zum Hauptinhalt
Update

Neue Corona-Regeln im Überblick: Lockdown verlängert, Bewegungsfreiheit eingeschränkt, Kitas und Schulen bleiben geschlossen

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben eine Verlängerung der bisherigen Lockdown-Regeln sowie strengere Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich beschlossen.

Potsdam - Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird wegen weiter hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar verlängert, zudem gibt es weitere Einschnitte (siehe unten). Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Dienstag in Berlin verständigt, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht. 

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) begrüßt die heutige Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nach Diskussion heute Abend im Kabinett und mit Landräten und Oberbürgermeistern werden die heutigen Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel nochmals intern in der brandenburgischen Landesregierung beraten. Das Kabinett wird deshalb - entgegen der bisherigen Planung - morgen noch keinen abschließenden Beschluss mit einer neuen Verordnung fassen. Das ist jetzt für Donnerstag vorgesehen, teilte Brandenburgs Regierungssprecher Florian Engels am Dienstagabend mit.

Die Beschlüsse im Kurzüberblick 

  • Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängern
  • Private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. 
  • Betriebskantinen werden geschlossen –  wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Mitnahme von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt. 
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich großzügige Homeoffice-Möglichkeiten schaffen
  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000  Einwohnerinnen und Einwohnern wird es Maßnahmen geben, um den Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort  - die Stadt in der man lebt und nicht die genaue Wohnadresse, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel am Abend während der Pressekonferenz präzisierte: innerhalb einer Stadt mit hoher Inzidenz solle man sich aber auch über die 15 Kilometer hinaus frei bewegen können. – einzuschränken. Ausnahme nur bei triftigen Gründen – "tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar", heißt es in dem Beschluss. 
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Seit dem 13. Dezember 2020 gilt bereits eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Um ausreichend testen zu können, sollen mit Hilfe des Bundes Hilfskräfte rekrutiert werden, um Schnelltests vor Ort durchzuführen.
  • Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die mögliche Verbreitung des Coronavirus-Mutationen in Deutschland. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen mutierte Virusvarianten vorkommen, wird es verstärkte Einreisekontrollen der Bundespolizei geben. 
  • Knapp 2,7 Millionen weitere Impfdosen werden bis zum 1. Februar 2021 an die Länder geliefert, so dass bis zu diesem Datum rund vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund will den Ländern verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Versprochen wird, dass bis spätestens Mitte Februar "allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht" werden kann.  Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen. 
  • Kitas und Schulen bleiben bis zum 31. Januar dicht. 
  • Das Kinderkrankengeld wird im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt. 
  • Bund und die Länder versprechen "umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme". 
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Corona-Tests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). 

Weiterhin gilt:

  • Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
  • Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben verabredet, sich "im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung" am 25. Januar 2021 erneut zu treffen und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 zu beraten.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

(mit thm/ dpa)

Zur Startseite