Abgesagte AfD-Veranstaltung: Oberverwaltungsgericht gibt Mike Schubert recht
Die Absage der AfD-Veranstaltung in einem Gymnasium in Potsdam war letztlich rechtens. Das Urteil wäre vielleicht anders ausgefallen, wenn die AfD anders gehandelt hätte. Jetzt wird es für einen AfD-Politiker teuer. Der meldet sich nun zu Wort.
Potsdam - Der juristische Streit um den von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) kurzfristig gekippten AfD-„Bürgerdialog“ im Humboldt-Gymnasium ist beendet – das Rathaus hat gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verwarf am Freitag eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts, das Mitte August die von Schubert getroffene Entscheidung als unwirksam betrachtet hatte. Damit muss der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer, der die Klage gegen die Stadt erhoben hatte, auch die Verfahrenskosten zahlen. Laut Gerichtsurteil lag der Streitwert bei 5000 Euro.
Der Hauptgrund für die Entscheidung: Die AfD habe die Veranstaltung am 13. August schon gegen 16.30 Uhr und damit vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts abgesagt – und damit ihr Rechtsschutzinteresse verwirkt, wie aus dem den PNN vorliegenden Urteil hervorgeht. Daher sei auch die Sachentscheidung der ersten Instanz im Kern unzulässig gewesen, so das OVG. Und: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“
Oberbürgermeister erfreut
Oberbürgermeister Schubert reagierte erfreut „Das von der AFD gefeierte erstinstanzliche Urteil ist damit hinfällig. Es war richtig, das Oberverwaltungsgericht zu bemühen“, erklärte er in einer am Freitag verbreiteten Stellungnahme der Stadt. Damit sei die durch die Stadt ausgesprochene Kündigung des Vertrages zur Nutzung von Schulräumen für die Wahlveranstaltung der AfD wirksam.
Angesichts der Urteilsbegründung teilte Schubert aber auch mit: „Wir hätten gerne grundsätzlich juristisch klären lassen, ob man die Stadt bei der Anmietung von öffentlichen Räumen über die wahren Gründe einer politischen Veranstaltung im Unklaren lassen darf. Die AfD hat sich einer juristischen Klärung und Entscheidung entzogen.“ Wie berichtet hatte die Partei nach dem ersten Sieg vor dem Verwaltungsgericht auch erklärt, man wolle die Hauptsache in dem Rechtsstreit für erledigt erklären lassen und nur noch eine Kostenentscheidung.
Wenigstens müsse die Partei nun durch die Entscheidung des Gerichtes auch diese Kosten tragen, so Schubert. Bereits in der vergangenen Woche hat er in der Stadtverordnetenversammlung angekündigt, die Vergabepraxis von öffentlichen Schulräumen für Wahlveranstaltungen überprüfen zu lassen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer hatte wie berichtet einen Bürgerdialog angemeldet und nach Darstellung von Schubert in der Anmeldung darauf hingewiesen, dass es keine Wahlveranstaltung ist. „Um dem Bundestagsabgeordneten im Rahmen seines Mandates den Bürgerdialog zu ermöglichen, hat die Verwaltung dem Antrag zugestimmt“, so Schubert weiter. Nachdem die AfD dann in den sozialen Medien für eine Veranstaltung der AfD zur Landtagswahl geworben hatte, kündigte die Verwaltung den Nutzungsvertrag. Diese Kündigung habe durch das Urteil des OVG Bestand – maßgeblich waren laut Stadt dafür „verfahrensrechtliche Gründe“.
AfD-Mann Springer warnt den OB
AfD-Politiker Springer meldete sich auf PNN-Anfrage am späten Freitagabend. Schriftlich erklärte er, OB Schubert solle sich hüten, den Beschluss nun als Sieg in der Sache zu verkaufen: "Die eigentliche Streitfrage wurde nicht geklärt." Er habe nun die Verfahrenskosten zu tragen, "weil ich mich gezwungen sah, den Bürgerdialog aufgrund fehlender Rechtssicherheit abzusagen." Es sei für ihn nach wie vor ein Akt "politischer Willkür", wenn SPD, Grüne und Linke ohne Probleme an Potsdamer Schulen auch Veranstaltungen durchführen könnten - ein lang angekündigter AfD-Dialog aber einen Tag vorher gekündigt werde, so Springer. Allerdings: Die Stadt hatte eben gerade angenommen, dass es eben nicht um einen Bürgerdialog gehe - sondern vielmehr nur um Wahlkampf.
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