Justiz in Brandenburg: Vier Tatverdächtige nach Frankfurter Club-Überfall freigelassen
Erneut muss Brandenburgs Justiz mutmaßliche Straftäter wegen zu langer Verfahrensdauer auf freien Fuß setzen. Diesmal geht es um einen brutalen Überfall in Frankfurt (Oder).
Potsdam/Frankfurt (Oder) - Schon wieder müssen in Brandenburg Straftäter wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft freigelassen werden: Diesmal geht es um vier Syrer, die im vergangenen August einen Club in Frankfurt (Oder) brutal überfallen haben sollen. Die vier Männer im Alter zwischen 21 und 40 Jahren seien am Montag wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen worden, sagte Gerichtssprecherin Judith Janik.
Prozess wird erst im Juni eröffnet
Das zuständige Landgericht könne den Prozess erst im Juni eröffnen. Gegenüber den PNN sagte die Sprecherin: "Grund ist, dass die Kammer bis dahin eine Vielzahl anderer Haftsachen verhandelt." Die Kammer sei überlastet und habe dies auch im vergangenen Jahr zwei Mal und im Februar dieses Jahres noch einmal angezeigt. Im Klartext: Wieder haben Brandenburgs Richter so viel zu tun, dass sie die anfallenden Verfahren nicht rechtzeitig abarbeiten können. Eine Untersuchungshaft bis zum Prozessbeginn im Juni würde aus Sicht der Richter des OLG aber unverhältnismäßig lang dauern.
Die Männer waren zwischen Ende August und Ende September 2018 in Haft genommen worden. Zuvor hatte eine größere Gruppe von Flüchtlingen die Diskothek "Frosch" und die Gäste nach einem Streit zwischen zwei Syrern und einem Deutschen mit Eisenstangen, Messern und Steinen attackiert.
Einem Tatverdächtigen wird versuchter Totschlag vorgeworfen
Den Männern werde besonders schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und in einem Fall versuchter Totschlag vorgeworfen, sagte Janik. Das OLG halte die Männer laut dem Beschluss auch weiterhin für dringend tatverdächtig.
Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, vor allem wegen des entschiedenen Vorgehens von Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke (Linke). Der wollte nach dem Überfall schnellstmöglich abschieben. Dafür hatte er auch viel Kritik aus seiner eigenen Partei einstecken müssen.
Nicht die erste Freilassung wegen langer Verfahren
Es ist nicht der erste Fall, in dem zuletzt in Brandenburg wegen langer Verfahrensdauer mutmaßliche Straftäter auf freien Fuß gesetzt wurden. Wie berichtet ist auch der Neonazi Maik Schneider - der einen Brandanschlag auf eine geplante Asylunterkunft in Nauen verübte - aus der U-Haft freigelassen worden. Auch ein Stahnsdorfer, der seine Frau ermordete, musste im Dezember aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Ebenfalls wegen zu langer Verfahrensdauer. Inzwischen sitzt er nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch wieder im Gefängnis.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, sagte: "Jahrelang hat man die Brandenburger Justiz kaputtgespart und somit sehenden Auges zum Strafrabatt-Paradies werden lassen." Die Schuld an den "skandalösen Zuständen" trage die rot-rote Landesregierung. Eichelbaum kündigte an, dass die CDU-Fraktion den erneuten Fall am Donnerstag im Rechtsausschuss thematisieren wolle. (mit dpa)
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