Prozess eingestellt: Gegner der Garnisonkirche bleiben straffrei
Den nicht vorbestraften Männern wurde vorgeworfen, im Oktober 2017 einen Gedenkgottesdienst gestört zu haben. Der Prozess war zuvor mehrfach abgesagt worden.
Potsdam - Fast fünf Jahre nach Baubeginn des Turms der Garnisonkirche bleiben jene Gegner straffrei, die damals die Feierlichkeiten zur Grundsteinlegung störten. Das hat das Amtsgericht am Donnerstag entschieden und das Gerichtsverfahren gegen drei angeklagte Männer eingestellt. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam wie berichtet die Störung der Religionsausübung und in einem Fall auch Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie am 29. Oktober 2017 lautstark einen Gedenkgottesdienst zum Baubeginn gestört hätten.
Die Vorwürfe gegen die nicht vorbestraften Männer lägen lange zurück, sagte Amtsrichterin Kerstin Nitsche. Nach dieser langen Zeit könne man das Verfahren mangels öffentlichen Interesses an der weiteren Verfolgung einstellen.
Seit Beginn der Coronapandemie hatte der Prozess mehrfach abgesagt werden müssen, unter anderem, weil sich – wie auch diesmal – Dutzende Zuschauer aus der linken Szene angekündigt hatten. Da dies aber den jeweils geltenden Corona-Regeln zuwiderlief, war das Verfahren immer wieder verschoben worden. Die einzige Auflage, die das Gericht nun noch machte: Einer der Männer soll eine Geldauflage von 50 Euro an die Organisation Pro Asyl zahlen. Dem stimmten auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu.
[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]
Debatte über Wiederaufbau tobt seit Jahren
Störer-Anwalt Felix Isensee bedauerte, dass damit die Chance verpasst worden sei, zu urteilen, ob man die Baustartfeier tatsächlich als Gottesdienst werten könne. Dazu sei auch ein Gutachten von Theologen vorbereitet worden, teilte die Initiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche nach Prozessende mit.
Demnach sei die Baustartfeier kein Gottesdienst gewesen – weil die Organisatoren der Wiederaufbaustiftung und der Fördergesellschaft keine Religionsgemeinschaften seien. Als Zeugin geladen war auch die damalige Pfarrerin der vor Ort aktiven Nagelkreuzgemeinde, Cornelia Radeke-Engst. Sie kritisierte die Entscheidung: "Damit ist der Schutz zur ungestörten Feier eines Gottesdienstes mit Füßen getreten worden.“
Auch Wieland Eschenburg, Kommunikationsvorstand der Stiftung Garnisonkirche, zeigte sich enttäuscht: „Wir wünschen uns eine arbeitsfähige Justiz, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützt. Urteile sollten zeitnah und als unmittelbare Folge auf etwaige begangene Straftaten zügig gesprochen werden. Eine Verfahrenseinstellung fast fünf Jahre nach der Tat, mit der Begründung, dass es jetzt zu spät sei, kommt einer Kapitulation gleich.“
Über den Wiederaufbau wird seit Jahren gerungen, derzeit in Verbindung mit dem von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) herbeimoderierten Kompromiss zum Bau eines „Hauses der Demokratie“ statt eines Kirchenschiffs.