Coronakrise in Brandenburg: Künftig elf Impfzentren im Land
Die Einrichtung in der Potsdamer Metropolishalle soll erhalten, aber verkleinert werden. Nur zwei Impfzentren schließen.
Potsdam - Im Land Brandenburg sollen mit Ausnahme von Oranienburg und Elsterwerda alle Impfzentren erhalten bleiben. Nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung werden neun Zentren in kommunale Trägerschaft übernommen. Zwei weitere sind es bereits. Das ist nach PNN-Informationen das Ergebnis einer Schaltkonferenz, die das von Ministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) geführte Gesundheitsressort am Freitag mit den Landräten und Oberbürgermeistern führte. In Potsdam soll das Impfzentrum in der Metropolishalle nun doch bleiben, verkleinert auf drei Impfstraßen.
Mit diesem Votum der Kommunalebene kann das Gesundheitsministerium nun dem Innenministerium die für die Impfstoffverteilung der nächsten Wochen benötigten Angaben liefern. Diese hatte Innenminister Michael Stübgen (CDU) in einem Brandbrief an Nonnemacher am Donnerstag ultimativ angemahnte. Die Frist lief Freitagmorgen ab. Hinter den Kulissen der Kenia-Regierung sorgte der Brief für Wirbel, die Grünen-Seite reagierte verärgert.
"Breites Impfangebot" nach dem 31. Juli
Das Gesundheitsministerium machte noch keine Aussage zur Fortführung der Impfzentren, doch sagte Sprecher Gabriel Hesse zur Telefonschaltkonferenz: „Dabei haben wir von allen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen sich die elf durch die KVBB betriebenen Impfzentren befinden, jetzt auch alle notwendigen Informationen erhalten, die der Impflogistikstab für die weitere Lastenplanung benötigt.“ Hesse betonte, dass es im Land auch über den 31. Juli hinaus ein „breites Impfangebot“ geben werde.
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Das Ministerium werde am Montag an die „entsprechenden Landkreise und kreisfreien Städte jeweils einen Vertrag für die Überleitung der Impfzentren in die kommunale Trägerschaft zusenden“, so Hesse. „Am Ende obliegt es den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten, ihre Entscheidung öffentlich zu erklären.“ Dass erst jetzt die Klärung erfolgt, begründet das Ministerium mit den erforderlichen Abstimmungen und nötigen Klärungen in den Landkreisen. Das Ministerium könne nicht in die kommunale Hoheit eingreifen.
„Angesichts der Bedeutung des Betreiberwechsels folgten unter Beteiligung des Impflogistikstabes viele Telefonschalt- und Videokonferenzen, in denen alle Fragen vollumfänglich erörtert wurden, zuletzt am 04.06.2021“, so Hesse. „Das MSGIV hat das MIK über den jeweils aktuellen Stand der Meinungsbildung innerhalb der kommunalen Familie stets und unverzüglich informiert.“
Gesundheitsstaatssekretär geht nicht auf Ultimatum ein
Demnach ist das Innenministerium auch seit dem 8. Juni darüber informiert, dass das Gesundheitsministerium die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert hat, „dem Land spätestens bis zum 11.06.2021 mitzuteilen, ob und wenn ja, ab wann ein Impfzentrum übernommen wird und wie viele Impfstraßen zukünftig eingeplant sind.“ Dass Stübgen am Tag vorher den Brandbrief versandte, kommentiert das Ministerium nicht.
Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft, der den Stübgen-Brief sachlich beantwortete, geht nicht auf das Ultimatum ein. Er betont aber: „Über den jeweils aktuellen Stand der Meinungsbildung innerhalb der kommunalen Familie haben wir Ihr Haus stets und unverzüglich informiert“, so Ranft. „Sie werden mit unserem Haus sicherlich übereinstimmen, dass der Wechsel im Betrieb eines Impfzentrums von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburgs auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt möglichst störungsfrei und auf belastbaren Grundlagen erfolgen sollte.“
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