Trotz Baumschutz-Lockerung: In Potsdam werden immer mehr Baumfällungen beantragt
Eigentlich sollte die Verwaltung mit einer Neuregelung des Baumschutzes entlastet werden. Doch trotzdem steigt die Zahl der Anträge auf neue Fällungen.
Potsdam - In Potsdam wurden im Jahr 2017 mehr Anträge auf Baumfällungen gestellt. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Andere hervor. Die Anfrage war Anfang Dezember 2018 gestellt worden. Demnach wurden 1284 Anträge im Jahr 2017 eingereicht. Laut Stadtverwaltung waren ein Jahr vorher – also 2016 – noch 1153 Anträge gestellt worden. Die Menge der Anträge wuchs also im Jahresvergleich um rund elf Prozent.
Die neue Verordnung war im Juni 2017 in Kraft getreten
Zumindest kurzfristig sind damit die Pläne der Stadt nicht aufgegangen, die Verwaltung bei der Bearbeitung der Anträge deutlich zu entlasten. Das war eigentlich das Hauptziel der Novellierung der Potsdamer Baumschutzverordnung gewesen. Außerdem sollten die Anträge der Bürger schneller bearbeitet werden. Die neue Verordnung war im Mai 2017 von den Stadtverordneten beschlossen worden und trat im Juni 2017 in Kraft. Das Papier sieht unter anderem vor, dass in der Innenstadt Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 Zentimetern nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen, im äußeren Stadtbereich gilt ein Stammumfang von 60 Zentimetern.
Um die Neufassung der Verordnung war lange gestritten worden. Der ursprüngliche Entwurf der Verwaltung sah nämlich vor, dass Bäume erst ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern geschützt gewesen wären.
Die neue Verordnung sollte die Verwaltung entlasten
Die Neuregelung war umstritten, weil sie den Baumschutz lockert – Naturschützer hatten deshalb protestiert. Denn nach der vorher geltenden Verordnung waren alle Bäume geschützt, die einen Umfang von mindestens 30 Zentimetern hatten. Die Stadt hatte die Neuregelung allerdings auch juristisch begründet: So seien mehrere Gerichtsurteile ergangen, die berücksichtigt werden müssten. Rund 500 Bäume mehr sollten so künftig ohne Genehmigung fallen – jedes Jahr.
Die Fraktion Die Andere hatte bei der Stadtverwaltung auch erfragt, bei wie vielen Verfahren ein Baumgutachten von den Antragstellern eingereicht wird und wie häufig die Gutachten die Fällung des Baumes empfehlen. Darauf konnte die Stadtverwaltung jedoch keine inhaltliche Antwort geben. Aufgrund der immensen Anzahl der Antragsverfahren sei es nicht möglich, diese Fragen zu beantworten, hieß es. Die Gutachten würden von den Antragstellern zur Begründung ihres Antrages freiwillig eingereicht. Davon unabhängig prüfe die zuständige untere Naturschutzbehörde die Genehmigungsvoraussetzungen für jeden Einzelbaum auf der Grundlage der Potsdamer Baumschutzverordnung.
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