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Ab Montag müssen Restaurants wie das Cafè Alex in Potsdam schließen
© Andreas Klaer

Was in der Mark ab Montag gilt: Neue Corona-Regeln in Brandenburg

Die Lage ist ernst: Steigende Corona-Infektionszahlen verlangen aus Sicht der Landesregierung ein entschiedenes Gegensteuern. Ab Montag gelten in Brandenburg deutlich schärfere Kontaktbeschränkungen, viele Einrichtungen müssen schließen.

Potsdam - In Brandenburg müssen sich von Montag an die Menschen auf weitreichende und einschneidende Maßnahmen angesichts steigender Corona-Infektionszahlen einstellen. Er sei sich bewusst, dass diese Einschränkungen hart seien, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach der Sondersitzung des Kabinetts in Potsdam. Er sei aber genauso von ihrer Notwendigkeit überzeugt - „sonst wird uns eine Lawine überrollen“.

Was ab Montag gilt

Von Montag an müssen gastronomische Betriebe sowie Einrichtungen der Freizeitbranche und der Kultur für den gesamten November geschlossen bleiben. Hotels dürfen keine Touristen mehr beherbergen. Bereits angereiste Urlauber müssen das Land bis kommenden Mittwoch (4.11.) verlassen. Das Verbot gilt den Angaben zufolge nicht für die Vermietung von Ferienhäusern mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hotels und Pensionen dürfen nur noch Geschäftsreisende beherbergen, Schulen und Kitas sollen aber offen bleiben. Das alles ist nun in einer sogenannten Umgangsverordnung geregelt.

Einige Beispiele:

AUFENTHALT IN DER ÖFFENTLICHKEIT

Er ist nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen sich zehn Personen treffen. Wo ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

PRIVATER RAUM

Private Treffen und Feiern sind auf zehn Personen aus zwei Haushalten begrenzt. Möglichst sollte auf solche Besuche ganz verzichtet werden.

TOURISMUS

Es dürfen ab Montag (2.11.) keine Touristen mehr beherbergt werden. Solche, die vorher gebucht haben, müssen bis spätestens Mittwoch (4.11.) Brandenburg verlassen. Ausgenommen von dieser Auflage sind Ferienwohnungen und -häuser mit Verträgen von mindestens einem Jahr.

KULTUR- UND FREIZEITEINRICHTUNGEN

Kinos, Theater, Museen, Freizeitparks, Klubs, aber auch Schwimmbäder und Fitnessstudios bleiben geschlossen. Damit sind in Potsdam unter anderem das Museum Barberini, aber auch die Schlösser und das Schwimmbad blu außer Betrieb. Auch Jugendklubs und Indoorspielplätze müssen schließen. Gedenkstätten und Bibliotheken können hingegen geöffnet bleiben.

GASTRONOMIE

Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht öffnen, aber es dürfen Speisen zur Mitnahme zubereitet werden. Kantinen arbeiten weiter wie bisher.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Physiotherapien und Friseursalons ist es gestattet, Patienten und Kunden zu behandeln. Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Sonnenstudios müssen hingegen schließen. 

SPIELPLÄTZE

Für den Besuch von Spielplätzen gilt nun laut Staatskanzlei bis Ende des Monats: "Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen unter freiem Himmel ist nur durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und in Begleitung einer aufsichtsbefugten Person gestattet."

SPORT

Profisport kann weiter stattfinden, aber ohne Zuschauer. Der Amateursport muss ruhen. Individualsport ist weiter möglich - allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Kontaktsport ist hingegen untersagt. Von der Staatskanzlei hieß es: "Joggen, Fahrradfahren, Tischtennis, Angeln - so etwas ist weiter möglich. Aber: Kicken in größerer Gruppe auf dem Bolzplatz ist im November nicht erlaubt." Sport- und Kletterhallen sowie Tanzschulen bleiben geschlossen. Die in Berlin geltende Sonderregelung, die Vereinssport für unter Zwölfjährige unter Auflagen erlaubt, ist in Brandenburg nicht gültig.

SCHULEN UND KITAS

Sie bleiben offen. Pflicht in Oberstufenzentren und Gymnasien ab Klasse 11 ist das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im Innenbereich, auch während des Unterrichts. Für Grundschüler und in Kitas gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase nur in den Gängen. Das alles ist zum Beispiel so formuliert: "In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden." In Horteinrichtungen und vergleichbaren Angeboten für Kinder im Grundschulalter dürfen Kinder nur in festen Gruppen betreut werden. Auch in Hochschulen und Bibliotheken gilt eine Maskenpflicht. Sowohl Schwimmunterricht als auch der Unterricht an Musikschulen, Kunst- und Volkshochschulen kann unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln ebenfalls weitergehen.

DEMONSTRATIONEN

Sie dürfen unter Einhaltung des Abstandsgebotes, mit Mund-Nasen-Bedeckung sowie der Steuerung und Beschränkung des Zutritts weiterhin stattfinden. Auch für Gottesdienste, Taufen und Trauungen gibt es keine schärferen Einschränkungen.

STRAFEN

Wer gegen die neue Umgangsverordnung verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro rechnen. Allerdings ist das ein Extremfall. Zum Beispiel liegt laut der Staatskanzlei Brandenburg der Regelsatz bei Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum für jede Person zwischen 50 und 250 Euro. Wer in Listen für die Kontaktnachverfolgung Angaben unvollständig oder wahrheitswidrig einträgt, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro. Wer an einer Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter teilnimmt, muss laut Bußgeldkatalog eine Strafe zwischen 250 und 1000 Euro zahlen.

Rekordzahl bei den Infektionen

Das Gesundheitsministerium meldete am Freitag mit 422 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden einen neuen Höchststand. Seit März wurden 8071 Fälle erfasst. Fast ganz Brandenburg gilt als Risikogebiet. Am Mittwoch hatte es zur aktuellen Lage eine Telefonkonferenz mit den anderen Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegeben. Bis Ende November gilt ein neuer Teil-Lockdown. „Vielen gehen die Einschränkungen des Alltags gehörig auf den Wecker“, räumte Woidke ein. Auf der anderen Seite bliebe keine andere Wahl, wenn man gemeinsam glimpflich durch diese Pandemie kommen wolle. Die Maßnahmen müssten getroffen werden, damit Schulen, Kitas und Betriebe weiterarbeiten könnten und die Menschen möglichst weitgehend gesund blieben. „Ich verstehe die Menschen. Es bleibt uns aber keine andere Wahl“, sagte Woidke. Er hoffe auf Verständnis. Man werde sehen, ob die Maßnahmen gegriffen haben oder ob noch härtere notwendig seien. Die neuen Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie würden aber wohl erst in zehn oder 14 Tagen wirken. (mit dpa)

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