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Gastronomen müssen Kontaktdaten erfassen, das Ordnungsamt hat dies auch kontrolliert. 
© Andreas Klaer

Kommentar zu Corona-Maßnahmen: Nicht benötigt

Gastronomen müssen Kontaktdaten erfassen - das Gesundheitsamt braucht die Daten aber gar nicht. Muss das sein? Das fragt PNN-Redakteur Henri Kramer.

Potsdam - Über den Sinn und Unsinn so mancher Maßnahme in diesem Corona-Jahr wird man noch lange streiten. Ein Beispiel: Vor dem aktuellen Lockdown waren Gastronomen bekanntlich dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen und wochenlang aufzubewahren – um mögliche Infektionsketten im Fall eines Ausbruchs nachvollziehen zu können. Doch benötigt wurden diese Daten im Potsdamer Rathaus nicht. „Das Gesundheitsamt hat aktuell in keinem Fall zum Zweck der Kontaktnachverfolgung auf diese Daten einen Zugriff“, teilte die Stadtverwaltung zuletzt auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Andere mit – was übrigens auch viele andere Kommunen berichten. 

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Zugleich sei aber bei 206 Ordnungswidrigkeitenverfahren „die fehlende oder unzureichende Erfassung“ dieser letztlich nie benötigten Daten ein „Teil des Tatvorwurfs“, so die Stadtverwaltung. Daraufhin hat die Fraktion Die Andere eine weitere Anfrage gestartet – und fragt nun nach der Angemessenheit, Verstöße gegen die Pflicht zur Datenerfassung zu ahnden, obwohl diese Informationen gar nicht verwendet wurden. Bis zum 11. Januar muss das Rathaus antworten, darauf kann man gespannt sein.

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