Serie zur Landtagswahl: Sicherheit: Die tiefen Wunden der Polizeireform
Die Polizei in Brandenburg hat noch immer an der umgesetzten Polizeireform zu leiden: Überall fehlt Personal.
Berlin/Potsdam - An der von den früheren Innenministern Rainer Speer und Dietmar Woidke (SPD), dem heutigen Ministerpräsidenten, durchgesetzten Polizeireform leidet die Brandenburger Polizei noch immer. Von einst 8900 Beamten sind aktuell 8100 übrig. Nach den ursprünglichen Plänen sollten es bis 2020 nur 7000 sein. Die Reformpläne bestanden den Realitätstest nicht. Die Ursprungsidee lautete: Mit sinkender Einwohnerzahl nähmen Kriminalität und Zahl der Einsätze ab. Der erwartete Einwohnerrückgang blieb aus, die Kriminalität sinkt zwar, dennoch hat die Polizei mehr zu tun. Als auch die SPD dies erkannte, als es selbst der seit 2009 mitregierenden Linken klar war, war es fast zu spät. Stufenweise wurde die Stellenzahl angehoben, aktuell auf 8295, davon sind derzeit nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei nur 8100 besetzt. Frühestens 2023 dürften alle besetzt sein.
Wegen der Terrorgefahr wurden Spezial- und Mobiles Einsatzkommando aufgestockt. Die Stellenkürzungen bei Ermittlern etwa beim Staatsschutz, zuständig für politisch motivierte Straftaten, wurden zurückgenommen. Die vier Hundertschaften arbeiten am Limit – wegen Demonstrationen, wegen Sondereinsätzen gegen Grenzkriminalität. Zudem fallen immer mehr Daten an, die Auswertung dauert oft monatelang, die Spezialisten kommen nicht mehr hinterher.
Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) steuert gegen. Mehr Sold, höhere Zulagen – nicht nur als Signal an die Beamten, auch wegen des Wettbewerbs um Nachwuchs. Mit einem neuen Polizeigesetz wollte er nach der Flüchtlingskrise, in Zeiten des wachsenden Extremismus, ein Signal setzen. Die Vorschläge zur Schleierfahndung und Online-Durchsuchung waren umstritten, Schröter konnte sich gegen die Linke nicht durchsetzen. Ob das reformierte Gesetz nach der Wahl erneut angepackt wird, ist fraglich.
Mehr Personal bekam der Verfassungsschutz. Auch das Gesetz dazu wurde verändert – aus Sicht von Experten jedoch halbherzig, weil die Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss kaum berücksichtigt wurden. Und die Justiz? Brandenburg gab das Bild eines gescheiterten Rechtsstaats ab – weil mehrere Verbrecher aus Untersuchungshaft freigelassen werden mussten, da die Gerichte zu langsam waren. Auch hier gilt: Personalmangel.
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