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Der Uferweg am Griebnitzsee ist von Anwohnern gesperrt.
© Andreas Klaer

Urteil zum Griebnitzsee: Niederlage vor Gericht ist eine "kalte Dusche" für die Stadt

Nach der Niederlage vor Gericht gibt es Kritik an der Stadt Potsdam - und die Forderung, weiter für einen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee zu kämpfen.

Potsdam - Nach der juristischen Niederlage der Stadtverwaltung im Uferstreit am Griebnitzsee reagiert die Stadtpolitik unterschiedlich, vor allem aber konsterniert. Im Hauptausschuss am Mittwochabend forderte CDU-Oppositionschef Götz Friederich, dass Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) nun versöhnliche Zeichen in alle Richtungen aussenden müsse, „um Türen wieder zu öffnen“. 

Den PNN sagte Friederich auch, der Tenor im Urteil des Oberverwaltungsgerichts sei eine „kalte Dusche“ für die Stadt. Vor allem erstaune es ihn sehr, dass erneut Abwägungsfehler der Stadt zum Scheitern des Bebauungsplans für den Uferweg geführt hätten. Nun gehe es darum, „wieder zu verhandeln, statt zu enteignen.“ Die Stadt dürfe jetzt kein zusätzliches Öl ins Feuer kippen - schon in den vergangenen Wahlkämpfen seien in dem Streit „viele Emotionen geschürt worden“, sagte Friederich.

Schubert berichtete von der Niederlage vor Gericht

Kurz vorher hatte Oberbürgermeister Schubert den Stadtverordneten im Ausschuss von der Niederlage berichtet. Er wolle sich nun im Januar mit den Fraktionen zusammensetzen und die Situation gemeinsam bewerten. Vorher müsse man aber die Urteilsbegründung lesen. In Richtung Friederich sagte Schubert, er wolle auch Zeichen senden. Details nannte er nicht.

Im Ausschuss gab es keine weitere Wortmeldung. SPD-Fraktionschefin Imke Eisenblätter teilte den PNN mit, man schließe sich der Ansicht von Schubert an. Auf PNN-Anfrage sagte Linke-Fraktionschef Stefan Wollenberg, die Entscheidung sei „ein fatales Signal für freie Uferwege“, er finde das Urteil persönlich auch nur „schwer nachvollziehbar“. Nun müsse man die Urteilsbegründung abwarten.

20 Anrainer hatten geklagt

Die war zumindest mündlich deutlich ausgefallen. 20 Anrainer hatten dagegen geklagt, dass der einstige Postenweg für DDR-Grenzer, der über ihre Grundstücke verlaufen würde, wieder geöffnet wird. An mehreren Stellen sah das Gericht, das auch schon 2009 die Ungültigkeit des B-Plans für einen Weg beschieden hatte, sogenannte Bewertungs- oder Abwägungsfehler. 

Diese sah sie bei der Beschaffenheit des Weges, bei der Zulassung des Radverkehrs und bei den Belangen der Anrainer, etwa was Sicherheit und Privatsphäre angeht. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Damit muss nun die Stadt entscheiden, ob sie einen neuen B-Plan auflegt - oder aufgibt.  Bislang sind nur einzelne Bereiche frei zugänglich.

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