Neue Eindämmungsverordnung: Verwirrung um Brandenburger Inzidenz-Regel
Setzt Brandenburg die mit dem Bund vereinbarte Notbremse bei den Lockerungen um oder nicht? Die Staatskanzlei erläutert nach Kritik ihr Vorgehen.
Potsdam - Die neue Brandenburger Eindämmungsverordnung sorgt für Verwirrung - und Ärger in den sozialen Netzwerken. Laut Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) soll es eine „Notbremse“ ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 über drei Tage geben, dann sollen Lockerungen zurückgenommen werden. Auf der Homepage der Brandenburger Staatskanzlei und in der Verordnung ist von der Zahl 100 aber nicht die Rede, sondern nur von einer Bremse bei einer Inzidenz ab 200 je nach Landkreis.
SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach empört sich
„Das ist mittelgradig unglaublich“, schrieb der SPD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Montag bei Twitter. Die Notbremse werde von 100 auf 200 erhöht. „Wenn das alle Bundesländer machen wird es schwere 3. Welle geben und dann langen Lockdown.“
Brandenburg achtet auch auf Inzidenz 100
Regierungssprecher Florian Engels stellt nun auf PNN-Anfrage klar: „Sollte sich der landesweite Wert einer Inzidenz von 100 beharrlich nähern, wird die Landesregierung entscheiden, welche konkreten Schritte ab Überschreiten der 100er Linie über drei Tage ergriffen werden.“ Dabei würden jedoch auch andere Faktoren wie die Auslastung des Gesundheitssystems oder der Impfstatus berücksichtigt. Konkrete Schritte könnten dann die Zurücknahme einzelner Lockerungen sein. Kreise und kreisfreie Städte seien aufgefordert, zusätzliche Schritte zur Eindämmung zu ergreifen. Dies gelte insbesondere ab Erreichen des 100-er Wertes. „Sollte auf dieser regionalen Ebene der 200-er Wert über drei Trage gerissen werden, so werden dort automatisch mindestens die Erleichterungen zurückgenommen, die seit 8. März gelten“, so Engels. Am Montag lag die Inzidenz landesweit bei 63,4. Den Höchstwert meldete Oberspreewald- Lausitz mit 117,9.
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