Debatte um Garnisonkriche: Frisches Baugeld nur unter Bedingung
Das Kulturstaatsministerium knüpft die Millionenförderung für Garnisonkirche an den Nachweis zur Gesamtfinanzierung. Die Stiftung zum Wiederaufbau will mit einem Faktencheck für Aufklärung sorgen.
Potsdam - Angesichts der Kritik des Bundesrechnungshofs (BRH) an der millionenschweren Steuerfinanzierung für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche stellt das Kulturstaatsministerium des Bundes (BKM) unter Ministerin Claudia Roth (Grüne) nun klar: Die weiteren dringend benötigten 4,5 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt fließen erst, wenn die Stiftung Garnisonkirche die Gesamtfinanzierung des Großvorhabens nachweisen kann. Ob die Stiftung das zu leisten vermag, beantwortet sie aktuell nicht. Der BRH hatte wie berichtet kritisiert, der Bund habe die bisherigen Fördermittel bewilligt, ohne genau zu wissen, ob insgesamt ausreichend Geld für den Wiederaufbau bereitsteht.
Daraus hat das BKM nun offenbar Schlüsse gezogen. Den PNN sagte ein Sprecher des früher CDU-geführten BKM, eine Voraussetzung für die Bewilligung dieses Geldes sei „die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme, die seitens der Stiftung noch belegt werden muss“. Zeitangaben könne man dazu nicht machen. Es gehe laut BKM um die sogenannte erweiterte Grundvariante des Baus, also Turm mit Haube – aber ohne Teile der Schmuckfassade, Trophäen, Turmuhr und Glockenspiel.
Fördermittel werden dringend benötigt
Ob die Stiftung die geforderte Gesamtfinanzierung nachweisen kann, auch angesichts der noch nicht durchgeführten Ausschreibung für die Haube und stetig steigender Baukosten, ließ eine Sprecherin auf PNN-Anfrage am Montag offen – unter Verweis auf laufende Gespräche mit dem BKM über die Fördermittelanträge. Dazu könne man mitten im Verfahren öffentlich keine Details nennen.
Die PNN hatten unter anderem gefragt, wann mit der Ausschreibung für die Haube begonnen werde und wie viel Geld für die vom BKM geforderte Gesamtfinanzierung noch fehlt. Die Haube des Turms soll wie berichtet neben dem eigentlichen Bauwerk errichtet werden – danach ist geplant, diese mit einem Kran auf das Gebäude zu heben. Die Fördermittel des Bundes sind dringend nötig für den Weiterbau an der Breiten Straße: Der Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, Altbischof Wolfgang Huber, hatte zuletzt im PNN-Interview erklärt, es gebe keinen „Plan B“, wenn das Geld nicht komme.
Zwar beantwortete die Stiftung die detaillierte PNN-Anfrage zur Finanzierung unter Verweis auf die Verhandlungen nicht – mit einem „Faktencheck“ auf ihrer Homepage will die Organisation jedoch für Aufklärung sorgen und der BRH-Kritik begegnen. Dazu hat sie „Fragen und Antworten zur Prüfung der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien durch den Bundesrechnungshof“ veröffentlicht.
Stiftung will Eigenmittel in Höhe von 15,5 Millionen Euro nachweisen
Zum besagten Fördermittelantrag heißt es dort, dieser werde noch im BKM geprüft. „Die Stiftung wird die Eigenmittel in Höhe von 15,5 Millionen Euro nachweisen.“ Ob diese Summe – in der auch fünf Millionen Euro Kirchendarlehen enthalten sind – freilich reicht, bleibt auch hier unklar. Grundsätzlich gelte aber auch für die Stiftung, „dass sie Anträge auf Fördermittel stellt, wenn keine eigenen Mittel in ausreichender Weise zur Verfügung stehen“. Insofern widerspreche man dem Eindruck, es wären Mittel oder Reserven vorhanden, die statt einer Förderung einzusetzen gewesen wären oder sind. „Die beantragten Mittel wurden und werden für die Baumaßnahme benötigt.“
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Zugleich verweist die Stiftung auch darauf, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags mehrfach Beschlüsse zur Förderung und Fortsetzung des Projekts gefasst habe, was bisher schon für 20,25 Millionen Euro Steuermittel sorgte. Vergangene Woche hatte der Ausschuss einen Antrag auf Förderstopp der oppositionellen Linken abgelehnt.
Der Bundesrechnungshof hatte auch widersprüchliche Angaben der Stiftung zu deren Finanzlage moniert – und infrage gestellt, ob sie nach Bauende den Turm wirklich betreiben könne. Hierzu erklärt die Stiftung nun lediglich, dafür liege eine Prognose aus dem Jahr 2016 vor. Und: „Im Blick auf die Eröffnung des Turms Ende 2023/Anfang 2024 müssen alle Einnahmen- und Ausgabenansätze überprüft und ggf. verändert werden.“ Bei der Überprüfung und Weiterentwicklung des Betriebskonzeptes werde die Stiftung „schon jetzt“ von externer Kompetenz unterstützt. In den nächsten Monaten solle weitere Expertise hinzugezogen werden. Kuratoriumschef Huber hatte den PNN gesagt, für den Betrieb des Turms würden Projektmittel der Evangelischen Kirche nötig sein.
Gestiegene Baukosten machen der Stiftung zu schaffen
Zum Stand der Arbeiten erklärt die Stiftung in dem „Faktencheck“, der Rohbau des Turms sei „bis zur Aussichtsplattform auf 57 Metern Höhe abgeschlossen und die letzte Betondecke wurde gegossen“. Die ersten Fenster seien eingesetzt und die gusseisernen Treppen im Turmschaft eingehängt worden. „Im nächsten Schritt wird die Außenfassade gestrichen.“ Die verschiedenen Arbeiten im Innenausbau würden parallel dazu laufen. Zugleich merkt die Stiftung an, dass wegen der allgemeinen Steigerungen bei Baukosten „ursprüngliche Kalkulationen“ nicht einzuhalten waren und somit schon aus Preisgründen zusätzliche Mittel beantragt werden mussten. Zugleich habe die Pandemie das Einwerben von Spenden für das Vorhaben „erheblich eingeschränkt“.
In dem „Faktencheck“ wird auch auf die BRH-Kritik reagiert, die Stiftung habe im Gegensatz zu anderen Wiederaufbauprojekten in Deutschland keine Varianten zur Bauausführung untersucht. Das sei „korrekturbedürftig“, so die Stiftung – es habe schon 2011 ein Vergabeverfahren für Planungsleistungen zum Turmbau gegeben. „In diesem Zuge sind auch Varianten untersucht und bewertet worden, da doppelte Ausgaben vermieden werden sollten. Die Bauverwaltung war einbezogen“, so die Stiftung – ohne Details zu nennen.