Coronakrise in Brandenburg: Nonnemacher: Einschränkungen auch 2021
Landesregierung verschärft Corona-Regeln: Leichte Lockerungen für Weihnachten, aber nicht für Silvester – bisher fast 19.000 Erkrankte.
Potsdam - Brandenburg verschärft die Corona-Einschränkungen, nachdem inzwischen täglich die Zahl der Neuinfektionen höher ist als zu Beginn der Pandemie im Frühjahr. Das von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kenia-Kabinett beschloss am Freitag die neue Eindämmungsverordnung, mit der der November-Teillockdown auf den Dezember verlängert wird. Lediglich für Weihnachten vom 23. bis zum 27. Dezember werden vielleicht – in Abhängigkeit von der Entwicklung der nächsten Wochen – Treffen bis zu zehn Menschen aus beliebig vielen Haushalten zugelassen.
Für Silvester und Neujahr bleibt Brandenburg bei den strikteren Regeln. Bund und Länder hatten den Korridor für Lockerungen von Weihnachten bis Neujahr ermöglicht, darüber soll jedes Land selbst entscheiden. „Es ist nicht die Zeit für Lockerungen. Wir haben noch nicht genug erreicht“, so Woidke am Freitag. Eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse auch in Brandenburg vermieden werden. „Wir bewegen uns auf einem gefährlichen Hochplateau der Infektionen“, warnte Innenminister Michael Stübgen (CDU). „Jeder achtzigste Deutsche ist oder war mittlerweile mit Corona infiziert.“
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Kabinett setzt Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens um
Mit seinem Beschluss setzte das Kenia-Kabinett die jüngsten Vereinbarungen des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten in Landesrecht um. „Sofern sich die Lage nicht dramatisch zuspitzt, soll es zu den Weihnachtstagen eine kleine Entlastung geben, damit sich Familien treffen können“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).
„Und wir müssen uns ehrlich machen: Ich gehe davon aus, dass es auch in den ersten Monaten des neuen Jahres Einschränkungen geben wird.“ Wie lange noch, wird auch maßgeblich vom Impfprogramm abhängen, bei dem sich in kurzer Zeit – auf freiwilliger Basis – für einen Erfolg 1,47 Millionen Brandenburger impfen lassen müssten.
Maskenpflicht „in allen öffentlich zugänglichen Räumen“
In Brandenburg gilt, und zwar ab nächsten Dienstag, nunmehr eine Maskenpflicht „in allen öffentlich zugänglichen Räumen“ und Orten mit Publikumsverkehr. Als Beispiele nannte die Staatskanzlei Banken, Behörden, Postfilialen, Krankenhäuser. Masken müssen nun auch im unmittelbaren Umfeld von Geschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben und auch auf den dortigen Parkplätzen getragen werden.
In den Schulen müssen in Brandenburg nun schon Schüler ab der 7. Klasse generell im Unterricht eine Maske tragen, was bislang nur für Oberstufenschüler in Gymnasien und Oberstufenzentren galt. Auch hier geht Brandenburg über die Bund-Länder-Vereinbarung hinaus, wo dies an die regionalen Infektionszahlen gekoppelt war. Und im Gegensatz zu Berlin will Brandenburg auch keine verkaufsoffenen Adventssonntage zulassen. „Es gibt dafür nicht die juristische Grundlage“, sagte der Regierungschef. Er befürchte, dass sich in Berlin an verkaufsoffenen Sonntagen das Virus stärker verbreite.
Am Freitag meldeten die Behörden für die letzten 24 Stunden 509 Neuinfektionen, am Donnerstag waren es 629. Für Brandenburg, das anfangs von der Corona-Krise wenig betroffen war, sind das signifikant hohe Werte. Bislang sind in Brandenburg laut Landes-Lagebild 18.945 Menschen an Covid-19 erkrankt. (mit dpa)
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