Potsdam legt überarbeitete Verordnung vor: Neue Regeln für den Baumschutz
Mehrere Anläufe hat es gebraucht, nun soll der Schutz von Potsdams Bäumen endgültig neu geregelt werden. In der nächsten Stadtverordnetenversammlung legt die Stadtverwaltung ihre überarbeitete Fassung der Baumschutzverordnung zur Beschlussfassung vor.
Mehrere Anläufe hat es gebraucht, nun soll der Schutz von Potsdams Bäumen endgültig neu geregelt werden. In der nächsten Stadtverordnetenversammlung legt die Stadtverwaltung ihre überarbeitete Fassung der Baumschutzverordnung zur Beschlussfassung vor. Das Papier sieht unter anderem vor, dass in der Innenstadt alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 Zentimetern ohne Genehmigung nicht gefällt werden dürfen, im äußeren Stadtbereich gilt ein Stammumfang von 60 Zentimetern.
Um die Neufassung der Verordnung war lange gestritten werden. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Bäume erst ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern vor Axt oder Säge geschützt gewesen wären. Naturschützer erhoben lautstarken Protest. Schließlich zwang die Stadtpolitik das Rathaus zu einem Kompromiss. Künftig gilt der Schutz bis zu einem Umfang von 45 Zentimetern. Dafür hatte die Verordnung allerdings noch einmal öffentlich ausgelegt werden müssen.
Freilich ist auch die Neuregelung weiterhin umstritten, weil sie den Baumschutz trotzdem lockert. Denn nach der noch geltenden, aus dem Jahr 2003 stammenden Verordnung sind bereits alle Bäume geschützt, die einen Umfang von mindestens 30 Zentimetern haben. Nur unterhalb dieser Grenze darf genehmigungsfrei gesägt werden. Die Stadt hatte die Neuregelung unter anderem juristisch begründet. So seien mehrere Gerichtsurteile ergangen, die berücksichtigt werden müssten.
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