher keine Ausnahmegenehmigung erteilen können, weil das Infektionsrisiko zu hoch sei, sagte Filohn.
Neue Demo-Anmeldung an anderem Platz auch untersagt
Nach der Brandenburger Eindämmungsverordnung gegen das Coronavirus seien Demonstrationen grundsätzlich untersagt, erläuterte Filohn. Versammlungen von bis zu 50 Personen könnten aber unter Auflagen genehmigt werden. Unterdessen hat der Verein für Dienstag eine Demonstration an einem anderen Platz in der Cottbuser Innenstadt bei der Polizei angemeldet und auch in einem sozialen Netzwerk zur Teilnahme aufgerufen. „Auch diese Demonstration haben wir aus genannten Gründen nicht genehmigt“, erklärte Filohn.
Der Brandenburger Verfassungsschutzchef Jörg Müller warnte vor den Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen. Bei der Kundgebung von „Zukunft Heimat“ habe ein Redner am Dienstag vergangener Woche das Wort „Ermächtigungsgesetz“ in den Mund genommen, sagte Müller in einem Interview der Tageszeitung „taz“. „Das ist geschichtsvergessen, dumm und eine Grenzüberschreitung“, sagte Müller. „Die Ermächtigungsgesetze haben die Demokratie in Weimar abgeschafft, sie haben zum Holocaust und zum Weltkrieg geführt.“ Dagegen hätten die Corona-Verordnungen das klare Ziel, die Gesundheit zu schützen. (dpa)
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