Wohnen in Brandenburg: Mietpreisbremse nicht ab 2015 wirksam
Weil die Begründung fehlte, ist die Mietpreisbremse ab 2015 für Brandenburg nicht gültig. Das hat das Landgericht entschieden.
Potsdam - Mieter in Brandenburg können sich erst für die Zeit von April 2019 an auf die Mietpreisbremse des Landes berufen. Die mit der Brandenburger Verordnung Ende März erlassene Rückwirkung zum 1. Januar 2016 ist unwirksam, wie eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam am Mittwoch deutlich machte.
Geklagt hatten Mieter einer Potsdamer Wohnung. Sie verlangten unter Verweis auf die Mietpreisbremse des Landes einen Teil ihrer bereits gezahlten Miete zurück, weil die Miete die zulässige Miethöhe überschreite. "Insgesamt ging es um mehr als 6000 Euro", sagte Gerichtssprecher Sascha Beck. Nach der Brandenburger Mietpreisbremse darf die Miete in 31 Kommunen bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr als 10 Prozent übersteigen. Bisher konnten Vermieter die Miete nahezu unbegrenzt erhöhen. Die Regelung greift jedoch nicht bei Neubauten und umfassend sanierten Mietobjekten.
Kläger waren in Berufung gegangen
Nachdem bereits das Amtsgericht Potsdam 2018 die Klage der Potsdamer Mieter abgewiesen hatte, gingen die Kläger in Berufung vor das Landgericht. Doch die Richter teilten die Auffassung des Amtsgerichtes und wiesen die Klage zurück. Die Mietpreisbremse erfasse nicht den vorliegenden Fall aus dem Jahr 2016, da die mit der Verordnung zur Mietpreisbremse des Landes Brandenburg erlassene Rückwirkung zum Januar 2016 unwirksam sei.
Bei dem Urteil geht es im Kern um zwei verschiedene Dinge: Zunächst brachte das zuständige Ministerium für Infrastruktur die Verordnung zur Mietpreisbremse 2015 auf den Weg - jedoch wurde keine Begründung veröffentlicht. Dies sei unwirksam, so das Gericht. Die Begründung zur Verordnung müsse mit veröffentlicht werden. Ende März 2019 schob das Ministerium dann die fehlende Begründung nach und legte gleichzeitig fest, die Mietpreisbremse solle rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Doch aus Sicht der Richter ist diese Rückwirkung nicht zulässig.
Urteil wird nun geprüft
"Wir haben uns an das gehalten, was das Gesetz vorgibt", sagte Ministeriumssprecher Steffen Streu am Mittwoch. Und dies sei nicht, dass die Begründung mit veröffentlicht werden müsse, so Streu. Das Urteil des Landgerichts müsse nun geprüft werden.
"Das war handwerkliches Ungeschick, was der Gesetzgeber da gemacht hat", sagte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Brandenburg, Rainer Radloff. "Es ist bedauerlich für die Mieterschaft in Brandenburg." Mieter, die sich auf die Mietpreisbremse berufen wollen, sollten dies nach dem Urteil erst für die Zeit von April an tun. Ältere Rückforderungen seien nach dem Urteil wenig erfolgreich.
Ohne Begründung nicht möglich
Nach dem jüngsten Entwurf des Bundesjustizministeriums sollen weniger Anforderungen an die Begründung gestellt werden. Bislang muss der Landesgesetzgeber begründen, warum die Mietpreisbremse in bestimmten Regionen gilt und was er gegen den angespannten Wohnungsmarkt tun möchte. Diese qualifizierte Begründung soll es nach dem Willen des Ministeriums künftig nicht mehr geben. Ganz ohne Begründung, wie in Brandenburg, darf die Verordnung jedoch nicht erlassen werden. (dpa)
Anna Kristina Bückmann