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Der Lockdown wurde bis zum 14. Februar 2021 verlängert - in Brandenburg gelten neue Corona-Regeln.
© Soeren Stache/dpa

Lockdown bis zum 14. Februar 2021: Die neuen Corona-Regeln in Brandenburg im Überblick

Neue Corona-Regeln für Brandenburg: Lockdown bis zum 14. Februar, eine striktere Maskenpflicht, Homeoffice wird verpflichtend und die Kitas bleiben grundsätzlich offen. Alle neuen Regeln der Verordnung hier auf einen Blick.

Potsdam - Der Lockdown wird in Brandenburg bis zum 14. Februar verlängert, d.h. dass alle bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Brandenburg weiterhin gelten. Zudem wurden am Donnerstag einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt.

So besteht eine Pflicht für besser schützende Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften und die Ermöglichung von Homeoffice durch Arbeitgeber dort, wo es machbar ist. 

Im Großen und Ganzen hält sich Brandenburg in seiner fünften Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen an die Ergebnisse des Corona-Gipfels zwischen Bund und Länder am Dienstag. Nur in einem Fall schlägt Brandenburg einen Sonderweg ein: Die Kitas bleiben grundsätzlich offen und Abschlussklassen können weiter in Schulen lernen. 

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Die aktuellen Corona-Regeln in Brandenburg im Überblick

Bis wann gilt der Lockdown in Brandenburg?

Der aktuelle Lockdown wurde bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Damit bleiben die meisten Geschäfte sowie Kinos, Theater und Gaststätten vorerst zu.

Ab wann gelten die neuen Regeln in Brandenburg?

Die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am Samstag, 23. Januar (0.00 Uhr), in Kraft.

Bleiben Schulen in Brandenburg geschlossen?

Ja. Präsenzunterricht sei derzeit nicht möglich, bekräftigte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstag. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Präsenzunterricht gibt es für Abschlussklassen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Bleiben Kitas in Brandenburg geschlossen?

Nein. "Grundsätzlich bleiben Kitas geöffnet", sagte Brandenburgs der brandenburgische Ministerpräsident auf der Pressekonferenz am Nachmittag. Die Landesregierung bittet Eltern jedoch, ihre Kinder möglichst nicht in die Kitas zu schicken und soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. 

Das Land Brandenburg wird die Elternbeiträge übernehmen, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Werden Kinder nur an einigen Tagen Zuhause betreut, übernimmt das Land die Kosten anteilig.

Damit geht Brandenburg einen Sonderweg. Bund und Länder hatten vereinbart, dass Schulen und Kitas grundsätzlich geschlossen sein sollten.

ABER: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Inzidenz-Wert von über 300 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche sollen die Kitas geschlossen werden. Dann ist eine Notbetreuung geplant. Zudem können "auch in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 300 Kitas von den Landräten, der Landrätin oder den Oberbürgermeistern geschlossen werden, wenn es aufgrund des regionalen Infektionsgeschehens notwendig ist".

Wo gilt die Maskenpflicht in Brandenburg?

Die verschärfte Maskenpflicht bedeutet, dass im öffentlichen Nahverkehr in Brandenburg, in Geschäften und Bürogebäuden "medizinische Masken" verpflichtend sind.

Demnach sollen in öffentlichen Bussen und Bahnen, in Geschäften und auf den Parkplätzen davor sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden medizinische Gesichtsmasken wie FFP2- oder OP-Masken getragen werden. 

Diese Pflicht zu, Tragen einer solchen sicheren Maske gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen wie Schutzwände gibt. Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben. Die Maskenpflicht gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Ausnahme: Keine Pflicht zum Tragen einer Maske gibt es an einem festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Mehr Menschen sollen obendrein zuhause arbeiten.

Ab welchem Alter gibt es eine Maskenpflicht in Brandenburg?

Auf Nachfrage, ab es eine Pflicht zur FFP2-Maske gebe, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Donnerstag, dass das Tragen einer Alltagsmaske ab dem sechsten Lebensjahr verpflichtend sei, bei der FFP2-Maske sich die Frage nach Kindern jedoch nicht stelle, da diese speziellen Masken ja nur in bestimmten Kontexten wie die Arbeit in einem Pflegeheim (siehe unten) zu tragen seien.

Was ist mit Homeoffice in Brandenburg?

Den Angaben des Ministerpräsidenten zufolge werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten soweit machbar Homeoffice zu ermöglichen

Arbeitgeber sollen wenn möglich flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können. Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV muss verringert werden. Das soll durch eine umfassende Homeoffice-Nutzung, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.

Was gilt in Alten- und Pflegeheimen?

Für Alten- und Pflegeheime gelten besondere Schutzmaßnahmen. Dort sind verpflichtende Schnelltests "mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen". 

Das Personal muss FFP2-Masken tragen, wenn es Kontakt mit Bewohnern gibt. Maskenpflicht gilt auch für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Dürfen Gottesdienste in Brandenburg stattfinden?

Ja, aber unter strengen Regeln. Es gilt ein 1,5 Meter Mindestabstand, eine Mund-Nasen-Bedeckung, der Verzicht auf Gesang und die Anmeldung von Veranstaltungen mit erwartet mehr als 10 Personen beim zuständigen Ordnungsamt mindestens zwei Tage vorher. 

Ausnahme: Veranstaltungen nicht anmelden müssen "Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ein Hygienekonzept etabliert haben, welches den vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bekannt gemachten Anforderungen (Hygienerahmenkonzept) entspricht".

Was bleibt in Brandenburg geöffnet?

Supermärkte, Drogerien und Apotheken sowie Abhol- und Lieferservice von Restaurants bleiben offen.

(mit dpa)

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