Brandanschlag auf geplante Asylunterkunft in Nauen: Termin für neuen Prozess steht fest
Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht Potsdam den Ex-NPD-Politiker Maik Schneider und einen Mitangeklagten wegen des Anschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen zu hohen Haftstrafen. Doch der Prozess muss neu aufgerollt werden.
Potsdam - Der frühere NPD-Politiker Maik Schneider steht in drei Wochen erneut vor Gericht. Der Prozess um den Brandanschlag im August 2015 auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland), der Schneider und einem Komplizen zur Last gelegt wird, wird ab 10. Oktober vor dem Landgericht Potsdam neu aufgerollt, wie Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag gegenüber den PNN bestätigte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach einem Revisionsantrag der Verteidigung das Urteil des Landgerichts Potsdam vom Februar 2017 aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Dort muss nun eine andere Kammer die Anklage neu verhandeln.
Das Potsdamer Gericht hatte Maik Schneider unter anderem wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mitangeklagte erhielt sieben Jahre Haft. Laut dem Urteil der Staatsschutzkammer hatten die beiden Männer in Nauen eine Turnhalle niedergebrannt, die als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden sollte. Beide Angeklagten akzeptierten das Urteil nicht.
Schöffe verlor die Kontrolle
Der BGH rügte den Umgang der Staatsschutzkammer des Landgerichts mit einem Schöffen, der bei der Verhandlung die Kontrolle verloren hatte. Schneider hatte den Brandanschlag ein Versehen genannt, er habe nur die Fassade mit Ruß schwärzen wollen. Daraufhin hatte der Schöffe zu Schneider gesagt: „Bilden Sie sich ein, dass einer den Quatsch glaubt, den Sie von sich geben?“ Einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen hatte das Gericht jedoch abgelehnt.
Urteil mit präventiver Wirkung
Nach den besorgniserregenden Jahren 2015 und 2016 mit vielen Angriffen auf Asylbewerberheime war die Zahl rechter Straftaten gegen Brandenburger Flüchtlingsunterkünfte 2017 im Vergleich zum Vorjahr stark von 72 auf 19 gesunken. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hatte das bei der Vorstellung der Kriminalstatistik auch auf das Urteil des Landgerichts gegen Schneider und den Mitangeklagten zurückgeführt. Von dem Richterspruch mit hohen Haftstrafen sei eine „gewisse generalpräventive Wirkung auf die gewaltbereite rechte Szene“ ausgegangen.