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Hornbach-Baumarkt im Friedrichspark in Potsdam-Marquardt. 
© Ottmar Winter
Update

Allgemeinverfügung ist rechtswidrig: Gericht kippt Potsdams Testpflicht

Baumarkt Hornbach wehrt sich erfolgreich gegen Testpflicht für Kunden. Die Stadt will die Verfügung nun aufheben - und keine Beschwerde einlegen.

Potsdam - Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) mit einer Allgemeinverfügung erlassene Shopping-Testpflicht gekippt. Die Allgemeinverfügung erweise sich "nach summarischer Prüfung als rechtswidrig", teilte das Gericht am Dienstag mit. Sie sei unter anderem "inhaltlich nicht hinreichend bestimmt". Zudem enthält sie laut dem Gerichtsbeschluss und nach PNN-Recherchen zahlreiche formelle und handwerkliche Fehler.

Die gerichtliche Überprüfung hatte nach PNN-Informationen der Baumarkt Hornbach mit Standort im Potsdamer Norden in einem Eilantrag beantragt. Nur auf diesen Widerspruch bezieht sich zunächst der Gerichtsbeschluss. Doch weil das Verwaltungsgericht die Allgemeinverfügung der Stadt grundsätzlich als rechtswidrig sieht, ist davon auszugehen, dass auch jeder weitere Widerspruch Erfolg hätte.

Die Stadt Potsdam allerdings sieht dies nicht so. In seiner Erklärung zur Gerichtsentscheidung betont das Rathaus, dass die Anordnung des Verwaltungsgerichts "nur im Verhältnis zum antragstellenden Baufachmarkt, jedoch dem Grunde nach nicht für alle Einzelhandelsbetriebe" gelte. Fehler werden in der Erklärung nicht eingeräumt, auch werden dort keine Angaben dazu gemacht, wie jetzt mit der Allgemeinverfügung verfahren wird. Die Stadt verkündet in ihrer Erklärung nur, dass "bei einem Baufachmarkt im Potsdamer Norden weiterhin ohne vorherigen Corona-Test eingekauft werden darf". Man nehme diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur Kenntnis.

Auf PNN-Anfrage teilte die Stadt später mit, dass die Verfügung "vermutlich am Mittwoch (31.3.) aufgehoben" werde. Potsdam habe sich entschieden, "obwohl die Regelung von grundsätzlicher Bedeutung ist, keine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen". 

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD).
Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD).
© Ottmar Winter PNN

Potsdam muss die Notbremse ziehen

In seiner Allgemeinverfügung vom 24. März hatte Potsdam festgelegt, dass ab vergangenen Samstag (27.3.) das Einkaufen im Einzelhandel und auch in Baumärkten, Gartenfachmärkten und Gärtnereien nur mit Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Schnelltests möglich ist. Davon nicht betroffen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien und der Buchhandel, die auch im harten Lockdown geöffnet bleiben.

Weil Potsdam am Dienstag (30.3.) drei Tage hintereinander eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 aufweist, muss die Stadt laut Landeseindämmungsverordnung die Notbremse ziehen und unter anderem die Geschäfte, für die jetzt die Testpflicht gilt, wieder schließen. Dies wird am Mittwoch (31.3.) geschehen. Damit wird die Testpflicht ohnehin zunächst obsolet.

Widersprüche und Fehler

Die Anordnung einer Shopping-Testpflicht liegt im Ermessen der Landeshauptstadt. Das heißt, die Verwaltung muss begründen, dass die Testpflicht erforderlich, geeignet und auch angemessen ist, um im Sinne des Infektionsschutzes die Menschen vor Corona-Infektionen zu schützen. 

Dabei sind ihr nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Fehler unterlaufen. Der gravierendste: Die Stadt bezieht sich in ihrer Allgemeinverfügung zur Testpflicht auf eine Fassung der Eindämmungsverordnung des Landes, die zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr gültig war. Doch es gibt weitere Widersprüche. So ist in der schriftlichen Begründung der Stadt sogar zweimal zu lesen: "Die verfügte Maßnahme ist auch angemessen, da sie zeitlich bis zum 28.03.2021 befristet ist." Ein Fehler, denn die Allgemeinverfügung vom 24. März gilt nicht etwa bis zum 28. März, sondern bis zum 11. April. Auch ist die Rede davon, dass Antigen- oder PCR-Testergebnisse nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Später im Begründungstext schreibt die Stadt jedoch, PCR-Testergebnisse "die nicht älter als 48 Stunden sind", böten größtmögliche Sicherheit, eine Erkrankung auszuschließen.

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Uneindeutig auch die Festlegungen für Baumärkte in der nun rechtswidrigen Allgemeinverfügung: So regelt sie nicht, ob Baufachmärkte neben der Testpflicht für Kunden auch eine Terminvergabe einführen müssen. Diese gilt nach der bisherigen Eindämmungsverordnung des Landes gerade für diese Branche und auch für Gartenfachmärkte und Gärtnereien nicht.

Schubert: Virus unterscheide nicht zwischen Baufachmarkt und Boutique

Oberbürgermeister Schubert sagte laut Presseerklärung: „Wir sind uns bewusst, dass wir mit der Anordnung, so wie im vergangenen Jahr mit der Maskenpflicht, Neuland betreten haben." Die Stadt Potsdam halte es "grundsätzlich für zumutbar, dass auch Kunden von Baumärkten einen negativen Test vorlegen müssen, bevor sie einkaufen gehen". Denn er bleibe dabei: "Sichere Öffnungen kann es derzeit nur mit testen geben und Tests sind ein milderes Mittel als immer wieder nur Schließungen anordnen zu müssen." Das Virus unterscheide nicht zwischen einem Baufachmarkt und einer Boutique, so Schubert.

Läden mit Testpflicht müssen wieder schließen

Das Einführen der Testpflicht sollte nach Angaben der Stadt die Grundlage für einen späteren Start eines Modellprojekts legen. Die Landeshauptstadt beabsichtige - "sofern die Regelungen des Landes und die Infektionslage es zulassen" - eine der Modellkommunen in Brandenburg zu werden, in denen eine "sichere Öffnung von Handel und Gastronomie" erprobt werden.

Zunächst allerdings wird es keine Modellkommunen in Brandenburg geben: Das Land hat in der neuen Eindämmungsverordnung, die bis 18. April gilt, allen Lockerungen und Öffnungen auch unter Versuchsbedingungen eine Absage erteilt.

„In der jetzigen Situation auf Modellprojekte zu verzichten, ist nachvollziehbar", sagte Schubert dazu. "Wir hätten uns gefreut, unter klar definierten Bedingung vom Land als Modellkommune eingestuft zu werden und Einzelhandel beziehungsweise Museen und Theatern unter bestimmten Bedingungen öffnen zu können." Jetzt gelte es zunächst, die Zahl der Neuinfektionen und die "beginnende Belastung der Krankenhäuser" im Blick zu behalten. 

Potsdam ist mit der Shopping-Testpflicht nicht allein: Auch die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen negativen Schnelltest zur Pflicht vor dem Einkaufen gemacht. 

Blick in die Brandenburger Straße: Die Testpflicht war bei Händlern auf Kritik gestoßen.
Blick in die Brandenburger Straße: Die Testpflicht war bei Händlern auf Kritik gestoßen.
© Ottmar Winter

Aus dem Potsdamer Handel hatte es viel Kritik an der Testpflicht gegeben. Händler befürchten, dass der Test eine weitere Hürde für Kunden ist, die dazu führt, dass noch weniger Menschen vor Ort einkaufen gehen, solange die Läden geöffnet sind. Am Samstag, dem ersten Tag mit Shopping-Testpflicht, hatte es Engpässe bei den Teststellen und wenig Kundschaft in den Läden der Innenstadt gegeben.

Der Hornbach-Baumarkt hat nach PNN-Informationen bereits am Samstag die Testpflicht nicht umgesetzt. Sanktionen gab es nicht, die Stadt hatte angekündigt, nur zur Testpflicht aufklären zu wollen.

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