Neue Einschränkungen in Brandenburg: Die Corona-Verbote im Überblick
Auf die Straße nur noch im Ausnahmefall, mit Mindestabstand und höchstens zu zweit oder mit der unmittelbaren Familie: Was jetzt in Brandenburg noch erlaubt ist und was bei Verstößen droht.
Potsdam - Wegen der Corona-Pandemie gelten für jeden, der draußen unterwegs ist, auch in Brandenburg ab sofort strenge Vorschriften. Die von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kenia-Landesregierung beschloss dafür am Sonntag in einer als Telefonkonferenz durchgeführten Kabinettssitzung eine neue weitere Verschärfung der bereits im Land geltenden Einschränkungen. Sie soll Sonntag um Mitternacht inkraft treten.
Hier ein Überblick, was nun in Brandenburg noch erlaubt und was verboten ist:
Wer darf sich noch im öffentlichen Raum bewegen?
Vereinfacht gesagt: Erlaubt ist es aus triftigen Gründen unterwegs zu sein - zum Job, Einkauf, Arztbesuch - und möglichst allein. Grundsätzlich ist mit der neuen Verordnung das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Plätzen und Grünanlagen bis zum 5. April 2020 (24 Uhr) untersagt. Erlaubt ist es, wenn es triftige Gründe hat. Zu diesen zählen zum Beispiel:
- Einkäufe
- Besuche bei Ärzten, Psycho- und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist
- Blutspenden
- Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie Wege zur Versorgung von Tieren
- Begleitung Sterbender sowie Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis
Zu triftigen Gründen gehören auch die Wahrnehmung dringend und nachweislich erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren sowie der „Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich und zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen“.
Wie und mit wem darf man sich draußen bewegen?
Man soll sich möglichst allein draußen bewegen. Und unbedingt mit Sicherheitsabstand von 1,5, besser zwei Metern zu anderen Personen. Konkret steht die Ausnahmeerlaubnis unter dem Vorbehalt, „dass der Aufenthalt nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person erfolgt“. Dabei sei ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vereinfacht: Familien mit ihren Kindern dürfen weiter draußen sein, spazieren gehen oder Fahrrad fahren.
Welche Einrichtungen bleiben geöffnet?
Die meisten Läden sind ja schon zu, inzwischen auch Frisöre, Kosmetik- oder Tattoostudios. Örtlich heißt die landesweite Vorgabe: „Der Einkauf für den täglichen Bedarf bleibt selbstverständlich gewährleistet.“ Und: „Ausgenommen vom Schließungsgebot sind deshalb der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfshandel und der Großhandel." Dies gelte auch für Dienstleister im medizinischen und Gesundheitsbereich und sonstige "helfende Berufe", insbesondere Arztpraxen und Krankenhäuser. Soweit entsprechende Waren und Dienstleistungen angeboten werden, dürfe dies auch durch Kaufhäuser, Outlet-Center und in Einkaufszentren erfolgen. Die Einrichtungen, die nicht schließen müssen, dürfen bis zum 19. April auch an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen. In Wartebereichen dürfen sich jedoch nicht mehr als zehn Personen aufhalten, so eine weitere Vorgabe. Zudem gilt auch hier: "Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“
Und die Gaststätten?
Die sind jetzt auch generell zu, dürfen aber Mahlzeiten liefern oder zur Abholung bereitstellen. Die Landesvorgabe: „Gaststätten müssen geschlossen bleiben. Es darf nur noch eine Ausgabe von zubereiteten Speisen und Getränken erfolgen, zum Beispiel über Drive-in-Verkauf." Dies gelte auch für Rastanlagen und Autohöfe an Bundesautobahnen und so genannte Gaststätten im Reisegewerbe, zum Beispiel beim Verkauf über Transporter.
Was ist mit Baumärkten und Gartencentern?
In Brandenburg dürfen diese – im Unterschied etwa zu Bayern – geöffnet bleiben, wenn dort die Vorgaben wie Mindestabstände an den Kassen eingehalten werden. Ministerpräsident Woidke begründete dies damit, dass in den Baumärkten „viele Handwerker ihren Nachschub holen“ und dort auch die Versorgung mit Tierfutter sichergestellt werde. Potsdam hatte bereits am Sonntag per Verordnung verfügt, dass in den Kassenbereichen der Mindestabstand eingehalten werden muss.
Warum ist die erneute Verschärfung auch in Brandenburg nötig?
Es geht auch hier darum, dass sich das Virus auch in Brandenburg nicht so schnell ausbreitet. Zwar sind im Vergleich mit anderen Bundesländern die Zahlen noch gering, aber das kann sich schnell ändern. „Wir tun das, um Menschenleben zu retten“, sagte Woidke den PNN. Gleichwohl hob die Landesregierung hervor, dass die Bevölkerung im Land die bisherigen Einschränkungen gut umgesetzt hat, die sozialen Kontakte – überall sichtbar an leeren Straßen und Plätzen in Städten – drastisch heruntergefahren wurden. „Die meisten Brandenburger haben sich vorbildlich an die Verhaltensmaßgaben gehalten“, sagte Woidke. Innenminister Michael Stübgen (CDU) fügte hinzu, es habe in den vergangenen Tagen nur vereinzelt Verstöße etwa gegen die Pflicht zur Schließung von Geschäften oder Platzverweise gegeben. „Es ist nicht viel passiert.“ Meist hätten Ermahnungen gereicht. „Kein einziges Mal mussten die staatlichen Maßnahmen mit Zwang durchgesetzt werden.“ Nach Worten von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) habe es kaum noch größere Ansammlungen im öffentlichen Raum gegeben. Es sei gut, dass nun bundesweit einheitliche Regelungen gelten.
Welche Sanktionen drohen, wenn Bürger doch gegen die neuen Bestimmungen verstoßen?
Rechtsgrundlage der Einschränkungen ist das Infektionsschutzgesetz. Wer sich jetzt trotzdem in Gruppen oder ohne Mindestabstand draußen bewegt, wer die neuen Restriktionen missachtet, riskiert eine Ahndung. Nach Auskunft von Innenminister Michael Stübgen (CDU) sind nach diesem Gesetz Ordnungs- und Bußgelder von 2000 bis 25.000 Euro möglich, bei Vorsatzhandlungen sogar Freiheitsstrafen. Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) begrüßte die klaren Maßnahmen von Bund und Land. Er kündigte bei Radio Potsdam an, dass die Landeshauptstadt das Ordnungsamt personell verstärken und die Einhaltung der Vorschriften streng kontrollieren werde. Zudem werde die Stadt öffentliche Plätze mit Flatterband absperren, damit den Menschen auch optisch klar sei, dass diese nicht betreten werden dürften.
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