Urteil des Bundesgerichtshofs: Nach Entlassung aus U-Haft: Mörder muss nun doch in Haft
Der verurteilte Mörder Michael A. wurde vorzeitig aus der Haft entlassen - wegen zu langer Verfahrensdauer. Der Bundesgerichtshof entschied nun anders.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Potsdam bestätigt, wie das Gericht in der Landeshauptstadt am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist somit rechtskräftig, die Strafe kann vollstreckt werden. Die Potsdamer Schwurgerichtskammer hatte den Mann aus Stahnsdorf mit Urteil vom 5. Februar 2018 für schuldig befunden, im Dezember 2015 mit seinem Wagen gegen einen Baum gefahren zu sein, um seine neben ihm sitzende Ehefrau zu töten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Dagegen hatte der heute 64-Jährige Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt.
Obwohl er zunächst auf freien Fuß kam, wird die Strafe jetzt vollstreckt
Der BGH habe die Revision jetzt einstimmig als unbegründet verworfen, weil die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Theodor Horstkötter „keine Rechtsfehler gemacht“ habe, so die Potsdamer Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst. Die schriftlichen Beschlussgründe würden dem Landgericht wohl in drei bis vier Wochen vorliegen. Allerdings sei das Urteil des Landgerichts Potsdam bereits seit Verkündung des BGH-Beschlusses am 10. Januar rechtskräftig.
Der Fall hatte vergangenen Dezember landesweit für Aufsehen gesorgt, weil der Verurteilte nach einem Jahr und neun Monaten in Untersuchungshaft auf freien Fuß gekommen war. In seinem Beschluss nannte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer als Grund für die Aufhebung des Haftbefehls. Die für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam habe nun bereits Maßnahmen zur Strafvollstreckung eingeleitet, so Dießelhorst.
Überlastung der Justiz ist bald Thema im Landtag
Kommende Woche will sich der Rechtsausschuss des Landtags mit der Überlastung der Brandenburger Justiz befassen, da auch der Neonazi Maik Schneider im Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Asylunterkunft in Nauen kürzlich aus der U-Haft entlassen wurde – ebenfalls wegen Verfahrensverzögerungen. In beiden Fällen hatte der Potsdamer Anwalt Sven-Oliver Milke die Freilassung seiner Mandanten beim OLG erwirkt.