Die Lage am Donnerstag in Potsdam: Oberbürgermeister Schubert zum Rapport im Gesundheitsministerium
Die Coronapandemie hat in Potsdam vier weitere Todesopfer gefordert. Mittlerweile sind fast 500 Potsdamer nachweislich mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert.
Potsdam - Die Landeshauptstadt Potsdam zieht weitere Konsequenzen in der Corona-Affäre um das städtische Klinikum. Nach PNN-Informationen soll mit der Universität Rostock zum Wochenende ein „präventives Abstrichmanagement aufgebaut werden“, heißt es im Krisenstab des Landes. Ziel sei es, sowohl die Mitarbeiter des Klinikums „Ernst von Bergmann“ als auch die Feuerwehr-Mitarbeiter regelmäßig abzustreichen und so „den Infektionsstatus regelmäßig zu überprüfen“.
Außerdem prüft die Bundeswehr nach PNN-Informationen, wie sie bei der Bewältigung der Krise um das Bergmann-Klinikum am besten helfen kann. Mit dem Landeskommando Brandenburg sei vereinbart worden, so der Lagebericht des Landeskrisenstabes vom Donnerstag, „dass medizinisches Fachpersonal der Bundeswehr eine Vor-Ort-Erkundung durchführt“. Davon soll abhängen, wie die Bundeswehr konkret unterstützt.
Aufsichtsrat kommt zu Sondersitzung zusammen
Unterdessen mussten Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) und weitere Verantwortliche der Stadt wegen des Corona-Ausbruchs am Klinikum zum Rapport ins Gesundheitsministerium. Nach PNN-Informationen prüft Schubert inzwischen personelle Konsequenzen am städtischen Krankenhaus, in dem seit 26. März inzwischen 35 Menschen nach einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben sind.
Am Freitag soll der Aufsichtsrat zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Erst auf äußersten Druck des Rathauses lieferte das Klinikum am Donnerstag Daten zu dem Infektionsgeschehen an das Gesundheitsamt. Zuvor hatte nach Weigerungen des Klinikums die Stadt ein Ultimatum gestellt und ein Zwangsgeld von 25 000 Euro angedroht. In der Landesregierung spricht Innenminister Michael Stübgen (CDU) inzwischen vom Corona-Supercluster Potsdam.
Vier weitere Todesfälle im Bergmann-Klinikum
Von Mittwochnachmittag bis Donnerstagnachmittag sind vier Menschen in Potsdam verstorben, die mit dem Coronavirus infiziert waren. Das teilte die Potsdamer Stadtverwaltung am Donnerstag mit. „Alle vier Patienten sind im Klinikum Ernst von Bergmann verstorben und hatten schwere Vorerkrankungen“, hieß es. Es handele sich um einen 82-jährigen Patienten aus Berlin, einen 81-jährigen Patienten aus Potsdam, einen 83-jährigen Patienten aus dem Havelland und eine 92-jährige Patientin aus Potsdam. Wie berichtet hatte es im Klinikum einen Corona-Ausbruch gegeben, von dem auch die Geriatrie betroffen war.
Damit ist die Zahl der in Potsdam gestorbenen Menschen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert waren, auf 50 gestiegen. 30 der Todesopfer haben in Potsdam gelebt. Die Zahl der seit Februar mit dem Coronavirus nachweislich infizierten Potsdamer lag nach Rathausangaben am Donnerstagnachmittag bei 499. Das waren 19 mehr als am Tag zuvor. Das entspricht einer Zunahme um knapp vier Prozent.
Etwas mehr als 500 Menschen befinden sich laut Stadtverwaltung als Kontaktpersonen ersten Grades in häuslicher Quarantäne.
In den Potsdamer Kliniken wurden am Donnerstag 115 Menschen stationär behandelt: 75 von ihnen im Klinikum „Ernst von Bergmann“, 59 von ihnen auf der Covid-Normalstation und 16 auf der Intensivstation, davon 14 beatmet. Im Alexianer St. Josefs-Krankenhaus waren 40 Coronapatienten. Alle wurden auf der Covid-Normalstation behandelt.
Nachdem auch in Potsdam Krippen, Kitas, Horte und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen bleiben, reagiert die Stadt: Die Notbetreuung werde fortgesetzt und soll auf weitere Berufs- und Zielgruppen ausgeweitet werden, teilte das Rathaus am Donnerstag mit. Sobald die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorliege, werde die Stadt die Umsetzung organisieren und dazu informieren.
Der Antrag und die dann angepasste Liste der Anspruchsberechtigten werde auf www.potsdam.de zu finden sein. Eltern, die bereits einen genehmigten Antrag auf Notbetreuung haben, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Ein Antrag auf Verlängerung sei nicht nötig, sofern die Voraussetzungen, die zur Entscheidung geführt haben, unverändert sind.
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