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Im Frühjahr wurde der erste Teil des Geländes gerodet, auf dem das neue Tesla-Werk in die Höhe wächst.
© Britta Pedersen/dpa (Archiv, Februar 2020)

Umweltverbände ziehen vor Gericht: Eilantrag gegen Rodungen auf Tesla-Gelände eingereicht

Tesla will weitere Hektar Wald in Grünheide roden. Dagegen wehren sich Umweltverbände jetzt mit juristischen Schritten.

Potsdam - Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga in Brandenburg gehen juristisch gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von weiterer Waldfläche durch den US-Elektroautobauer Tesla vor. Am Montag reichten sie nach eigenen Angaben beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen gerichtlichen Eilantrag ein. Dieser richtet sich gegen die vorzeitige Zulassung der Fällung von weiteren 82,8 Hektar Wald auf dem für die Tesla-Fabrik vorgesehenen Grundstück in Grünheide bei Berlin, wie die Umweltschützer mitteilten. "Unter Missachtung diverser artenschutzrechtlicher Vorschriften sollen jetzt erneut Fakten geschaffen werden, obwohl noch immer keine Genehmigung für den Bau der Fabrik vorliegt", hieß es von den Verbänden zur Begründung.

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Am Montag vor einer Woche hatte das Landesamt für Umwelt genehmigt, dass Tesla für den Bau seiner Fabrik weitere 82,8 Hektar Waldfläche roden darf. Das Gelände benötigt Tesla den Angaben zufolge für Rohrleitungen und als Lagerungsmöglichkeit. Bei einer ersten Rodung war eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden.

"Auch Tesla kann und darf nicht über dem Gesetz stehen. Der Tesla-Antrag muss genauso sorgfältig geprüft werden, wie das bei jedem anderen Antragsteller der Fall ist", erklärte Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender der Grünen Liga in Brandenburg zum juristischen Vorgehen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im Februar Eilanträge von Umweltverbänden gegen eine vorläufige Genehmigung zum Roden einer ersten Waldfläche zurückgewiesen.

Umweltschäden befürchtet

Tesla will jährlich rund 500.000 Wagen der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y bauen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.

Zu einer soliden Planung hätte auch der bestmögliche Schutz streng geschützter Tierarten gehört, sagte Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Landesverband Brandenburg. Das sei nicht der Fall gewesen. Selbst nach zwei Jahren sei kaum auszuschließen, dass bei einer solchen Baumaßnahme Zauneidechsen und Schlingnattern getötet werden. Insgesamt biete das Verfahren noch immer mehr Fragen als Antworten, von denen einige nun das Gericht klären helfen solle.

(dpa)

Silke Nauschütz

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