Neue Corona-Regeln: Was jetzt in Brandenburg gilt
2G-Plus für Gastronomie eingeschränkt, Testpflicht in Kitas, Notfallplan für Schulen: Die geänderte Corona-Verordnung ist in Kraft.
Im Corona-Krisenmanagement rüstet sich Brandenburg für die Omikron-Welle, die in anderen Staaten wegen Massenerkrankungen von Personal im Gesundheitswesen oder auch im Verkehr oder Handel bereits zu chaotischen Zuständen führt, so in New York (T+) oder London.
Obwohl die Lage in den Krankenhäusern in Brandenburg sich derzeit etwas entspannt hat, verschärfte das von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kenia-Kabinett vorsorglich die Brandenburger Corona-Regeln und beschloss nun auch eine Kita-Testpflicht. Was nun gilt – ein Überblick.
2G-Plus für Gastronomie
Bisher galt in Brandenburg in der Gastronomie die 2G-Regel, nach der Gäste geimpft oder genesen sein mussten. Mit der neuen Corona-Verordnung, die am heutigen Montag in Kraft getreten ist, wird die sogenannte 2G-Plus-Regel eingeführt, nach der auch vollständig Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen Testnachweis vorlegen müssen.
Geboosterte, die also bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, „sind von von dieser Testpflicht ausgenommen“. Das sind inzwischen eine Million Brandenburger.
Keinen Test brauchen auch Kinder und Jugendliche, die vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind. Für alle anderen Schüler:innen reicht der Testnachweis der regelmäßigen Schultestungen, um eine Gaststätte besuchen zu können.
2G-Plus gilt nicht für Raststätten, Kantinen und Mensen und für Hotelgäste, die im Hotelrestaurant speisen oder dort eine Bar besuchen.
2G-Plus endet mit grüner Corona-Ampel
Brandenburgs Kabinett beschloss zugleich einen Automatismus, wonach bei sinkender Belastung des Gesundheitswesens 2G-Plus in der Gastronomie aufgehoben ist. Nämlich konkret dann, wenn sowohl die Hospitalisierungs-Inzidenz in der Corona-Ampel auf Gelb steht (sieben Tage unter Schwellenwert 6) und zweitens die Corona-Ampel beim Anteil der Covid-19-Patienten an den Intensivbetten grün ist (Schwellenwert unter 10).
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Für kleine Läden im Einzelhandel (unter 100 Quadratmeter) erleichterte das Kabinett 2G-Kontrollen, die nun wie in Berlin auch im Geschäft – nicht schon am Eingang – durchgeführt werden dürfen.
FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr
Wie in Berlin reicht im öffentlichen Nahverkehr nun auch in Brandenburg keine medizinische Maske mehr. Fahrgäste sind verpflichtet, eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
Noch offen ist, ob und wie Brandenburg für sozial Schwache FFP2-Masken zur Verfügung stellt, was für Berlin angekündigt wurde. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte, eine Verteilung aus Landesbeständen etwa über die Tafeln werde vorbereitet: „Wir prüfen das sehr intensiv. Ich hoffe, dass wir schnell zu einer Lösung kommen.“
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren, für das Fahr-, Service- und Kontrollpersonal. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Zügen weiter befreit.
Wer sich in öffentlichen Bereichen von Bahnhöfen oder des BER-Airports aufhält, etwa dort nur einkauft, darf dort weiterhin eine medizinische Maske tragen.
Die Maskenpflicht wird auch für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen generell verschärft. Medizinische Masken müssen nun auch dort, etwa in Gerichtsverhandlungen, Kinos, Theatern und Konzerthäusern, bei Hochzeiten oder religiösen Veranstaltungen wie Gottesdiensten, permanent getragen werden. Bislang durften sie, wenn man sitzt und Abstände eingehalten werden, abgenommen werden.
Testpflicht an Kitas und Horten
Nach den Schulen wird nun auch an den Kitas und Horten im Land eine Testpflicht eingeführt. Ab 7. Februar müssen Eltern ihre Kinder mindestens zweimal pro Woche an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen testen und den Negativtest gegenüber der Einrichtung nachweisen. „Die Selbsttests erhalten die Eltern über die jeweiligen Betreuungseinrichtungen kostenfrei,“ sagte Woidke.
Der Schritt sei auch nötig, um ein Bild über die Corona-Lage in den Kitas zu bekommen, erläuterte Woidke. An den Schulen bleibt es bei den vorgeschriebenen drei Corona-Tests in der Woche. „Für den Hort reicht der Nachweis für die Schule aus.“
Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Im privaten Rahmen dürfen sich weiterhin höchstens zehn Personen treffen. Ungeimpfte und nicht genesene Menschen dürfen sich nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.
In vielen Bereichen gelten unverändert die 2G-Regelungen. Dazu zählen der Einzelhandel - Ausnahmen gibt es für Bereiche der Grundversorgung wie Lebensmittel, Apotheken, Tierbedarf, Buch- und Zeitungshandel, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung, Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Sportanlagen, Spaß- und Freizeitbäder.
Omikron-Notplan für Schulbetrieb
Es ist wahrscheinlich, dass sich mit der Omikron-Welle auch immer mehr Lehrer infizieren – und ausfallen. Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) präsentierte am Freitag einen Drei-Stufen-Plan für die Schulen.
Kern ist, dass der „Regelbetrieb“ die Regel bleiben soll. Selbst bei steigenden Zahlen ist kein Wechselunterricht vorgesehen. Auf Stufe 2, wenn pädagogisches Personal sukzessive durch Erkrankung oder Quarantäne ausfällt, geht es in den „eingeschränkten Regelbetrieb“, dann wird „Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen nach Kontingentstundentafel erteilt“. Zusatzangebote werden ausgesetzt. Lehrkräfte in Quarantäne sollen für die Betreuung von Kindern in Quarantäne eingesetzt werde.
Wenn es schlimmer kommt, viele Lehrkräfte ausfallen, wird in Stufe 3 der Präsenzbetrieb reduziert: Der Unterricht werde dann auf Schwerpunkte konzentriert, etwa auf sprachliche und mathematische Kompetenzen. Dafür sollen „alle verfügbaren Lehrkräfte ungeachtet ihrer Lehrbefähigung“ eingesetzt werden. Auch bei Stufe 3 sollen Lehrer:innen in Quarantäne Schüler:innen betreuen, vorrangig jene, die ebenfalls in Quarantäne sind. Dabei können laut Ministerium auch neue Lerngruppen gebildet werden.
Dasselbe gilt den Angaben nach auch im Präsenzbetrieb, wenn in einigen Klassen viele Schüler:innen wegen Corona die Schule nicht besuchen können. Dann sollen temporär auch Klassen für den Unterricht zusammengelegt werden.