Gastronomie in Potsdam: Stadt verstärkt Corona-Kontrollen in Lokalen
Weil Ermahnungen nicht gewünschte Wirkung erzielten, geht die Stadt Potsdam härter gegen Gastronomen vor, die sich nicht an die Corona-Regeln halten. Nun kann es richtig teuer werden.
Potsdam - Die Stadt zieht bei der Durchsetzung der Corona-Regeln in der Gastronomie spürbar die Daumenschrauben an. 60 Bußgeldanzeigen sind bislang gegen Lokalbetreiber wegen des Verstoßes gegen Corona-Auflagen ergangen. Das teilte die Potsdamer Ordnungsbeigeordnete Brigitte Meier (SPD) am Freitag während einer Kontrollrunde mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes durch Innenstadt-Lokale mit.
Seit dem Inkrafttreten der letzten Verordnung Mitte Juni, die Mindestabstände, das Erfassen von Kontaktdaten und Hygienevorschriften beinhaltet, sind nach Aussage von Meier mehr als 160 gastronomische Betriebe in Potsdam überprüft worden, die meisten davon mehrfach, sodass es stadtweit bislang 250 Kontrollen gegeben hat.
Lokalinhaber wurden beraten
In den ersten Wochen seit der Einführung der Corona-Regeln für die Gastrobranche habe das Ordnungsamt keine Bußgelder verhängt, sondern bei Verstößen nur Ermahnungen ausgesprochen, so die Ordnungsbeigeordnete. „Wir haben die Lokalinhaber und Gastromitarbeiter beraten und informiert“, sagte auch Stefan Sarnow, Dienstkoordinator des Potsdamer Ordnungsamts. „Wir mussten aber feststellen, dass auch Ermahnungen nicht die gewünschte Wirkung hatten“, sagte Sarnows Kollege Andreas Schulze. Meier machte die gleiche Erfahrung: „Auch meine eigenen Feldversuche in der Potsdamer Gastro waren eher enttäuschend.“ Abstandsregeln würden oftmals nicht eingehalten, Kontaktdaten der Gäste fehlerhaft oder gar nicht aufgenommen. Nun wird durchgegriffen: „Die Zeit des Redens ist vorbei.“ Wer sich nicht an die Auflagen hält, muss nun mit Bußgeld rechnen. „Wir beraten bei Kontrollen nun nicht mehr, sondern zeigen die Verstöße an, die dann mit Bußgeld belegt werden“, so Ordnungsamtsmitarbeiter Schulze. Das sei nicht als Schikane zu verstehen, sondern solle ein Denkzettel für jene Gastronomen sein, die die Vorgaben missachten. 250 Euro kostet ein Verstoß gegen die Corona-Auflagen mindestens. Bis zu 10.000 Euro können es im schlimmsten Fall werden. Die Bußgelder seien als Prävention für den Herbst zu verstehen, so Meier. „Denn uns machen weniger die Bereiche unter freiem Himmel Sorgen, sondern die gastronomischen Innenbereiche, wenn viele Menschen in geschlossenen Räumen zusammensitzen.“ Wenn nach dem Sommer die Saison der Outdoor-Gastronomie zu Ende gehe, müsse das „im Innenbereich mit den Regeln klappen“. Deshalb werde jetzt verstärkt kontrolliert.
Bis zu drei Kontroll-Teams sind täglich im Einsatz
Ein bis drei Teams sind derzeit täglich im stadtweiten Kontrolleinsatz, Schwerpunkt ist aber die Innenstadt mit ihrer weitläufigen Gastrolandschaft.
Als „leuchtendes Vorbild“, das stets auf die Einhaltung der Corona-Auflagen achtete, nannte Meier das Restaurant „Lewy“ in der Dortustraße. Die Kontaktdaten lassen sich kontaktfrei mit dem Scannen eines QR-Codes über das eigene Handy übermitteln. Nach Eingabe der Daten wird sofort auf die aktuelle Speisekarte verlinkt. Alternativ bietet das „Lewy“ aber auch die herkömmliche Datenabgabe mit Zettel und Stift an. Die Daten werden täglich vom Restaurantinhaber abgeholt, elektronisch erfasst und vier Wochen aufbewahrt. Danach werden sie vernichtet. Die Stadt rufe die Daten lediglich bei einem nachgewiesenen Corona-Fall im Lokal ab, so Meier. Bislang habe es aber noch keine Corona-Infektion in der Potsdamer Gastronomie gegeben, bestätigte die Beigeordnete.
Es gibt einen Stufenplan bei Corona-Fällen
Die Kontrollen in der Gastronomie seien auch vor dem Hintergrund eines sogenannten Stufenplans bei Corona-Fällen durchgeführt worden, so Meier. „Wir müssen reagieren, sollten die Fallzahlen auf über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner steigen“, so die Beigeordnete. Erste Maßnahmen soll es bereits geben, wenn die Fallzahl 30 Infektionen pro 100.000 Einwohner übersteigt. Dann soll es schrittweise zu Einschränkungen kommen, um die Infektionen einzudämmen. „Wenn wir keinen konkreten Ausbruchsort wie eine Kita oder eine Fabrik ausmachen können, sondern ein sogenanntes diffuses Ausbruchsgeschehen haben, muss stadtweit eingegriffen werden. Und dann wird es zuerst die Gastronomie treffen“, sagte die Ordnungsbeigeordnete unmissverständlich. Grund sei die gerichtliche Weisung, Maßnahmen zu wählen, die die größte Wirkung zur Eindämmung bei geringsten Grundrechtseingriffen haben.
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