Nach Beratungen zu Corona-Maßnahmen: Woidke in Sorge - Maskenpflicht ab 7. Klasse
Die Bürger müssen sich auf weitere Beschränkungen einstellen. Zu Weihnachten soll es Lockerungen geben. Für Schüler ab der 7. Klasse kommt die Maskenpflicht. Der Bildungsgewerkschaft GEW reicht das nicht aus.
Potsdam - Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen die privaten Kontakte der Bürger nach Angaben der Brandenburger Staatskanzlei weiter eingeschränkt werden. Nach der Verabredung der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) solle mit der Fortführung des Teil-Lockdowns - zunächst bis zum 20. Dezember - und mit zusätzlichen Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden, erklärte Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch nach dem Ende der Beratungen laut einer Mitteilung. Bund und Länder gingen davon aus, dass etwa Gaststätten und Kultureinrichtungen bis Anfang Januar geschlossen bleiben müssten.
Am Donnerstag will der Landtag in Potsdam über die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die Konsequenzen für Brandenburg beraten. Das Kabinett will am Freitag über die neue Landesverordnung beraten. Ziel von Bund und Länder sei es, dass die Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen - unter den Wert von 50 sinke, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, teilte die Staatskanzlei mit. In Brandenburg liegt dieser Wert aktuell bei 123,7.
Lockerungen zu Weihnachten
Woidke betonte, die Kontakte der Menschen müssten noch weiter reduziert werden. „Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen erhöht sich deutlich. Die Zahl der Todesfälle steigt ebenfalls. Das macht mir große Sorgen“, erklärte der Regierungschef. Umso wichtiger sei es, jetzt weiter zu handeln. „Es bleibt bei Einschränkungen, bis ausreichend viele geimpft sind und die Infektionszahlen deutlich sinken“, kündigte Woidke an.
Nach den Beschlüssen sollen private Zusammenkünfte auf maximal fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt werden, wie die Staatskanzlei mitteilte. Bislang waren zehn Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Eine Lockerung soll es aber zu Weihnachten vom 23. Dezember an bis Anfang Januar geben: Dann sollen zehn Teilnehmer erlaubt sein, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Kinder unter 14 Jahren zählen jeweils nicht dazu.
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Maskenpflicht ab 7. Klasse
Die Schulen und Kitas sollen weiter offen bleiben - allerdings wird in Regionen mit hohen Infektionszahlen die Maskenpflicht auf die Jahrgänge ab der 7. Klasse ausgeweitet. Darauf habe sich die rot-schwarz-grüne Koalition verständigt, um die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus einzudämmen, sagte Bildungsministerin Britta Ernst am Donnerstag im Interview des rbb-Inforadios. „Unser Ziel ist es, die Schulen offen zu halten“, sagte Ernst. „Und da halten wir es für vertretbar, die Maskenpflicht ab der 7. Klasse - auf keinen Fall in den Grundschulen - einzuführen.“
In Regionen, in denen es besonders hohe Infektionszahlen gibt, sollen ältere Schüler der Oberstufe in den Wechselunterricht geschickt werden, kündigte die Ministerin an. Dies gelte nicht für die Abschlussklassen und nicht für jede Schule. „Wenn es an einer Schule überhaupt kein Infektionsgeschehen gibt, müssen wir auch nicht die Schüler nach Hause schicken.“ Schon vor den Beratungen von Bund und Ländern hatte Ernst sich im PNN-Interview für eine Ausweitung der Maskenpflicht ausgesprochen.
GEW übt heftige Kritik
Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft übte heftige Kritik an dem Kurs der Ministerin und forderte konsequenten Wechselunterricht sobald die Zahl der Neuinfektionen einen Wert von 50 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt. Stattdessen werde der Wechselunterricht lediglich als mögliche Maßnahme ab einem Wert über 200 bei der 7-Tage-Inzidenz für ältere Schüler ins Auge gefasst.
„Der Verhandlungsmarathon im Kanzleramt hatte anscheinend nur das Ziel, alle wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Bildungsbereich weg zu verhandeln“, kritisierte der GEW-Landesvorsitzende Günther Fuchs. „Die Beschäftigten in den Schulen und Kindertageseinrichtungen fühlen sich zurecht von der Politik im Stich gelassen.“
Gaststätten sollen geschlossen bleiben
Die bisherigen Einschränkungen im Teil-Lockdown sollen bis zum 20. Dezember verlängert werden, so müssen zum Beispiel Gaststätten und Kultureinrichtungen geschlossen bleiben. Dies sei hart für alle betroffenen Unternehmer und Kulturschaffenden, räumte Woidke ein. „Aber auch für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ist es hart, weil uns das gesellschaftliche Leben fehlt und besonders auch die Kunst und Kultur“, sagte er. „Dennoch brauchen wir Geduld.“
Woidke ging davon aus, dass es auch in den ersten Monaten des kommenden Jahres je nach dem Infektionsgeschehen Einschränkungen geben wird. „Erst wenn Impfungen möglich sind und stufenweise umgesetzt werden, wird es zu einer deutlichen Entlastung kommen können“, sagte der Regierungschef. (dpa)
Klaus Peters
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