Hohenzollern: "Notfalls müssen die Gerichte entscheiden"
Nachdem das Haus Hohenzollern Ansprüche auf Kunstgegenstände und ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof geltend machen will, meldet sich nun Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zu Wort.
Potsdam - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) schließt ein Wohnrecht für die Hohenzollern in früheren Preußenschlössern und auch die Herausgabe von bedeutenden Kunstwerken aus Museen der Hauptstadtregion an das Adelsgeschlecht strikt aus. „Ganz klar: Schloss Cecilienhof oder Schloss Lindstedt sind keine Wohngebäude. Auch nicht für die Hohenzollern. Weder kostenlos noch gegen Bezahlung“, sagte Woidke am Montag den PNN.
Brandenburg ist wie Berlin und der Bund einer der Träger der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. „Das Land Brandenburg achtet darauf, dass die Schlösser öffentlich zugänglich sind und bleiben“, sagte Woidke. Es seien „Volksschlösser“. Er reagierte damit auf von PNN und dem Tagesspiegel publik gemachte Forderungen des Hauses Hohenzollern, das Tausende Kunstwerke aus Museen Berlins und Brandenburgs zurückhaben will.
Kunstwerke müssen öffentlich zugänglich sein
„Selbstverständlich müssen auch künftig wichtige Kunstgegenstände der öffentlichen Hand öffentlich zugänglich sein“, sagte Woidke. Wie berichtet laufen bereits seit 2014 Geheimverhandlungen der öffentlichen Hand mit dem von Georg Friedrich Prinz von Preußen geführten Haus Hohenzollern über die Eigentumsverhältnisse an Kunstwerken, die nach dem Ende der Monarchie 1918 in Besitz der Hohenzollern geblieben waren, sich aber nach dem Zweiten Weltkrieg, der DDR-Zeit und der deutschen Wiedervereinigung in Beständen öffentlicher Museen befinden. Diese Verhandlungen laufen unter Federführung der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung.
Für die Beteiligten der öffentlichen Hand, also Bund, Berlin, Brandenburg, Schlösserstiftung, Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Deutsches Historische Museum, sind die Forderungen des Prinzen nach Tausenden wertvollen Kunstwerken, Schloss-Wohnrecht und inhaltlichen Einfluss auf Hohenzollern-Ausstellungen unannehmbar. Er hoffe auf eine gütliche Einigung, sagte Woidke. „Notfalls müssen die Gerichte entscheiden.“
Hohenzollern wollen Sammlung für die Öffentlichkeit erhalten
Die Hohenzollern wollen die historischen Sammlungen in Museen für die Öffentlichkeit erhalten. Das geht aus einer Erklärung ihres Anwalts Markus Hennig hervor, die der Deutschen Presse-Agentur seit Montag vorliegt. "Das Haus Hohenzollern hat in den Gesprächen wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass es seiner historischen Verantwortung und Aufgabe Rechnung trägt", heißt es darin. "Entgegen verschiedener Berichte ist es aus Sicht des Hauses das primäre Ziel, die Sammlungen in den bestehenden Museen zu erhalten und der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen." Dies zeige sich auch darin, dass das Haus Hohenzollern seit Jahrzehnten als größter Leihgeber der preußischen Schlösserverwaltungen und Stiftungen gelte.
Besitzlage sei seit Jahrzehnten ungeklärt
Der Hohenzollern-Anwalt erklärte, es handle sich nicht um neue Ansprüche. Die Eigentums- und Besitzlage betroffener Vermögensgegenstände aus dem Privatbesitz der preußischen Königsfamilie in Museen und Depots sei seit Jahrzehnten ungeklärt. Auch nach Ansicht staatlicher Stellen solle eine möglichst einvernehmliche Gesamtregelung gefunden werden, wie sie unter anderem das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 vorsehe. "Selbst wenn das Haus Hohenzollern auf Herausgabe aller fraglichen Objekte bestehen würde, wäre davon nur ein sehr kleiner Teil der Bestände betroffen", betonte Hennig. Diese Absicht bestehe aber nicht. Die Idee eines "Hohenzollernmuseums", die von staatlichen Stellen ausgehe, werde außerdem befürwortet.
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