Prozess am Amtsgericht Brandenburg: Urteil: Neonazi-Kader muss wegen Hitler-Verehrung zahlen
Pascal Stolle, ehemaliger NPD-Stadtverordneter aus Bad Belzig, wurde verurteilt: Weil er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendete, muss er nun 900 Euro zahlen.
Brandenburg/Havel - Geldstrafe für Hitler-Verehrer: Der ehemalige NPD-Stadtverordnete Pascal Stolle aus Bad Belzig wurde am Montag vom Amtsgericht Brandenburg/Havel wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Vergehen: Im vergangenen Jahr am 20. April – dem Geburtstag Adolf Hitlers – veröffentlichte er auf Facebook ein Bild, auf dem ein in Kerzenschein getauchtes Hitlerporträt zu sehen ist.
Daraufhin erließ das Gericht einen Strafbefehl und verurteilte Stolle zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro. Dieser legte wiederum Einspruch ein, woraufhin es am Montag zur Verhandlung vor Gericht kam. An der Bewertung des Vergehens änderte dies jedoch nichts, lediglich die Strafe wurde nach unten korrigiert. Nun muss Stolle 60 Tagessätze zu je 15 Euro bezahlen – also insgesamt 900 Euro.
Stolle fiel mehrmals durch Gewalt auf
Anfang des Jahres hatte er sein NPD-Mandat in der Belziger Stadtverordnetenversammlung niedergelegt und wechselte zu der rechtsextremen Splitterpartei „Der III. Weg“. Gemeinsam mit Maik Eminger, dessen Bruder André Eminger im NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzt, baut er derzeit Parteistrukturen in Brandenburg auf. Zuletzt wurde Stolle im Jahr 2010 verurteilt: wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Aber auch mit Gewalttaten fiel Stolle bereits auf. 1997 überfiel er eine linke Punk-Band in Pritzwalk mit einem Baseballschläger und wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Mai 2014 attackierte er einen Fotografen, der auch für die PNN tätig ist, als dieser in Belzig Fotos von einer NPD-Wahlfeier machen wollte. Das Gericht stellte das Verfahren ein, weil Aussage gegen Aussage stand.
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