Justiz in Brandenburg: Justizminister: Entlassung Maik Schneiders ist ein Einzelfall
Der Neonazi Maik Schneider kommt frühzeitig aus der Untersuchungshaft frei - wegen einer zu langen Verfahrensdauer. Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig sieht keine Überlastung der Justiz.
Brandenburg/Havel, Potsdam – Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig sieht die vorzeitige Entlassung des Neonazis Maik Schneider als Einzelfall. Wie der Linke-Politiker dem Inforadio vom rbb am Freitag sagte, könne er keine generelle Überlastung der Brandenburger Justiz feststellen.
"Ich weiß, dass jeden Tag schwer gearbeitet wird in der brandenburgischen Justiz und deswegen sind solche Einzelfälle besonders ärgerlich", sagte Ludwig. Warum die Zustellung des Urteils so lange gedauert habe, könne er sich nicht erklären.
Oberlandesgericht hebt Haftbefehl gegen Schneider auf
Schneider kam wegen Verfahrensverzögerungen aus der Untersuchungshaft frei. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat am Donnerstag den Haftbefehl gegen den früheren NPD-Politiker aufgehoben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit mehreren vermeidbaren Verfahrensverzögerungen durch die Justiz. Diese hätten sich auf mehr als sechs Monate summiert. Schneider war wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen 2015 zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden.
Ludwig bedaure die Freilassung Schneiders. "Das wird viele demotivieren, die jeden Tag auf der Straße und in den Ämtern gegen Rechts aktiv sind“, sagte er dem Inforadio weiter. Allerdings werde Schneider der Strafverfolgung nicht entgehen, betonte der Justizminister.
Verurteilter Mörder aus Potsdam wurde freigelassen
Die Entlassung Schneiders ist aber nicht der erste Fall. Erst Anfang Dezember musste ein verurteilter Mörder aus Potsdam, der seine Frau durch eine Unfallfahrt getötet haben soll, aus der Haft entlassen werden. Der Mann war im Februar 2018 vom Landgericht Potsdam wegen Mordes an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. In seinem Beschluss nannte das OLG eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer als Grund für die Aufhebung des Haftbefehls.