Neue Regeln für Schulen in Brandenburg: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulstart
Der Schuljahresbeginn am Montag in Brandenburg steht ganz im Zeichen der Pandemie. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln
Am Montag beginnt für rund 294.000 Schüler, darunter 23.400 Erstklässer das neue Schuljahr – unter Corona-Bedingungen. Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) stellte am Donnerstag den Plan des Landes vor, wie der Unterricht trotz Pandemie gelingen soll. Die PNN geben einen Überblick darüber, was Eltern und Schüler jetzt wissen müssen.
Gehen alle Schüler wieder zur Schule?
Generell ja. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, soll der Unterricht soweit möglich in festen Lerngruppen stattfinden. Nur so viele Lehrer wie nötig sollen in einer Klasse unterrichten. Schüler, die wegen eines erheblichen gesundheitlichen Risikos nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, müssen ein ärztliches Attest vorlegen und bekommen dann Angebote für das Lernen zu Hause.
Was ist, wenn das Kind krank ist?
Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben. Wenn sie einen leichten Schnupfen oder Husten ohne Fieber haben, brauchen sie kein ärztliches Attest, wie das Gesundheitsministerium klarstellt. Bei coronatypischen Krankheitszeichen wie Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn müssen Betroffene der Schule fernbleiben. Bei nachgewiesener Covid-19-Erkrankung und leichtem Verlauf ist eine Rückkehr nach 14 Tagen häuslicher Isolation und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches Attest möglich. Ist innerhalb einer Familie ein Corona-Fall festgestellt worden, darf das Kind als Kontaktperson die Schule nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn das Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu Infizierten hatte.
Gibt es genug Lehrkräfte?
Das Ministerium geht davon aus. In diesem Jahr seien 1544 Lehrkräfte unbefristet neu eingestellt oder deren Verträge entfristet worden – das sei die höchste jemals pro Jahr erreichte Einstellungszahl in Brandenburg. Insgesamt stehen rund 20.900 Lehrkräfte zur Verfügung. Die Befürchtung von Lehrerverbänden und Opposition, dass am Montag aber viele Lehrer nicht in der Schule erscheinen werden, weil sie zur Corona-Risikogruppe zählen, teilt Ernst nicht. Das Fernbleiben vom Präsenzunterricht ist nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich. Sollte es Zweifel geben, werde der Amtsarzt eingeschaltet.
Ab wann gilt die Maskenpflicht?
Eine Maskenpflicht an Schulen tritt erst zum 17. August in Kraft, weil zunächst das Kabinett eine neue Eindämmungsverordnung verabschieden muss, die derzeitige gilt bis 16. August. So lange setzt das Ministerium darauf, dass die Masken freiwillig getragen werden. Der Mund-Nasen-Schutz muss im Schulgebäude, nicht aber im Unterricht und nicht auf dem Schulhof benutzt werden.
Gilt die Abstandsregel noch?
Nein. Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist nicht mehr einzuhalten zwischen Schülern untereinander sowie zwischen Schülern und Lehrern oder anderem Schulpersonal. Untereinander und im Kontakt mit Eltern müssen Pädagogen aber weiter den Hygieneabstand einhalten. Schüler dürfen weiter keine Gegenstände mit Mitschülern austauschen.
Was bringt die Maskenpflicht, wenn im Unterricht kein Abstand eingehalten wird?
Gegen eine Maskenpflicht und Abstandsregeln im Klassenzimmer habe man sich entschieden, weil sonst die Kommunikation während des Unterrichts erschwert wäre, so Ernst. Auf den Fluren begegneten sich aber Schüler verschiedener Jahrgänge, so dass das Tragen eines Schutzes dort sinnvoll sei.
Werden Masken bereitgestellt?
Nein, nur Förderschulen wurden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet. Sie gehe davon aus, dass nach mehreren Monaten Pandemie mittlerweile jeder mehrere Masken besitze, da schließlich auch Supermärkte und Verkehrsmittel nicht ohne Schutz betreten werden dürfen, so Ernst. Die Maskenpflicht im Handel und und ÖPNV gilt in Brandenburg für Personen ab sechs Jahren.
Gibt es Corona-Tests an Schulen?
Nicht an den Schulen selbst. Alle Schulmitarbeiter können sich aber innerhalb von vier Monaten bis zu sechs Mal beim Hausarzt testen lassen. Außerdem soll stichprobenartig ein Prozent aller Schüler einmal getestet werden. Die Kosten trägt das Land.
Was passiert bei einem Infektionsfall?
Mit Schuljahresbeginn muss jede Schule eine Planung für alle Jahrgangsstufen entwickelt haben, wie der Präsenzunterricht im Ernstfall eingeschränkt und das Lernen zu Hause ausgeweitet werden kann. Weitere Schutzmaßnahmen treffen die Gesundheitsbehörden. Sie gehe aber nicht davon aus, dass Schulen zu Hotspots der Pandemie werden, so Ernst. Schließlich könnten die Infektionsketten dort gut nachvollzogen und so schnell reagiert werden.
Wie soll Stoff nachgeholt werden?
Der Rahmenlehrplan, dessen Inhalte in den vergangenen Monaten nicht vollständig vermittelt werden konnten, habe nun Priorität, so Ernst. Um die Schulen zu entlasten, müssen in diesem Schuljahr etwa die Vergleichsarbeiten in der 3. und 8. Klassen nicht geschrieben werden. In den ersten drei Wochen des neuen Schuljahrs sollen die Lehrer für jeden Schüler dessen individuellen Lernstand in Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache sowie Naturwissenschaften ermitteln und auf dieser Basis den Unterricht gestalten.
Ist der Urlaub in den Herbstferien in Gefahr?
Nein, in den Herbstferien soll es keinen verpflichtenden Unterricht geben, allenfalls Angebote auf freiwilliger Basis. Auch Samstagsunterricht, um versäumten Stoff nachzuholen, ist laut Ernst nicht geplant. Möglich sei es aber, dass die Osterferien im kommenden Jahr ausfallen müssen, falls sich zeige, dass es zu große Wissenslücken bei den Schülern gibt, vor allem bei denjenigen, die kurz vor einem Abschluss stehen. Familien sollten bis November mit einer Reisebuchung für die Osterferien warten, so Ernst. Dann werde entschieden.
Die Linke fordert aufgrund der Lage ein dezentrales Abitur. Wird das kommen?
Bildungsministerin Britta Ernst lehnt das kategorisch ab. Zentral gestellte Aufgaben beim Abitur und den Abschlussprüfungen der 10. Klasse seien aus Gründen der Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung unabdingbar.