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Lelbach-Projekt an der Alten Fahrt in Potsdam: Lelbachs Wünsche gehen durch

An dem geplanten Lelbach-Projekt an der Alten Fahrt gab es massive Kritik, der Investor Abris Lelbach wollte von den Vorgaben des Bebauungsplans abweichen. Die Stadt Potsdam befreit ihn nun davon - und die Baugenehmigung soll demnächst erteilt werden.

Potsdam - Trotz massiver Kritik aus der Stadtpolitik darf der Investor Abris Lelbach die Gebäude an der Brauerstraße nach seinen Plänen bauen. Die Stadt habe entschieden, dass die von ihm beantragte Befreiung vom Bebauungsplan erteilt wird, sagte Stadtplaner Andreas Goetzmann am Dienstagabend im Bauausschuss. Es habe mehrere Gespräche gegeben, unter anderem auch zwischen Lelbach und Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Lelbach sehe keinen Spielraum, seine Planungen zu ändern, so Goetzmann. Unter anderem seien die archäologischen Grabungen schon auf Höhe und Profil des Baus abgestimmt. „Wir rechnen damit, dass die Baugenehmigung Ende April erteilt wird.“

Bei den Bauausschussmitgliedern stieß diese Entscheidung auf heftige Kritik – fraktionsübergreifend. Die Verwaltung dürfe sich nicht so einfach über einen bestehenden B-Plan hinwegsetzen, hieß es. Dass die archäologischen Grabungen als Argument vorgebracht würden, sei zudem nicht nachvollziehbar, so der Ausschussvorsitzende Ralf Jäkel (Linke) und Grünen-Ausschussmitglied Saskia Hüneke. Künftig müssten die Stadtverordneten über derart gravierende Abweichungen informiert werden, forderte Babette Reimann von der SPD. Der CDU-Stadtverordnete Lars Eichert fügte zynisch hinzu, künftig müssten die Vorgaben für die Baumasse in Bebauungsplänen wohl aufgrund drohender großzügiger Befreiungen schon im Vorgriff gekürzt werden.

450 Quadratmeter mehr für Lelbachs Projekt an der Alten Fahrt

Der B-Plan sieht auf dem Grundstück in der Brauerstraße 4–6 ein viergeschossiges Frontgebäude mit Staffelgeschoss und eine dreigeschossige Bebauung auf der Havelseite vor. Lelbach möchte aber stattdessen einen L-förmigen Gebäudekomplex aus vier- und fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern errichten. Das Dachgeschoss des Eckgebäudes soll nicht wie gefordert als Staffelgeschoss geplant werden, sondern als volles Geschoss.

Auf Kritik war bei den Stadtverordneten auch gestoßen, dass Lelbach durch die Änderungen 450 Quadratmeter Geschossfläche dazugewinnt und angesichts der Potsdamer Bodenpreise zusätzlichen Gewinn macht. Lelbach fühle sich an dieser Stelle falsch verstanden, sagte Goetzmann am Dienstag. „Um klarzustellen, dass es ihm darum nicht geht, hat er sich bereit erklärt, die Differenz der Stadt nachzuzahlen.“ Dabei handelt es sich um 87 710 Euro, wie ein Stadtsprecher auf PNN-Anfrage am Mittwoch sagte. Diese Ankündigung Lelbachs konnte die Mitglieder des Bauausschusses allerdings nicht besänftigen – im Gegenteil. Dadurch entstünde der Eindruck, der Investor würde sich mit Geld von den Vorgaben des B-Plans freikaufen, hieß es von mehreren Mitgliedern.

„Die Verfahrensweise war alles andere als glücklich"

Der Oberbürgermeister habe durchaus das Recht, eine solche Befreiung durchzusetzen, verteidigte Goetzmann den Entschluss. Auch ein anderslautender Beschluss der Stadtverordneten – diese hatten Anfang März gefordert, die Befreiung nicht zu erteilen – sei nicht bindend, sondern lediglich ein Appell. Allerdings räumte er „Kommunikationsfehler“ vonseiten der Verwaltung ein. „Die Verfahrensweise war alles andere als glücklich, das bedauert die Verwaltung ausdrücklich.“ Von der Pressestelle der Stadt hieß es am Mittwoch dazu, dass eine Befreiung „eindeutigen gesetzlichen Regelungen“ unterliege. Das Baugesetzbuch listet demnach mehrere Gründe auf, die gegen eine Befreiung sprächen. Diese sind aus Sicht der Verwaltung nicht erfüllt.

Lelbach war 2013 im Zuge der Planungen für das Kunstmuseum im Palast Barberini an die Grundstücke in der Brauerstraße gekommen. Ihm gehörte damals das Barberini-Grundstück, er war es, der Mäzen Hasso Plattner für das Museumsprojekt gewinnen konnte. Um die Voraussetzungen für das Museum zu schaffen, peitschte die Stadt den Verkauf der Brauerstraßen-Grundstücke im Eilverfahren durch die politischen Gremien und verzichtete auf eine Ausschreibung. Zur Gestaltung des Areals wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt – von dem aber die Öffentlichkeit und auch ein Großteil der Stadtverordneten nichts wussten. Ergebnis des Wettbewerbs war auch, dass der Bebauungsplan an einigen Stellen geändert werden soll. Die Stadtverwaltung stimmte einer solchen Befreiung zu – erst mündlich und dann offenbar auch schriftlich. Später drohte Lelbach mit Klagen, sollte die Stadt von ihren Zusagen zurücktreten. Dies habe aber keine Rolle bei der Entscheidung gespielt, hieß es am Mittwoch von der Stadt offiziell.

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