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Umstrittener Zeitgenosse. Ein nachweislich gefährlicher Wolf dürfe geschossen werden, findet man auch beim Umweltschutzbund Nabu.
© Julian Stratenschulte, dpa

Wölfe in Brandenburg: Schäfer erhebt schwere Vorwürfe gegen Rissgutachter des Umweltamts

Das Landesamt für Umwelt beschäftigt als Rissgutachter den ehrenamtlichen Wolfsbotschafter des Nabu. Einen Interessenkonflikt sieht das Ministerium nicht, aber ein Schäfer erhebt schwere Vorwürfe.

Schäfer Marc Mennle ist sauer. „Das ist eine infame Lüge“, sagt er laut am Telefon. Vollkommen hanebüchen, schimpft der 43-Jährige, dann folgen noch ein paar nicht zitierfähige Sätze. Am Ende des Gesprächs sagt er: „Ich prüfe da jetzt juristische Schritte.“ Dann legt er auf.

Was war passiert? Wie am Vortag berichtet, wurden bei dem Schäfer in der Prignitz in den letzten Wochen drei seiner rund 350 Mutterschafe getötet. Ein Wolf vermutet Mennle, schließlich seien Kehlenbiss und der Bauchaufriss unverkennbar. In beiden Fällen besuchte der obligatorische Gutachter des Landesamt für Umwelt (LfU) Mennles Herde am Elbdeich nahe der Stadt Lenzen und verfasste sein Rissgutachten. Eine Formalie – aber nicht dieses Mal. Denn eines der beiden Gutachten, das den PNN exklusiv vorliegt, legt nahe, dass Mennle den Riss vorgetäuscht haben könnte. Es gebe keine blutigen Schleifspuren am Boden, der Übergriff sei spät gemeldet worden und vom Kadaver seien trotz der Anwesenheit vieler Herdenhunde große Teile genutzt worden, schreibt Gutachter Uwe Schanz. Seine Bilanz: „Es ist nicht auszuschließen, dass der Kadaver an der Stelle platziert wurde.“

Angeblich fingierter Wolfsriss: Für Schäfer Mennle eine Farce

Für Marc Mennle ist der Vorgang eine Farce. Er habe keinen Wolfsriss fingiert, sagt er nachdrücklich. Die Vorwürfe seien haltlos, schließlich blute ein Pansen nicht und wer könne schon garantieren, dass nicht seine kaukasischen Herdenhunde aus Mazedonien sich noch am Kadaver bedient hätten? Überhaupt habe er den Fund sofort gemeldet. Sein Mitarbeiter könne dies bezeugen.

Wird der Vorfall nicht als Wolfsriss gewertet, hat das für Mennle Folgen, schließlich wird er dann vom Land nicht finanziell entschädigt. Doch der Fall hat noch eine weitere Dimension. Laut Landeswolfverordnung, die im Januar in Kraft getreten ist, darf ein Wolf nur unter zwei Bedingungen entnommen, also erschossen, werden. Entweder das Tier wird für Menschen gefährlich oder es überwindet nachweislich zweimal eine gesicherte Anlage, um ein Nutztier zu töten. Obwohl in diesem Jahr bereits 140 Wolfsrisse gemeldet wurden, hat bislang kein Landwirt in Brandenburg diese Kriterien erfüllen können. Die Vorfälle auf Mennles Weide hätten zum Präzedenzfall werden können. Hätten. Auf PNN-Anfrage erklärte das LfU, dass die Prüfung im Fall Mennle abgeschlossen sei. Ergebnis: Nur eine der beiden Attacken werde als Wolfsriss gewertet. Der Wolf aus der Prignitz darf also nicht geschossen werden.

Wenn der Rissgutachter Wolfsbotschafter ist

„Das ist ein Skandal“, sagt Marc Mennle. Der Schäfer wirft dem Gutachter vor, falsche Angaben gemacht zu haben. Außerdem fehle Schanz die Neutralität, schließlich engagiere sich der Gutachter nebenher auch ehrenamtlich als Wolfsbotschafter des Naturschutzbundes (Nabu). Diese Information erweist sich nach kurzer Recherche als zutreffend. Mennle wittert einen Interessenkonflikt.

Tatsächlich steht man dem Wolf beim Nabu sehr positiv gegenüber. Seit 2005 gibt es dort das Projekt „Willkommen Wolf“, mit dem man versucht, Ängste und Ablehnung gegen die Vierbeiner in der Bevölkerung abzubauen und Informationen über die Wolfsbestände zu sammeln. Als Wolfspate kann man beim Nabu für die Tiere Geld spenden, „um Deutschland zur sicheren Heimat für die Wölfe“ zu machen.

Uwe Schanz wollte sich nach längerer Bedenkzeit nicht zu dem Fall äußern. In einem Porträt in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ von 2014 sagte er in seiner Funktion als Nabu-Wolfsbotschafter jedoch: „Was geht es einen Zweibeiner an, was ein Vierbeiner macht.“ In seiner Aufgabe als Botschafter müsse er die Wölfe aber auch objektiv betrachten. „Man darf sie nicht nur toll finden, man muss auch kritische Stimmen aufnehmen“, sagt er 2014. Und weiter sagte er über den Wolf: „Ich halte ihn für eine schützenswerte Spezies, die aber den Haustierhalter nicht gefährden darf.“

Interessenkonflikt "nicht zu erkennen"?

Beim Landesamt für Umwelt weiß man, nicht zuletzt durch den Zeitungsbericht von 2014, vom Ehrenamt des Gutachters, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. „Herr Schanz agiert sehr professionell, ein Interessenkonflikt ist nicht zu erkennen“, sagt der Sprecher dieser Zeitung. Seit Mai erstelle Schanz Rissgutachten im Auftrag des Ministeriums, seitdem bereits über 50 Stück. Die Arbeit als Gutachter bedürfe hoher Qualifikationen, die man in der Wissenschaft, Behörde oder Ehrenamt erwerben könne. Sein Engagement beim Nabu sei deshalb „keineswegs überraschend“.

Der Geschäftsführer des Brandenburger Bauernbundes, Reinhard Jung, kritisierte dagegen den Vorgang. „Nach dieser Wolfsverordnung wird nie ein Wolf geschossen“, sagte Jung, der selbst Biobauer in der Prignitz ist. Für ihn sind die Auflagen in der Wolfsverordnung zu hoch: „Wenn es doch einmal vorkommt, dass der Wolf zweimal nacheinander auf einer gesicherten Weide zuschlägt, dann steht dem geschädigten Landwirt ein wohl organisierter Apparat aus Sachbearbeitern und Gutachtern gegenüber, die alle sehr viel Geld mit der Ausbreitung der Wölfe verdienen.“

In der Nabu-Landesgeschäftsstelle äußert man sich dagegen zufrieden über die Wolfsverordnung. „Damit können wir ganz gut leben“, sagt Geschäftsführerin Christiane Schröder. Ihre Organisation sei im Zweifel nicht pro Wolf, sondern pro Naturschutzverordnung. Ein nachweislich gefährlicher Wolf dürfe deshalb auch geschossen werden, findet Schröder. Dass ihr Wolfsbotschafter Uwe Schanz in seiner Tätigkeit als neutraler Gutachter für das LfU in einem Interessenkonflikt steht, glaubt sie nicht. „Herr Schanz war auch bei uns immer sehr objektiv.“

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