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Reiner Freundschaftsdienst. Der im Nauen-Prozess angeklagte Thomas E. bei einer Neonazi-Demonstration in Nauen im Mai 2015. Neben ihm im roten T-Shirt: der NPD-Politiker Maik Schneider.
© Presseservice Rathenow

Nauen-Prozess gegen Neonazi-Zelle: Traditionslinien des Rechtsterrorismus im Havelland

Im Nauen-Prozess versuchen sich die Angeklagten als unpolitisch darzustellen. Dabei ist einer von ihnen ein verurteilter Rechtsterrorist

Potsdam/Nauen - Im Prozess um den Brandanschlag auf eine als Asylunterkunft vorgesehene Turnhalle und andere Attacken in Nauen versuchten die angeklagten Neonazis sich bislang als gescheiterte Existenzen mit Alkohol- und Drogenproblemen darzustellen. Insbesondere Thomas Frank E. bestritt, bei dem vom NPD-Politiker Maik Schneider koordinierten Anschlag im August 2015 Schmiere gestanden zu haben. Er räumte im Nauen- Prozess bislang lediglich ein, bei einer Farbbeutelattacke auf das örtliche Parteibüro der Linke beteiligt gewesen zu sein.

Im Nauen-Prozess, der am morgigen Donnerstag vor dem Landgericht Potsdam fortgesetzt wird, hatte der 30-jährige E. bislang versucht, sich als politisch unbedarft und wenig interessiert darzustellen. Er habe mit Schneider in einer Wohngemeinschaft gelebt, sie würden sich aus Jugendzeiten kennen, hätten viel Sport miteinander getrieben. Er habe auch mal Flyer mit Schneider verteilt oder sei bei Demonstrationen von Rechtsextremisten als Ordner tätig gewesen – ein reiner Freundschaftsdienst. Und die Farbbeutelattacke auf das Linke-Büro habe er nach einem langen Kneipenabend und sturzbetrunken wohl lustig gefunden, politisch sei das aber nicht gemeint gewesen.

Helferdienst für den Freund von der NPD oder Havelländer Rechtsterrortradition?

E. und andere Angeklagte versuchen mit ihrer Darstellung – teils gescheiterte Existenzen, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Geldsorgen, Unterhaltszahlungen für Kinder – die Anklage auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ins Leere laufen zu lassen. Helferdienste für NPD, Besuch von Neonazi-Demos – alles Freundschaftsdienste für Schneider. Doch gerade am Beispiel des 30-jährigen E. zeigt sich, dass es bei der „rechten Stadtguerilla“, wie Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) den braunen Trupp einst nannte, um eine viel größere Linie von rechtsextremistischer Gewalt im Havelland geht.

Nach einem Bericht des Portals „vor mehr als zehn Jahren beim „Freikorps Havelland“ mitgemacht haben. Die Gruppe hatte 2003 und 2004 das Havelland mit Brandanschlägen auf Döner- und Asia-Imbiss-Läden überzogen. Ihr Ziel war es, die Region von „Ausländern zu säubern“.

E. soll dem Bericht zufolge an zwei Taten beteiligt gewesen sein. Wegen Gründung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung war er 2005 vor dem Oberlandesgericht Brandenburg zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung verurteilt worden, hieß es. Schon damals soll E. versucht haben, seine Beteiligung als reinen Freundschaftsdienst für den „Freikorps“-Chef Christopher H. und sich selbst als unpolitische Randfigur darzustellen. Im Urteil hieß es dann, E. sei „keiner festen rechtsextremen oder ausländerfeindlichen Gesinnung verhaftet“.

Das darf aber bezweifelt werden. Denn im Februar 2014 hat er – wie ein den PNN vorliegendes Video belegt – an einem internationalen Neonazi-Gedenkmarsch zu Ehren im Zweiten Weltkrieg gefallener deutscher und ungarischer Soldaten in Budapest teilgenommen.

Für die Neonazis haben sie sich die Soldaten „heldenmütig gegen die bolschewistische Rote Armee“ gestellt. Doch wie unpolitisch und wie wenig rechtsextremistisch gesinnt kann man sein, wenn man an derlei Neonazi-Folklore teilnimmt? Zumal, wenn man Brandenburger Neonazi-Größen wie Maik Schneider oder den Veltener NPD-Politiker Robert Wolinski begleitet, oder Nick Z. von den „Freien Kräften Neuruppin“. Bislang kam diese politische Vergangenheit von E. vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts nicht zur Sprache.

Immerhin hatte der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren zu den Freikorps-Neonazis im Jahr 2006 festgestellt, dass E. „einen wesentlichen Beitrag zur Gründung“ der terroristischen Vereinigung geleistet habe. Bei der Gründungsversammlung habe er den Plänen des Anführers Christopher H. „nicht nur zugestimmt, sondern insbesondere durch ihre Bereiterklärung, Brandanschläge durchzuführen, erheblich zum Zustandekommen der Vereinigung beigetragen“. 

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