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Bremsmanöver. Seit Ende August gilt auf der Zeppelinstraße Tempo 30. Das soll die Lärmbelastung verringern. Autofahrer sind verärgert.
© Johanna Bergmann

Debatte um Tempolimit auf Zeppelinstraße: Linke-Vorstoß: Tempo 30 nur als Test

Seit Ende August gilt auf der Zeppelinstraße größtenteils Tempo 30. Die Linke fordert nun, dass in den nächsten drei Monaten überprüft werden soll, ob das Tempolimit den erwünschten Effekt bringt.

Potsdam-West/ Babelsberg - Die umstrittene Einführung von Tempo 30 auf der Potsdamer Zeppelinstraße soll zeitlich auf drei Monate begrenzt werden und nur testweise erfolgen. Das fordert die oppositionelle Linke-Fraktion in einem Antrag für die Sitzung der Stadtverordneten am Mittwoch in einer Woche. In den drei Monaten solle die Stadt unter anderem die Staubildung und die Schadstoffimmissionen in der Straße überwachen und diese Ergebnisse vorstellen. Erst dann solle eine endgültige Entscheidung zu dem Tempolimit fallen, fordert die Linke weiter. Unstrittig sei einzig die Tempo-30-Regelung auf der Strecke für die Zeit von 22 bis 6 Uhr.

Kritik an der kurzfristigen Verfügung der Stadt

Wie berichtet gilt seit dem 30. August in großen Teilen der abgasbelasteten Zeppelinstraße tagsüber eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, um etwa die Lärmbelästigung für die Anwohner zu reduzieren. Die entsprechende kurzfristige Verfügung der Stadt mitten in der Sommerpause hatte für viel Kritik gesorgt, aber auch für Zustimmung bei Umweltschützern und Grünen. Ursprünglich sollte das Limit gemeinsam mit der ebenfalls seit Längerem geplanten versuchsweisen Einengung der Straße eingeführt werden. Der Modellversuch zur Senkung der Abgasbelastung wurde aber wie berichtet schon mehrfach verschoben, auch weil noch Alternativen für Pendler aus dem Umland fehlen.

Unterdessen teilte das Landesumweltministerium mit, zur Bekämpfung der Abgase in der Großbeeren- und ebenso der Zeppelinstraße untersuche man am morgigen Mittwoch und Donnerstag erneut, welche Auto-Modelle mit welchen Schadstoffklassen diese Strecken befahren. Die dazu erforderliche Erfassung von Kfz-Kennzeichen sei mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. 

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