Neue Verfügung wegen Coronavirus: Ostprignitz-Ruppin macht Kreisgrenze dicht
Landkreis in Brandenburg untersagt Menschen Aufenthalt im Zweitwohnsitz. Wer jetzt dort ist, muss das Gebiet bis zum 28. März verlassen. Betroffen sind viele Berliner.
Neuruppin – Im Land Brandenburg prescht in der Coronakrise jetzt erstmals ein Landkreis mit einem strikten Einreiseverbot für private Erholungssuchende vor, das über die bisher verhängten landesweiten Einschränkungen hinausgeht. Der von Landrat Ralf Reinhardt (SPD) geführte Kreis Ostprignitz-Ruppin hat am Mittwoch zusätzlich zu den verschärften Landesvorschriften eine ergänzende „Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung im Landkreis“ erlassen, die auch Reisen aus privatem Anlass zu touristischen Zwecken in den Kreis untersagt – selbst in die eigene Datsche.
Die Regelung ist so streng, dass etwa Berliner, die ein Wochenendgrundstück in der beliebten Ausflugsregion um Neuruppin oder Rheinsberg haben, dort nicht mehr hindürfen. Wer sich jetzt noch dort aufhält, etwa mit der Familie aus der Metropole wegen der Coronakrise Zuflucht gesucht hat, im Wochenendhaus der Heimarbeit nachgeht, wird bis Ende der Woche ausgewiesen.
„Die Allgemeinverfügung untersagt Reisen aus privatem Anlass zu touristischen Zwecken in das Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, also insbesondere Reisen oder Touren, die aus Freizeit-, Urlaubs- oder Erholungsgründen unternommen werden. Das Verbot gilt auch für Personen, die ihren zweiten Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin besitzen“, heißt es wörtlich in der Mitteilung des Kreises zu der Allgemeinverfügung. „Dazu zählen auch nur vorübergehende Kurzaufenthalte, beispielsweise in Wochenendhäusern, Bungalows oder auch mobilen Objekten wie Wohnmobilen und Hausbooten. Reisende, die sich schon auf dem Gebiet des Landkreises befinden, müssen bis spätestens 28.03.2020 ihre Heimreise antreten.“
Es sind nur wenige Ausnahmen vorgesehen
Es ist die bislang schärfste Regelung im Land Brandenburg. Sie orientiert sich offenbar an den Vorschriften Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins, die einen Aufenthalt von Menschen in ihren Zweitwohnsitzen in diesen Ländern untersagt haben. „Das gemeinsame Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus effektiv einzudämmen, erfordert nicht nur einen langen Atem, sondern auch außergewöhnliche Maßnahmen.“ Der Kreis habe die Maßnahme des Landes "mit einer Allgemeinverfügung für Reisen aus privatem Anlass ergänzt, um den nachhaltigen Schutz der Bevölkerung besonders für unsere Region zu gewährleisten“.
Für die Nutzung eines eigenen Zweitwohnsitzes in Ostprignitz-Ruppin sind nur wenige Ausnahmen vorgesehen. Dafür sei etwa, so die Vorschrift, „die Ausübung einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbständigen Tätigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zwingend erforderlich“. Dann sei ein Aufenthalt erlaubt, „ebenso für Personen, die ihrer beruflichen Tätigkeit im Landkreis nachgehen (erwerbsmäßig bzw. selbständig) und einen schriftlichen Arbeitsauftrag nachweisen können“.
Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen
Ziel der Verfügung sei es, unnötigen Pendel- und Reiseverkehr zu verhindern. „Private Fahrten, beispielsweise zur notwendigen Pflege, Betreuung oder Unterstützung eines Angehörigen, sind ebenfalls von den Reiseeinschränkungen nicht betroffen.“ Ebenso nicht, wer seinen Erstwohnsitz dort hat. Ausdrücklich wird auf eine "Strafvorschrift" verwiesen, den Paragraf 75 des Infektionsschutzgesetzes. Das drastische Einreiseverbot für Ostprignitz-Ruppin widerspricht der Linie von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) und der Kenia-Regierung, die bislang für eine möglichst einheitliche Praxis innerhalb der Bundesrepublik, aber auch im Land selbst plädiert haben. Erst vergangene Woche hatten Woidke und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach einer gemeinsamen Corona-Krisensitzung beider Kabinette in Potsdam die gemeinsame Gesundheitsregion und engste Abstimmungen bei der Bekämpfung der Pandemie angekündigt.
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