Inselhotel Hermannswerder: Hotelier klagt wegen Holzstapel
Seit Monaten streiten die Stadt Potsdam und der Hotelier Burkhard Scholz um einen Holzstapel im Garten seiner Anlage. Scholz soll den Stapel beseitigen und Bußgeld bezahlen. Das sieht er aber nicht ein - und zieht nun vor Gericht.
Hermannswerder - Der Holzstapel am Inselhotel Hermannswerder wird zum Fall fürs Gericht. Hotelchef Burkhard Scholz hat gegen die Forderung der Stadt nach der Beseitigung des Stapels mit Kaminholz beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht, wie er den PNN sagte. Zuvor habe die Stadt seinen Widerspruch abgelehnt. Wie berichtet streiten sich Stadt und Hotelier seit Monaten. Die Stadt wirft Scholz vor, an mehreren Stellen gegen die im Landschaftsschutzgebiet geltenden Bestimmungen zu verstoßen. Scholz verweist seinerseits auf gültige Baugenehmigungen.
Laut Scholz geht es nicht nur um den Stapel mit Kaminholz, der Anfang des Jahres bundesweit Schlagzeilen machte (PNN berichteten). So habe die Stadt unter anderem auch den Abriss des Saunaschiffes des Hotels verfügt, verschwinden sollte auch die fahrbare Abdeckung für seinen genehmigten Außenpool – aus Verkehrssicherheitsgründen eingebaut, wie der Hotelier erklärt. Die Stadt sei bei einer Neuvermessung des Geländes zu dem Schluss gekommen, dass Teile des Hotelrestaurants und der Terrasse im Landschaftsschutzgebiet liegen. Er habe dafür aber gültige Baugenehmigungen, betont Scholz. Er fühlt sich von der Stadt schikaniert.
Scholz würde seinen Holzstapel auch verschieben
Die Meinungsverschiedenheiten konnten offenbar auch nach einer Gesprächsrunde im Bauamt nicht ausgeräumt werden. Er habe der Stadt schriftlich einen Kompromissvorschlag gemacht, aber keine Rückmeldung bekommen, so Scholz. Sein Vorschlag: Der Holzstapel könne um zehn Meter versetzt werden. Außerdem schlägt Scholz die Neudefinierung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes vor – derart, dass das Hotelgrundstück ausgenommen wird.
Bei der Stadt sorgt dieser Vorschlag für Verwunderung. Die Festlegung von Landschaftsschutzgebieten sei ein förmliches Verfahren beim Land, sagte Stadtsprecherin Christine Homann auf PNN-Anfrage: „Das ist nichts, was Verhandlungssache wäre zwischen uns als Stadt und einem Eigentümer.“ Die Klageschrift sei der Stadt noch nicht zugestellt worden, einem Rechtsstreit sehe man aber gelassen entgegen, so die Sprecherin: „Wir gehen davon aus, dass unsere Auffassung vor Gericht Bestand haben wird.“ Der Holzstapel liege im Landschaftsschutzgebiet, betont Homann: „Dort gelten besondere baurechtliche und naturschutzrechtliche Vorschriften – und die gelten auch für alle.“
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