Kommentar über den Umgang mit dem Bürgerbegehren: Ins Leere gelaufen
Die Stadtverwaltung hätte gleich zu Beginn des Bürgerbegehrens zur Potsdamer Mitte prüfen müssen, ob es zulässig ist. Nicht erst, nachdem die Unterschriften abgegeben waren. Denn jetzt ist der Schaden immens, für alle Beteiligten. Ein Kommentar.
Potsdam - Professor Kleger drückt es fein aus: Die rund 15 000 Potsdamer, die das Bürgerbegehren zur Mitte unterschrieben haben, müssten sich doch verschaukelt fühlen. Was Kleger – der Erfinder der Bürgerbeteiligung in Potsdam – da feststellt, könnte man auch drastischer sagen. Verantwortlich dafür ist, allen voran, Oberbürgermeister Jakobs. Er hätte, gesetzlichen Regelungen zum Trotz, die Bürger ernster nehmen können, ja müssen. Wie? Jakobs hätte seine Verwaltung prüfen lassen müssen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist – nicht erst, nachdem die Unterschriften abgegeben waren, sondern gleich zu Beginn. Dann wären wohl weder die Initiative, noch – und das zählt – die vielen Bürger ins Leere gelaufen und hätten ein Begehren unterzeichnet, das von Jakobs nun als unzulässig bezeichnet wird. Auch der Vertrauensschaden, den die Politik jetzt erlitten hat, wäre vermieden.
Ja, eine solche Pflicht zur Vorab-Prüfung gibt es (noch) nicht in den Vorgaben des Landes für Bürgerbegehren – aber das muss doch nicht dazu führen, dass im Rathaus der Verstand ausgeschaltet wird! Auch wenn Jakobs das Ziel des Begehrens nicht teilen mag – womit er richtig liegt – so hätte er doch die Bürgerbeteiligung als Instrument direkter Demokratie schützen können. Und das Begehren, das hätte es dann wohl gar nicht mehr gegeben.
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