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Umstrittene Kleingärten in Potsdam: Fall Angergrund kommt wohl vor Gericht

Der Berliner Investor Tamax will die Stadt Potsdam verklagen, sollte sie an der Kleingartensparte Angergrund festhalten. Doch im Rathaus setzt man genau darauf.

Potsdam - Nach der Räumung der Kleingartensparte Angergrund hat sich der Investor zur Wort gemeldet. In zwei Briefen, die den PNN vorliegen, warnt das Unternehmen Tamax die Stadt und die Lokalpolitiker eindringlich davor, einen Bebauungsplan für die Fläche zwischen Horstweg und Dieselstraße aufzustellen. Mit diesem will das Rathaus das Gelände als Kleingartensparte festschreiben, was dem von Tamax geplantem Bau von bis zu 650 Wohnungen entgegenstünde.

Das Vorgehen der Rathausverwaltung sei ein „schwerwiegender Eingriff“ in das Eigentumsrecht, der den Investor „unverhältnismäßig belasten“ würde, schreibt Tamax-Chef Kai-Uwe Tank. Daher werde man gegen einen B-Plan gerichtlich vorgehen. Die Folge laut Tamax: Eine über Jahre brach liegende Fläche, die nicht für Wohnungsbau genutzt werden kann.

96 Seiten von Tamax

Der Anlass für die Schreiben ist der von der Stadt im Zuge der obligatorischen Bürgerbeteiligung veröffentlichte Entwurf für den Bebauungsplan „Am Angergrund“. Die Fülle der Tamax-Argumente gegen dieses Planwerk ist bemerkenswert – allein das Schreiben an die Bauverwaltung umfasst 96 Seiten inklusive Anlagen und Gerichtsbeschlüssen pro Tamax.

So verweist Tamax-Anwalt Detlef Schulz zum Beispiel auf die Historie des Grundstücks, das bereits im Jahr 2000 an die Erben des zu DDR-Zeiten enteigneten früheren Eigentümers rückübertragen wurde. Damals hätten die Stadt und vor allem der Potsdamer Verband der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) den neuen Eigentümern „vorgegaukelt“, dass man Rechtsnachfolger des früheren DDR-Kleingartenverbands sei und die noch als Kleingärten genutzten Flächen daher dem Schutz durch das Bundeskleingartengesetz unterworfen seien. Die Erben, „ausnahmslos“ Senioren, hätten das laut Anwalt Schulz hingenommen – obwohl schon zu der Zeit gerichtlich festgestellt worden sei, dass der Potsdamer VGS eben nicht der Rechtsnachfolger des DDR-Kleingartenverbands ist.

2014 habe dann die Tamax eine Annonce für die Fläche gesehen und diese gekauft. In der Folge gewann der Investor gegen den VGS vor Gericht – dass die Auffassung der Tamax teilte, dass die Sparte herausgegeben werden müsse, was inzwischen laut Anwalt Schulz gänzlich erfolgt sei. Der VGS habe also die Sparte 25 Jahre lang rechtswidrig verpachtet, stellt der Anwalt fest. Der ohnehin auch wegen anderer Konflikte – beispielsweise in Werder (Havel) – in die Defensive geratene Verband hat inzwischen auf PNN-Nachfrage auch eingeräumt, nicht Rechtsnachfolger zu sein: „Dieses Wissen wird nunmehr strikt bei Neuabschlüssen von Pachtverträgen beachtet.“

Ein neuer Zaun wird errichtet

Auch wegen dieser Vorgeschichte heißt es in dem Schreiben der Tamax weiter, aus ihrer Sicht sei das Areal – gerade nach der Räumung im vergangenen Herbst – eben keine Kleingartensparte mehr, die man erhalten könne. Davon aber gehe die Stadt in ihren Entwurf für den Bebauungsplan aus. Kritisiert wird auch die von den Stadtverordneten Anfang des Jahres abgesegnete Veränderungssperre vor Ort. Dies gelte auch für alte Gartenlauben vor Ort, die mit krebserregendem Asbest belastet seien, stellt der Anwalt fest. So könne das Gelände nicht einmal für eine Gartennutzung mehr vermietet werden. Auch der bisherige Zugang zum Gelände von der Dieselstraße werde wegen fehlender Wegerechte künftig nicht mehr möglich sein – der Tamax-Anwalt kündigt dort einen neuen Zaun an als Sperre an.

Ferner wirft der Tamax-Anwalt auch der Stadt Potsdam ein „heuchlerisches“ Agieren vor, diese spreche mit „gespaltener Zunge“. So habe die Stadt in dem B-Plan-Entwurf für den Angergrund erklärt, wie dringend nötig Kleingärten seien. Dabei seien in den vergangenen Jahren gleich in der Nachbarschaft über 200 Gärten zugunsten von Wohnbauplänen beseitigt wurden, mit Zustimmung der Stadt und des VGS. Und dies, obwohl auch dort im Flächennutzungsplan als Vorgabe Kleingärten ausgewiesen sei, wie für den Angergrund – wo nun aber für die Tamax kein Wohnbau möglich sein soll. Dies aber stelle eine „eklatante Ungleichbehandlung“ dar, so der Tamax-Anwalt. Zudem habe Stadtplanungschef Andreas Goetzmann noch 2015 im Bauausschuss selbst erklärt, angesichts der Wohnungsknappheit in Potsdam sei es geradezu fahrlässig, nicht über Wohnbebauung auf dem Areal nachzudenken, zitiert der Anwalt.

650 Wohnungen sollen entstehen

Der Investor wirbt mit den Schreiben auch erneut für seine Pläne: Auf 2,3 Hektar könnten bis zu 650 Wohnungen in Vier- und Fünfgeschossern entstehen, was zur von der Stadtpolitik explizit gewünschten Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen könne. Dabei seien zum Beispiel 30 Prozent Sozialwohnungen denkbar – oder auch ein freiwilliger Mietpreisdeckel für 40 Prozent der Wohnungen, gerade für die Mittelschicht. Angesichts des immer noch ausreichenden Angebots an Kleingärten in Babelsberg könne mit dem Wohnungsbau „ein deutlich höherer Sozialbeitrag“ für die Potsdamer geleistet werden, so Anwalt Schulz. Daher sollten die Stadtverordneten aus seiner Sicht vor Ort einen neuen Bebauungsplan für ein Wohnquartier beschließen, forderte er. Auch Tamax-Chef Tank warnt vor einer „Wohnungsbauverhinderungspolitik“.

Gegen die Abrissarbeiten auf dem Areal hatten die Kleingärtner heftig protestiert.
Gegen die Abrissarbeiten auf dem Areal hatten die Kleingärtner heftig protestiert.
© Andreas Klaer

In der Bauverwaltung unter Dezernent Bernd Rubelt (parteilos) sind die Schreiben seit knapp zwei Wochen bekannt. Doch an eine Planänderung denkt man nicht, wie eine Stadtsprecherin auf PNN-Anfrage sagte: „Wir sind zuversichtlich, dass die festgelegten Planungsziele der dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlage Angergrund weiterverfolgt werden können und der Bebauungsplan zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann.“ Im kommenden Sommer könne man den Stadtverordneten voraussichtlich einen Auslegungsbeschluss zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans präsentieren. Damit werde dann auch über den Umgang mit den kritischen Stellungnahmen entschieden.

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