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Seit 20 Jahren lagert Inselhotel-Geschäftsführer Burkhard Scholz das Holz für seine Kamine im hoteleigenen Garten. Nun soll der Stapel auf einmal illegal sein.
© A. Klaer

Inselhotel Hermannswerder: Brett vorm Kopf in Potsdam

Seit 20 Jahren stapelt der Hotelier Burkhard Scholz im Garten seiner Anlage Brennholz. Nun verlangt Stadtverwaltung ein Strafe von 1250 Euro – weil er für den Holzstapel keine Baugenehmigung hat. Eine Posse aus Potsdam.

Potsdam - Eine schier unglaubliche Bürokratie-Posse aus Potsdam hat es in die überregionalen Medien geschafft: Unter der Kategorie für Kurioses „Hammer der Woche“ berichtete das ZDF-Ländermagazin am Wochenende über einen Streit zwischen der Stadtverwaltung und dem Inselhotel Hermannswerder. Grund für den Zwist: ein Stapel Holz.

Schon seit der Eröffnung des Hotels lagern die Mitarbeiter das Brennholz für die hauseigenen Kamine aufgestapelt im Garten, bedeckt mit einer Plastikplane. Doch nun hat Geschäftsführer Burkhard Scholz Post von der städtischen Bauverwaltung bekommen. Der Stapel muss weg, heißt es in dem Bescheid von der Bauverwaltung. Außerdem soll Scholz 1250 Euro Strafe bezahlen. Denn er hat für den Stapel keine Baugenehmigung beantragt.

Ein Stapel - "durch eigene Schwere" mit dem Boden verbunden

Als Grund nennt das Amt, dass der Holzstapel durch seine „eigene Schwere“ mit dem Boden verbunden sei und deshalb eine „bauliche Anlage“ darstelle. Und solche Anlagen bedürften einer Genehmigung. Aber auch wenn Scholz tatsächlich eine Baugenehmigung für seinen Holzstoß beantragt hätte, hätte er eine solche wahrscheinlich nicht bekommen. Denn aus Sicht der Baubehörde handelt es sich bei dem Garten des Hotels an der Südspitze der Halbinsel um einen sogenannten außerstädtischen Bereich, und dort darf nichts stehen. Auch kein Holzstapel.

Stimmt nicht, sagt Scholz. Die Halbinsel Hermannswerder sei sehr wohl besiedelt, das sei bei früheren Auseinandersetzungen schon juristisch klargestellt worden. „Schließlich handelt es sich um ein Gewerbegrundstück.“ Auch die Genehmigung für den Bau des 1996 eröffneten Hotels sei nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs erteilt worden – sprich für den innerstädtischen Bereich.

Hotelier sollte mal einen Zaun entfernen, den es nicht gab

Scholz hält das Vorgehen der Stadt für Schikane, wie er den PNN sagt. Denn schon seit Jahren beharkt er sich mit der Baubehörde – unter anderem wegen eines Stegs, wegen eines Anbaus und wegen einer Sauna. Sogar eine Markise musste Scholz nach eigener Aussage juristisch erkämpfen. Die Stadtverwaltung wollte sie wegen angeblicher „zusätzlicher Nutzfläche“ nicht genehmigen, dabei war die Terrasse unter dem fraglichen Sonnenschutz bereits genehmigt. Das Gericht habe ihm recht gegeben, sagt Scholz, die Markise konnte gebaut werden. Und er hat noch ein Beispiel auf Lager: So soll er nun auch einen Zaun entfernen, der angeblich nicht rechtmäßig errichtet wurde. Die Stadt habe ihm eine Skizze zugeschickt, wo die illegale Begrenzung verläuft. Doch laut Scholz stimmt diese Skizze nicht mit der Realität überein. „Ich soll einen Zaun entfernen, der gar nicht existiert.“

Scholz fühlt sich ungerecht behandelt: „Wir beschäftigen hier 55 Mitarbeiter, bilden junge Leute aus, haben mehrere Asylbewerber angestellt und zahlen immer pünktlich unsere Steuern an die Stadt“, sagt er. Und die Stadt? Mache ihm seit 20 Jahren das Leben schwer.

Ein laufendes Verfahren: Das Rathaus äußert sich nicht

Scholz hat auch eine Theorie, warum. Bei der Markise und auch in anderen Fällen habe er sich vor Gericht durchgesetzt, immer wieder. Dies habe bei einigen Verwaltungsmitarbeitern für Ärger gesorgt, glaubt er. „Es scheint einzelne Personen zu geben, denen das nicht gefällt. Deshalb wird seit Jahren jede Gelegenheit genutzt, Sand ins Getriebe zu streuen.“

So nun auch mit dem Holzstapel. Bei einer Begehung sei der illegale „Bau“ festgestellt worden, hieß es laut Scholz von der Stadtverwaltung. Informiert wurde er über eine solche Begehung nicht. Von der Stadt gibt es auf PNN-Anfrage zu dem Fall keine Stellungnahme. Nur so viel: „Es handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Deshalb können wir uns dazu nicht äußern.“

Vor Gericht ist der Holzstapel-Fall noch nicht gelandet. Aber er wird es, falls die Stadt nicht einlenkt. Scholz hat schon mit seinem Anwalt gesprochen und nun erst einmal Widerspruch eingelegt. Sollte es zur Verhandlung kommen, wird auch zu klären sein, warum gerade dieser Holzstapel eine Baugenehmigung benötigt. Nicht mal fünf Meter daneben steht nämlich noch einer. Bis jetzt ganz legal.

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In irgendeinem Gesetz steht bestimmt geschrieben, dass auch für Holzstapel eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, so sie denn eine bestimmte Größe haben – da muss man sich in Paragrafen-Deutschland keine Illusionen machen. Ein Kommentar >>

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