Brandenburg: Doppelhaushalt ist verfassungskonform
Der Parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger Landtages hält einen Haushalt über die Legislaturperiode hinaus für verfassungskonform - und widerspricht damit Expertisen der Opposition.
Potsdam - Geld in Milliardenhöhe verplanen, obwohl man es selbst womöglich gar nicht mehr ausgeben wird. Darf man das? Ja, besagt nun ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes im Streit um den Brandenburger Doppelhaushalt 2019/20 mit einem Gesamtvolumen von 25,3 Milliarden Euro. Die Opposition ist der Ansicht, dass Rot-Rot mit einem Haushalt, der auch die Zeit nach der Landtagswahl am 1. September 2019 betrifft, nicht rechtens ist. Sowohl die CDU- als auch die AfD-Fraktion hatten ihre Position mit eigenen Gutachten untermauert. Sie kündigten eine Verfassungsklage an, falls die Landesregierung tatsächlich wie geplant im Dezember einen Doppelhaushalt beschließe, der weit in die nächste Wahlperiode hineinreiche.
Opposition erwägt Gang vor Verfassungsgericht
Die Chancen vor Gericht dürften mit dem Gutachten der Landtagsjuristen im Auftrag von Rot-Rot schwinden. „Wahlperiodenübergreifende Haushaltspläne sind in Brandenburg grundsätzlich zulässig“, heißt es in der Expertise des Parlamentarischen Beratungsdienstes, die den PNN vorliegt. Findet eine Landtagswahl am 1. September statt, so stelle die Feststellung eines Haushaltsplans für das Folgejahr jedenfalls keinen Rechtsmissbrauch dar, weil der neu gewählte Landtag auch bei Einbringung des Haushaltsgesetzes bis zum 30. September durch die geschäftsführende Landesregierung keine wesentlich anderen Möglichkeiten zur Gestaltung des Haushaltes hätte, schreiben die Juristen. Etwas anderes könnte anzunehmen sein, wenn der Landtag noch vor der Landtagswahl im September einen Doppelhaushalt für die beiden Folgejahre beschließen würde.
Finanzminister Görke fühlt sich bestätigt
„Ich sehe die Position des Finanzministeriums bestätigt, dass Doppelhaushalte über Wahlperioden hinweg verfassungskonform und haushaltspolitisch vernünftig sind“, erklärte Finanzminister Christian Görke (Linke). Dass diese Praxis in anderen Bundesländern seit Jahren erfolgreich angewendet werde und in keinem Fall als verfassungsrechtlich bedenklich beurteilt worden sei, bestätige das Gutachten eindringlich. Brandenburg entgehe damit einer vorläufigen Haushaltsführung.
Rot-Rot erleichtert über Gutachten
Projekten, die vom Land mitfinanziert werden, hätte eine längere Phase der Unsicherheit gedroht, erklärte auch SPD-Fraktionschef Mike Bischoff. Das Land hätte nur absolut notwendige Ausgaben bewilligen können, sagte Linke-Fraktionschef Ralf Christoffers. Investitionen wären steckengeblieben, erklärte er. „Viele Verbände, Vereine und Initiativen hätten auf das Geld für ihre wichtige Arbeit warten müssen“, betont Christoffers.
Grüne halten Kritik aufrecht
Die Opposition überzeugt das nicht. „Ob der Doppelhaushalt verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden keine Gutachter, sondern die Richter des Verfassungsgerichts, sofern vor diesem geklagt wird“, erklärte der Fraktionschef der Grünen, Axel Vogel. Politisch sei die Verabschiedung des Doppelhaushaltes unabhängig von einer verfassungsrechtlichen Prüfung auf jeden Fall zu kritisieren. „Mit dem massiven Eingriff in die Rücklagen im Umfang von rund 1,1 Milliarden Euro wird der nächsten Koalition jetzt schon ins Aufgabenbuch gedrückt, dass sie in der nächsten Legislaturperiode massiv einsparen muss“, sagte er.
Die CDU-Fraktion stützt sich auf ein Gutachten von Christoph Gröpl, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlandes. „Wir bleiben dabei, dass der Haushalt 2020 gegen die Landesverfassung verstößt“, erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Steeven Bretz. Ob die Fraktion vor das Verfassungsgericht ziehe, werde aber erst zum Ende der Haushaltsverhandlungen entschieden. Im Übrigen kämen auch die Gutachter von SPD und Linke zu dem Schluss, dass es keine Notwendigkeit für den Haushalt 2020 gebe, betonte er.
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