Bornim: Obdachloser lehnt Hilfsangebote der Stadt ab
Seit Wochen sitzt im Potsdamer Stadteil Bornim ein Obdachloser auf dem Gehweg, trinkt Alkohol und raucht - Kommunikation mit ihm ist kaum möglich, Hilfe will er nicht.
Potsdam - Ein obdachloser und äußerlich verwahrloster Mann sorgt derzeit im beschaulichen Bornim für Gesprächsstoff bei Anwohnern. Der Mann schläft seit mehreren Wochen an wechselnden Orten an der Potsdamer Straße, tagsüber sitzt er selbst bei kalten Temperaturen auf dem Gehweg, trinkt Alkohol und raucht, wie Bornimer den PNN schilderten. Kontaktversuche seien weitgehend erfolglos geblieben, hieß es auch. Man frage sich, ob und wie man helfen könne.
Jede Hilfe wird abgelehnt
Der Stadtverwaltung ist der Fall bekannt, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte – es habe zu dem Mann schon zahlreiche Beratungstermine und Fallkonferenzen mit dem Sozialpsychatrischen Dienst, der Wohnungssicherung, den Streetworkern, der Polizei und dem Ordnungsamt gegeben. „Das Ergebnis ist immer das Gleiche: Der Mann lehnt jede angebotene Hilfe und Unterbringung ab. Wird der Krankenwagen gerufen, lässt sich der Obdachlose nicht helfen“, sagte der Sprecher. Vor rund einem Jahr lebte derselbe Mann demnach am Bassinplatz.
Nun würden Mitarbeiter der mobilen Obdachlosenhilfe Creso den Mann drei- bis viermal pro Woche besuchen, ihm bei Bedarf Winterkleidung, Brot und Tee bringen. Der Rathaussprecher sagte auch, Ordnungsamtsmitarbeiter würden den Mann etwa einmal in der Woche aufsuchen und sich auch um die Entsorgung des Mülls kümmern. Auch die Polizei kontrolliere das Geschehen.
Zwangseinweisung in Obdachlosenheim nicht möglich
Die Handlungsspielräume sind in solchen Fällen begrenzt. Laut dem Rathaussprecher kann der sozialpsychiatrische Dienst Menschen eben nicht gegen ihren Willen in eine Klinik einweisen: Das sei nur möglich, wenn eine krankheitsbedingte Selbst- oder Fremdgefährdung erkennbar ist. Bei dem besagten Obdachlosen sei das aber bisher nicht der Fall, so der Sprecher. Auch die Sozialbehörden können Menschen nicht zwangsweise in Obdachlosenheime einweisen. Obdachlosigkeit sei keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, sagte der Sprecher: „Das Ergreifen rechtlicher Maßnahmen gegen obdachlose Personen entbehrt daher jeglicher rechtlichen Grundlage.“
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