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Wohnberechtigungsschein: Mehr Mieter haben Anspruch auf Hilfe

Durch eine Gesetzesänderung können deutlich mehr Potsdamer einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Der Grund sind neue Einkommensgrenzen.

Potsdam - Gute und schlechte Nachricht für viele Mieter in der Landeshauptstadt: Dank Neuerungen beim Wohnraumförderungsgesetz des Landes können deutlich mehr Potsdamer als bisher auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für eine preiswertere Wohnung hoffen. Dagegen kommt die Stadt beim Armutsbericht für finanziell schwache Potsdamer weniger schnell voran als erhofft.

Auf die steigende Zahl der WBS-Anspruchsberechtigten machte der im Rathaus für Wohnen zuständige Fachbereichsleiter Gregor Jekel jüngst im Sozialausschuss aufmerksam. Der Grund sind neue Einkommensgrenzen. So erhält beispielsweise eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern nun einen solchen Schein, wenn das Gesamteinkommen bei unter 35.800 Euro liegt. Bisher lag diese Grenze bei 27.200 Euro. Jekel rechnete vor, dass damit nun knapp 40 Prozent der Potsdamer Haushalte das Recht für so einen Schein hätten. Somit hätten rund 40.000 Haushalte nun Zugang zu Sozialwohnungen – das seien etwa 5000 mehr als bisher, wie es hieß. „Der Bedarf nach diesem geförderten Wohnraum steigt“, so Jekel. Das müsse bei Bauprojekten berücksichtigt werden. Gleichwohl konnte Jekel rund 1150 Wohnungen nennen, die in diesem und in den nächsten Jahren zusätzlich hinzukommen, etwa im boomenden Bornstedter Feld oder an der Heinrich-Mann-Allee.

Der Bedarf an Wohnraum liegt über dem Angebot

Auf PNN-Nachfrage sagte ein Stadtsprecher, das Rathaus unterstütze Inhaber von WBS-Scheinen bei der Suche von sogenannten Sozialwohnungen und arbeite dafür auch mit Vermietern zusammen. Die Wartezeit auf eine Wohnung hänge von vielen Faktoren ab (siehe unten). Bekanntlich gilt der Wohnungsmarkt in Potsdam als extrem angespannt, der Bedarf an Wohnungen in der wachsenden Stadt liegt deutlich über dem Angebot. Insofern unterstrich auch die Vorsitzende des Sozialausschusses, die SPD-Fraktionschefin Imke Eisenblätter, auf PNN-Anfrage den Bedarf nach mehr gefördertem Wohnraum: Dafür müsse das Land seine Fördergebietskulissen – die Voraussetzung für Sozialwohnungsbau – auf die gesamte Stadt ausweiten. Grundsätzlich sei die Erweiterung der WBS-Zielgruppe begrüßenswert, könne man nun auch weitere Berufsgruppen wie Krankenschwestern oder Busfahrer besser unterstützen, so Eisenblätter.

Armutsbericht wird später fertig

Diese bisher zu wenig in den Blick genommene Zielgruppe hatte auch Potsdams neue Sozialdezernentin Brigitte Meier (SPD) vor wenigen Wochen im PNN-Interview ausgemacht. Wegen steigender Mieten würden solche Berufsgruppen ohne Gegenmaßnahmen der Stadt ins Umland verdrängt, hatte sie gesagt. Das aber könne den Fachkräftemangel in Potsdam weiter verschärfen.

Zur generellen Erfassung des Problems niedriger Einkommen und hoher Mieten soll auch ein Armutsbericht erstellt werden, dass hatten die Stadtverordneten im August beschlossen. Doch die Erstellung des Berichts wird mehr Zeit in Anspruch nehmen und wohl bis Sommer 2021 dauern, teilte das Sozialdezernat jetzt den Stadtverordneten mit. Grund seien fehlende personelle Kapazitäten. Daher werde man die Erarbeitung einem externen Dienstleister überlassen – doch allein die nötige Auftragsvergabe dafür werde bis zu neun Monaten dauern könnte, erklärte das Dezernat. Für die Vergabe führe man gerade eine Markterkundung durch, auch zur Abschätzung der Kosten.

Klar sei bereits, dass man einen relativen Armutsgbegriff zur Grundlage des Berichts verwenden wolle, heißt es in der Rathausmitteilung. „Arm sind demnach alle, die lediglich über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Staat in dem sie leben als Minimum annehmbar ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn man über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens einer Gesellschaft verfügt“, so das Dezernat. Anhand dessen sollen auch verschiedene Phänomene wie Armut im Alter oder bei jungen Menschen in den Blick genommen und mögliche Hilfsmöglichkeiten erarbeitet werden, hatte Meier bereits angekündigt. In der aktuellen Vorlage heißt es, dazu würden Arbeitsgruppen unter Leitung des zu findenden Dienstleisters gebildet.

Erhaltungssatzungen werden geprüft

Die Zeit drängt. Erst im Oktober hatte eine neue Analyse des Immobilienportals Immowelt ergeben, dass die Steigerung der Angebotsmieten innerhalb des vergangenen Jahres in Potsdam so hoch war wie nirgends sonst. Verglichen hatte man Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern in Deutschland (PNN berichteten). Als mögliches Instrument gegen Mietensteigerung hatte Dezernentin Meier soziale Erhaltungssatzungen bezeichnet. Derzeit werde geprüft, welche Voraussetzungen dafür nötig seien, um den Mieterbestand vor Ort sichern könnten.

In der Stadtpolitik fordern derweil auch Grüne und Linke in einem gemeinsamen Antrag neue Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstiegs: Sie wollen mit Hilfe eines sogenannten Werkstattverfahrens eine Novelle des Mietenkonzepts von 2015 erarbeiten. Über diesen neuen Antrag soll am Mittwoch erstmals in der Stadtverordnetenversammlung beraten werden. In der Debatte ist auch ein Antrag der Linken für einen Mietendeckel nach Berliner Modell, was die Stadtverwaltung ebenfalls prüfen soll.

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Hintergrund

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist nach Auskunft des Rathauses in der Regel zwölf Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Wohnungssuchende kontinuierlich von der Wohnbehörde unterstützt und in Zusammenarbeit mit Vermietern entsprechenden Wohnraum vermittelt, solange diese Mithilfe gewünscht wird. Beantragt werden muss so ein WBS im Rathaus, mit entsprechenden Einkommens- und Bedürftigkeitsnachweisen. Gelingt eine Versorgung nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums des WBS, ist laut Rathaus eine erneute Antragstellung erforderlich. Die Dauer der Antragstellung hängt laut Rathaus von vielen Faktoren ab: etwa der Zahl der tatsächlichen freien Wohnungen oder der gewünschten Wohnungsgröße oder -lage.

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