Prozess am Amtsgericht Potsdam: Nazi-Beleidigung mit Nachspiel
Der Landtagsabgeordnete Steffen Königer (AfD) wurde von einem 31-Jährigen im Wahlkampf als Nazi bezeichnet. Der umstrittene Politiker ließ das nicht auf sich sitzen. Am Dienstag kam es zum Prozess.
Potsdam - Steffen Königer ist einer der zehn Abgeordneten der rechtspopulistischen AfD im brandenburgischen Landtag. Am Dienstag hatte der 42-Jährige einen besonderen Termin: Als Opfer einer Straftat sagte er im Potsdamer Amtsgericht aus.
Es ging um einen Vorfall am 13. September vor einem Jahr, mitten im Landtagswahlkampf. Zusammen mit den Potsdamer AfD-Funktionären Thomas Jung und Stephanie Kaduk verteilte Königer vor der Rewe-Kaufhalle am Schlaatz Handzettel für die Partei. Dann kam Martin M. – und sagte laut Anklage Sätze wie „Ihr Scheiß Nazis könnt Euch verpissen!“ und „Mit solchen Faschisten rede ich nicht!“
Angeklagter: "Ich schäme mich dafür nicht"
Für die Gerichtsverhandlung hatte Martin M. keinen Juristen an seiner Seite: Der 31-jährige Produktberater verteidigte sich selbst – und räumte die Vorwürfe im Wesentlichen ein. An dem fraglichen Tag sei er einkaufen gegangen, habe an dem Wahlstand den AfD-Mann Königer erkannt. Im Wissen um dessen „merkwürdige Vergangenheit“ habe er diesen auch als Nazi bezeichnet, räumte M. ein. Als er fertig mit Einkaufen war, habe ihn Königer noch einmal ansprechen wollen. „Aber das wollte ich nicht.“ Noch einmal soll er Königer beleidigt haben, wie dieser sagte. Martin M. dazu: „Ich schäme mich dafür nicht. Wenn das in diesem Land nicht mehr erlaubt ist …“ Königer suche schließlich die politische Auseinandersetzung, so der Angeklagte.
Königer war damals eines der Gesichter des AfD-Wahlkampfs – zugleich gilt der frühere „Mister Brandenburg“ als umstritten. Als früherer Autor für die rechte Wochenzeitung „Junge Freiheit“ wetterte Königer etwa gegen eine „Antisemitismuskeule" und beklagte, dass öffentlich-rechtliche Sender am 8. Mai „ihr Programm fast vollständig auf 1945“ einstellen: „Hitler hier, Befreiung dort, Holocaust überall.“ Zuletzt monierte er im Landtag, dass stets die „Rechtsextremismus- und Nazi-Keule“ geschwungen werde, wenn Bürger Vorhaben für neue Flüchtlingsheime in ihren Gemeinden ablehnten. Und meinte: „Erstaufnahmestellen sind Fremdkörper in jeder Gemeinde.“ Auf seinem „Facebook“-Profil witzelte der gelernte Fliesenleger aktuell etwa über die „Landeszentrale für Politische Blendung ääh Bildung …“
Richterin: "Das geht so nicht"
Im Gerichtssaal ging es um derlei nicht. Sondern um die „Nazi“-Beleidigung. Dazu stellte Königer klar: „Ganz so ungeschoren lasse ich niemanden davonkommen, der mich als etwas beschimpft, was ich nicht bin.“ Daher habe er an jenem September-Tag nach der ersten Beschimpfung durch M. mit diesem noch einmal das Gespräch gesucht. Doch dieser – nach dem Einkaufen mit einem Kasten Bier in der Hand – habe ihn erneut beleidigt und sogar den AfD-Wahlstand umgetreten – ohne dass dieser ernsthaft beschädigt wurde. Danach habe er den Angeklagten an der Flucht gehindert, so Königer. Schließlich kam die Polizei.
Die Verhandlung war nach knapp 45 Minuten beendet. Richterin Doris Grützmann verurteilte M. wegen Beleidigung und verhängte eine Strafe von 20 Tagessätzen á 40 Euro. Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwältin, die betonte, so wie M. könne man seine politischen Ansichten nicht vertreten. Auch Grützmann sagte: „Das geht so nicht.“ M. nahm das Urteil hin und verließ den Gerichtssaal mit einem Gruß an die Richterin: „Dankeschön. Einen schönen Tag noch.“ Sie gab zurück: „Ich wünsche alles Gute.“ Zeuge Königer war da schon längst wieder unterwegs.
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