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Update

Abstimmung im Brandenburger Landtag: Das neue Polizeigesetz kommt

Es war knapp, doch am Ende reichte es: Das umstrittene Brandenburger Polizeigesetz ist beschlossen worden. Zuvor hatte es eine heftige Debatte im Landtag gegeben. 

Potsdam - Brandenburg bekommt ein neues Polizeigesetz, das Beamten mehr Befugnisse einräumt. Mit der Stimmenmehrheit von SPD und Linke wurde der mehrmals entschärfte Entwurf der Landesregierung am Mittwoch im Landtag angenommen. Für die neuen Befugnisse der Polizei im Kampf gegen den Terrorismus und die Organisierte Kriminalität stimmten 45 Abgeordnete vornehmlich der rot-roten Koalition. Die Abgeordneten von CDU, Grünen und AfD stimmten dagegen. Auch die Linken-Abgeordnete Isabelle Vandré stimmte gegen den Entwurf, der frühere Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) enthielt sich. 

Die rot-rote Koalition hatte wie berichtet über Monate gerungen, um einen Kompromiss zu finden. Dass dieser nicht von der kompletten Linksfraktion getragen wird, war am Dienstag nach einer Probeabstimmung deutlich geworden. Die Abgeordnete Anita Tack, die sich bei der Probeabstimmung noch enthalten hatte, stimmte nun doch zu - um hinter wie Parteikollegin Margitta Mächtig im Plenarsaal zu erklären, dass sie eigentlich Bedenken gegen das neue Gesetz habe, aber aus Vernunftgründen zugestimmt habe.

CDU: Schröter wurde politisch kastriert

Der Abstimmung vorangegangen war eine hitzige Debatte im Plenarsaal. Die CDU-Fraktion hatte einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der der Polizei weit mehr Befugnisse einräumen sollte. CDU-Innenpolitiker Björn Lakenmacher bezeichnete SPD-Innenminister Karl-Heinz Schröter als "Don Quijote von Brandenburg". Er habe noch nie einen Minister erlebt, der politisch so kastriert worden sei. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) habe seinen Minister und auch die Polizisten im Regen stehen lassen.

Schröter, der als Hardliner innerhalb seiner Partei gilt, musste im Zuge der Kompromissfindung Federn lassen und mehrere von ihm gewünschte Maßnahmen wie die Onlinedurchsuchung aus seinem Gesetzentwurf streichen lassen. Im Gegenzug soll wie berichtet der Verfassungsschutz personell aufgestockt werden. Schröter selbst sprach von einem "machbaren Kompromiss". Die Brandenburger Polizei sei auf einem guten Weg. Schröter machte in der Debatte deutlich, dass er die sogenannte Quellen-TKÜ zum Ausspähen von Messengerdiensten gern im Gesetz belassen hätte. Diese Befugnis wurde auf Druck der Linke gestrichen, die darin sowie bei der ebenfalls gestrichenen Online-Durchsuchung zu tiefe Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger sah. „Falls das Bundesverfassungsgericht die Quellen-TKÜ für verfassungskonform erklärt, werden wir in diesem Hause vielleicht auch noch eine andere Entscheidung erleben“, sagte Schröter. 

Vorbeugende Haft für Gefährder

Nach den neuen Bestimmungen können Gefährder künftig bis zu vier Wochen vorbeugend in Haft genommen werden. Zur Abwehr von Gefahren können Meldeauflagen verhängt werden. Zudem kann die Polizei Kontrollen an Bundesfernstraßen durchführen („Schleierfahndung“) und Einsätze der Beamten mit Körperkameras dokumentieren. Die Speicherfrist der öffentlichen Videoüberwachung wird von zwei Tagen auf zwei Wochen verlängert.

Der Linke-Abgeordnete Hans-Jürgen Scharfenberg betonte, dass der Gesetzentwurf ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern sei. „Er hält die Balance zwischen polizeilichen Eingriffsrechten und bürgerlichen Freiheitsrechten.“ Die Befugnisse der Polizei seien so ausgestaltet worden, dass ein Missbrauch ausgeschlossen sei.

Erklärung von Vandré und Schöneburg 

Dagegen teilten die Linke-Abgeordneten Schöneburg und Vandré in einer gemeinsamen Erklärung mit, die Eingriffe in die Bürgerrechte gingen ihnen trotz der erreichten Abstriche immer noch zu weit. „Das neue Polizeigesetz ist aus unserer Sicht trotzdem weder erforderlich noch geeignet, um ein ausgewogenes Verhältnis von bürgerlicher Freiheit und polizeilichen Sonderrechten herzustellen“, erklärten sie. 

Kritik von den Grünen 

Die Kritik von Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnemacher zielte in dieselbe Richtung. Mit dem Gesetz würden weitere polizeiliche Befugnisse in das Vorfeld der Begehung von Straftaten verlagert, rügte sie. „An vielen Stellen des Entwurfs reicht bereits der Verdacht, dass eine Straftat begangen werden könnte, um teils drastische polizeiliche Maßnahmen durchzuführen.“

AfD für schärferes Polizeigesetz 

Wie die CDU plädiert hingegen auch die AfD für ein schärferes Polizeigesetz. "Klare Regeln, klare Kante, Schleierfahndung überall", fordert der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thomas Jung. 

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